Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung - VO/1719/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ratsfrau Sandra Nelsbach (UW-UWG) hat mit Antrag vom 27.01.2011 (hier eingegangen am 01.03.2011) den nachfolgenden Antrag nach Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg gestellt:

 

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

nach § 20 der Geschäftsordnung der Stadt Wegberg stelle ich den Antrag den öffentlichen Teil von Sitzungen des Rates und der Ausschüsse per Webcam ins Internet zu übertragen. Die im Haushalt des Jahres 2010 vorgesehenen Finanzmittel für eine neue Mikrofonanlage sollen dafür eingesetzt werden.

 

Begründung:

Eine möglichst große Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt ermögliche es, politische Entscheidungen besser zu vermitteln. Die Tageszeitungen und das Radio haben nur einen begrenzten Platz bzw. Raum und können über Sachverhalte daher nur in Auszügen berichten. Aus vielen Bürgergesprächen werde deutlich, dass das Interesse an den politischen Entscheidungen über die Zeitungsberichte hinausgehe. Die Mitbürgerinnen und Mitbürger könnten direkt verfolgen, welche Parteien bzw. Personen welche Positionen vertrete.

Die Liveübertragung der Vermittlungsgespräche beim Projekt „Stuttgart 21“ habe gezeigt, dass es einen großen Bedarf gäbe, politische Entscheidungen direkt zu verfolgen. Die UB-UWG sei davon überzeugt, dass auch das Interesse an den Sitzungen des Rates- und der Ausschüsse durchaus gegeben sei, vor allem wenn es um den Haushalt der Stadt oder andere wichtige Projekte ginge. Eine Übertragung könne über die Homepage der Stadt Wegberg erfolgen.“

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

-          Keine –

 

 

Alternativen:

 

- Keine -

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird an  den Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung verwiesen

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Anlagen

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