Entscheidungsvorlage - VO/1753/11-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und einer CO2-Bilanz für die Stadt Wegberg (Ergänzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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29.03.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses am 25.01.2011 hat der externe Berater der Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft, Herr Dipl.-Ingenieur Andreas Hübner, das Arbeitsprogramm des european energy award sowie die bisher erarbeitete Ist-Analyse der Stadt Wegberg vorgestellt und auch die noch bestehenden Optimierungsmöglichkeiten in den 6 Handlungsfelder aufgezeigt.
Vom verwaltungsinternen Energieteam wurde zusammen mit Herrn Hübner ein Arbeitsprogramm bzw. ein Maßnahmenkatalog erarbeitet. Dieser Katalog sieht insbesondere für das Handlungsfeld 1 Entwicklungsplanung / Raumordnung noch großen Handlungsbedarf und viele Möglichkeiten.
Hierzu zählt die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes sowie einer CO2-Bilanz für die Stadt Wegberg, was zurzeit noch vom Bundesumweltministerium mit 65 % der Kosten (ca. 60.000,00 ) gefördert wird.
Ein Klimaschutzkonzept bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet. In einem Klimaschutzkonzept werden die verschiedenen Sektoren des Energieverbrauches und der lokalen Energieversorgung betrachtet. Hierzu gehören bspw. die Haushalte, Industrie und Gewerbe, der Verkehrsbereich, die öffentlichen Liegenschaften und die Landwirtschaft, etc.. Ein Klimaschutzkonzept stellt ähnlich wie ein Flächennutzungsplan eine kommunale Planung für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren dar.
Neben der Bestandsaufnahme des kommunalen Energieverbrauches (Energiebilanz) enthält ein Klimaschutzkonzept die Ermittlung von Einsparpotentialen in den jeweiligen Verbrauchssektoren und die Festlegung eines CO2-Einsparzieles sowie eine Prioritätenliste mit Maßnahmen zur Erreichung dieses Zieles. Von einem integrierten Klimaschutzkonzept wird gesprochen, wenn es die oben genannten Aspekte umfasst und unter Beteiligung der kommunalen Interessengruppen (Bürger, Vereine, Unternehmen, etc.) erarbeitet wurde. Ein integriertes Konzept umfasst u.a. auch die Prüfung verschiedener Maßnahmen und die damit verbundenen Investitions- und Betriebskosten.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und einer CO2 Bilanz fallen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 insgesamt Aufwendungen in Höhe von rd. 60.000 Euro an. Durch die Förderung des Bundesumweltministeriums werden für die beiden Jahre Zuschüsse von insgesamt 39.000 Euro erwartet.
Die benötigten Mittel werden für den Haushaltsplanentwurf 2011 beim Produkt 14.01.01 Lokale Agenda unter dem Sachkonto 527900 Sonstiger besonderer Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Projekt Energieberatung) nachgemeldet. Die zu erwartenden Zuschüsse des Bundumweltministeriums werden im gleichen Produkt unter dem Sachkonto 414001 Zuweisungen vom Bund zusätzlich eingeplant.
Die hieraus entstehenden Mehraufwendungen von jährlich 10.500 Euro können in der Haushaltsplanung durch die Reduzierung des Gewerbesteuer Vervielfältigers um 1 % für die Gewerbesteuerumlage zur Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit gedeckt werden da sich hieraus Minderaufwendungen für 2011 in Höhe von rd. 20.000 Euro ergeben.
Alternativen:
Keine
