Mitteilungsvorlage - VO/1723/11
Grunddaten
- Betreff:
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Abgrabung durch die Westkies Betriebsgesellschaft Mönchengladbach mbH südlich des Firmengeländes Heyer
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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29.03.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hatte dem Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 02.03.2010 mitgeteilt, dass seinerzeit ein Abgrabungsantrag der Westkies Betriebsgesellschaft Mönchengladbach mbH zur Prüfung und Abgabe einer planungsrechtlichen Stellungnahme vorlag.
Das geplante Abgrabungsgelände in einer Größe von ca. 17,6 ha liegt südlich des Betriebsgeländes der Firma Heyer, westlich der B 57 und nördlich des Gewerbegebietes Rath-Anhoven.
Vorgesehen ist ein Trockenabbau in einem Zeitraum von insgesamt 20 Jahren. Im Anschluss an die Abbautätigkeit soll die gesamte Abbaufläche abschnittsweise bis auf das ursprüngliche Geländeniveau wieder verfüllt werden. Als Folgenutzung ist überwiegend wieder eine landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen.
Die Antragsunterlagen wurden seinerzeit geprüft und mit den Planvorstellungen der Stadt abgeglichen. Die Prüfung erstreckte sich insbesondere darauf, ob die Darstellungen des Flächennutzungsplanes eingehalten werden. Der Flächennutzungsplan weist das Abbaugebiet als Konzentrationszone für Abgrabungen aus. Des Weiteren wurden mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf die umliegende vorhandene und geplante Wohnbebauung geprüft. Diesbezüglich ist die Einhaltung gewisser Immissionswerte zu beachten.
Die Prüfung führte zu dem Ergebnis, dass die Antragsunterlagen in diesen Punkten Mängel aufwiesen. So war aus dem vorliegenden Abbauplan zu ersehen, dass Abgrabungen auch in Bereichen durchgeführt werden sollten, die im Flächennutzungsplan als Grünflächen dargestellt sind. Aufgrund des geringen Abstandes zwischen beantragter Abgrabung und vorhandener bzw. geplanter Wohnbebauung ist es zwingend erforderlich hier eine Pufferzone zu schaffen. Ferner wurde nach dem vorliegenden Schallgutachten bei den angrenzenden Wohnbereichen In Schönhausen und Rosenstraße von einer gewachsenen Gemengelage ausgegangen. Hier von einer gewachsenen Gemengelage zu sprechen, entspricht jedoch nicht den Tatsachen, da die beantragte gewerbliche Nutzung an die bereits vorhandene Wohnbebauung heranrückt und somit eine Gemengelage erst durch die Realisierung der beantragten Abgrabung entstehen würde. Darüber hinaus wurde auf die im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbauentwicklung hingewiesen. Die Stadt Wegberg hatte deshalb 2010 vorerst das Einvernehmen nicht erteilt und eine Überarbeitung der Antragsunterlagen gefordert.
Mit Schreiben vom 18.02.2011 ist die überarbeite Fassung der Antragsunterlagen eingegangen. Diese berücksichtigt vollumfänglich die seinerzeitigen Anregungen der Stadt Wegberg.
Gegen die Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB zum oben genannten Antrag der Firma Westkies Betriebsgesellschaft Mönchengladbach mbH bestehen nunmehr von Seiten der Verwaltung keine Bedenken.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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343,9 kB
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