Entscheidungsvorlage - VO/1733/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Gemeinschaftshauptschule Wegberg wird in den Sommerferien 2011 die Baumaßnahme „Einhausung Pausenhalle“ durchgeführt.

Durch diese Maßnahme wird der bisher nur überdachte Vorbereich der erneuerten Toilettenanlagen und des Haupteingangs der Schule eingehaust. So erhält die Hauptschule im Eingangsbereich eine bisher nicht vorhandene, jedoch dringend erforderliche Räumlichkeit für kleinere Veranstaltungen und für den Aufenthalt der Schüler in Schlechtwetter-Pausen. Gleichzeitig wird ein behinderten- und rollstuhlgerechtes WC zwischen Hausmeisterloge und Toilettenanlage angeordnet.

Die Mittel für die Einhausung sind bereitgestellt über die Investitionsmaßnahme „Umstellung der Hauptschule zur Ganztagstagsschule“ (Investitionsnummer alt:  I 01 13 09 11 , neu: 01 13 04 H 433).

 

Nach Durchführung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung der Baumaßnahme entstehen insbesondere auch nach Abstimmung des Brandschutzes Mehrkosten, die durch folgende Punkte begründet sind:

-          Brandschutztechnische Maßnahmen (z.B. Fluchtwegsicherung, Abschottung des Treppenraumes, Ertüchtigung/Erneuerung von Brand- und Rauchschutztüren)

-          Umbau der Rampenanlage am Haupteingang zur Herstellung eines behinderten- und rollstuhlgerechten Zugangs

-          Allgemeine Kostensteigerung

 

Aus der Investitionsmaßnahme „Umstellung der Hauptschule zur Ganztagsschule“ – I 01 13 09 11  bzw. 01 13 04 H 433   werden folgende Mittel zur Verfügung gestellt:

Aus 2009:                            70.000,00 €

Aus 2010:                            85.000,00 €

Summe:                        155.000,00 €

 

Nach Angaben des beauftragten Planers sind aus vorgenannten Gründen jedoch weitere Mittel in Höhe von € 60.000,-  erforderlich.

 

Zur Deckung dieser Kosten schlägt die Verwaltung eine Mittelübertragung aus der Investitionsmaßnahme „Erneuerung Heizung Grundschule Merbeck“ (alt: I 01 13 07 39, neu: 01 13 04 H 410) vor.

Diese Maßnahme kann bis 2012 zurückgestellt werden. Die Mittel werden für das Haushaltsjahr 2012 dann neu angemeldet. Aufgrund der Tatsache, dass ab 2012 der Fußballverein die Duschen in der Grundschule nicht mehr benötigt (neues Sportlerheim am Sportplatz), ist es zudem möglich die neue Heizungsanlage in kleinerer Ausführung mit geringeren Kosten zu erstellen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Im investiven Haushalt stehen unter der Investitionsnummer  I 01 13 09 11 (alt) bzw. 01 13 04 H 433 (neu)  folgende Mittel zur Verfügung:

 

 

Haushaltsansatz aus 2009:

 

  70.000,00 €

davon in 2009 angeordnet:

-

    2.752,00 €

Ermächtigungsübertragung nach 2010:

 

  67.248,00 €

 

 

 

Haushaltsansatz aus 2010:

 

  85.000,00 €

 

 

 

davon in 2010 zur Zahlung angeordnet:

-

  17.248,92 €

offene Vormerkungen:

-

  10.485,09 €

 

 

 

Verbleiben zur weiteren Verfügung:

 

124.513,99 €

 

 

Die weiteren vom Planer bezifferten erforderlichen Mittel in Höhe von  € 60.000,-  werden aus der oben dargestellten überplanmäßigen Auszahlung zur Verfügung gestellt.

 

Die Gemeinschaftshauptschule hat zum 31.12.2010 eine Restnutzungsdauer von 53 Jahren. Nach Abschluss der Investition fallen für die künftigen Jahre zusätzliche Aufwendungen für Abschreibungen in Höhe von ca.  € 4.100,-  jährlich an.

 

Für die Bewirtschaftung der neu entstehenden Flächen in der Hauptschule werden jährliche Aufwendungen von rund  € 6.250,-  (Reinigung, Strom- und Heizkosten) entstehen.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr der Stadt Wegberg genehmigt zur Finanzierung der Baumaßnahme „Einhausung Pausenhalle Gemeinschaftshauptschule Wegberg (Investitionsnummer alt: I 01 13 09 11 / 7851000, neu: 01 13 04 H 433)“ eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 60.000,- €. Die Deckung erfolgt über die nicht benötigten Mittel der Maßnahme „Heizung Grundschule Merbeck (Investitionsnummer alt: I 01 13 07 39 / 7851000,  neu: 01 13 04 H 410)“.

Die Mittel für die überplanmäßige Auszahlung werden im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2010 im Haushaltsjahr 2010 übertragen und anschließend bei der Maßnahme „Einhausung Pausenhalle Gemeinschaftsgrundschule Wegberg“ als Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2011 übertragen.

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