Mitteilungsvorlage - VO/1768/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen -öffentlicher Teil-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister/ Dezernat I
- Beteiligt:
- Finanzwirtschaft
- Finale Freigabe:
- Kühlen, Sonja
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Kenntnisnahme
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10.05.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1.3.1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im I. Quartal 2011 für das Haushaltsjahr 2010
Die als Anlage (Anlage1) beigefügten Mittelübertragungen wurden im Rahmen der Haushaltsdurchführung im I. Quartal 2011 genehmigt.
1.3.2 Übersicht über die verausgabten Mittel aus dem Konjunkturpaket II
Die Übersicht ist als Anlage 2 beigefügt.
1.3.3 Bericht über den Bearbeitungsstatus der Jahresabschlüsse 2009 und 2010
Die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 müssen zum einen aufgrund der gesetzlichen Fristvorgabe gem. § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW und zum anderen aufgrund der hohen Bereitstellungskosten für die abgelöste Software KIRP schnellstmöglich aufgearbeitet werden.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.03.2011 zugestimmt, dass die Verwaltung für die weitere Bearbeitung der Jahresabschlüsse 2009 und 2010 eine externe Unterstützung in Anspruch nimmt und einen gleichlautenden Auftrag erteilt.
Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für diese Arbeiten im Bereich der Anlagenbuchhaltung sind inzwischen erfüllt. Vorbesprechungen zur internen Aufgabenverteilungen haben stattgefunden. Zur Ausführung der Arbeiten wurde ein Zeitplan erstellt.
Die weitere Vorgehensweise sowie der nachfolgende Zeitplan wurden mit der Rechnungsprüfung abgestimmt.
Jahresabschluss 2009
Ziel ist es, den Jahresabschluss 2009 in der Ratssitzung am 19.07.2011 einzubringen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dann den Jahresabschluss gem. § 101 Abs. 1 GO NRW zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich hierbei gem. § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung.
Mit der Rechnungsprüfung erfolgte bereits dahingehend eine Abstimmung, dass eine vorzeitige Beteiligung bei der Buchung bestimmter Geschäftsvorfälle stattfindet und hierdurch Zwischenprüfungen nach Abschluss einzelner Bilanzpositionen durchgeführt werden können. Nach der aktuellen Zeitplanung kann dann die Beratung des Prüfungsergebnisses des Jahresabschluss 2009 in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 08.11.2011 stattfinden und der Jahresabschluss dann vom Rat in seiner Sitzung am 20.12.2011 festgestellt werden. In der Ratssitzung wird dann zugleich ein entsprechender Ergebnisverwendungsbeschluss gefasst.
Jahresabschluss 2010
Teile des Jahresabschlusses 2010 können parallel zu den Arbeiten für 2009 ausgeführt werden. Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2010 soll voraussichtlich am 11.10.11 dem Rat vorgelegt werden. Bei dem Entwurf für 2010 wird davon ausgegangen, dass der Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2009 erteilt wird und dass der Rat dem Entscheidungsvorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses bzw. der Behandlung des Jahresfehlbetrages folgt. In der Ratssitzung soll dann der Rechnungsprüfungsausschuss schon mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2010 beauftragt werden. Da die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 am 11.10.11 seitens des Rechnungsprüfungsamtes wahrscheinlich abgeschlossen ist, sollten etwaige Fehlbuchungen korrigiert sein, sodass der Jahresabschluss 2010 auf dem Ergebnis von 2009 aufgebaut werden kann. Sollte der Bestätigungsvermerk aufgrund von Beanstandungen dann doch versagt werden, muss der Abschluss 2010 verschoben werden.
Wenn die Zeitplanung eingehalten werden kann, soll der Prüfbericht für 2010 den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses Anfang 2012 vorgelegt werden. Wird der Bestätigungsvermerk erteilt, ist in der folgenden Ratssitzung über die Verwendung des Jahresergebnisses zu entscheiden.
Zeitschiene
Heute bis 19.07.11 | 19.07.11 | 11.10.11 | 08.11.11 | 20.12.11 | 2012 | |
| Vorlage des Jahres-abschlusses 2009 in der Rats-sitzung
| Vorlage des Jahresab-schlusses 2010 in der Rats-sitzung
| Beratung des Prüfungsergeb-nisses durch den Rechnungsprü-fungsausschuss für den Jahresabschluss 2009 | Feststellung des Jahresab-schlusses 2009 und Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses | Beratung des Prüfungser-gebnisses durch den Rechnungs-prüfungsaus-schuss für den Jahresab-schluss 2010 | Feststellung des Jahresab-schlusses 2010 und Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses |
Prüfung des Jahresabschlusses 2009 durch das Rechnungsprüfungsamt | Weiterleitung des Prüfberichtes 2009 an den Bürgermeister, den Kämmerer und die Ausschussmitglieder | Prüfung des Jahresabschlusses 2010 durch das Rechnungsprü-fungsamt | Weiterleitung des Prüfberichtes 2010 an den Bürgermeister, den Kämmerer und die Ausschuss-mitglieder | |||
1.3.4 Zinsmanagement
Die Zinsaufwendungen stellen mit einem voraussichtlichen Planansatz von 2.375.000 auch 2011 eine hohe Belastung für den städtischen Haushalt dar. Die Gestaltung der Ausgabenpolitik wird durch die Bindung der Mittel für Zinsaufwendungen zusätzlich eingeengt. Würde die durchschnittliche Verzinsung vom 31.12.2010 in Höhe von 3,653 % um 1 Prozentpunkt ansteigen, ist bei einer gleichbleibenden Darlehenshöhe ein zusätzlicher Zinsaufwand von ca. 600.000 /Jahr einzukalkulieren.
Im 1. Quartal 2011 konnte ein Darlehen von ca. 230.000 bei der NRW Bank zu einem niedrigen Zinssatz von 1,806 % prolongiert werden.
Darüberhinaus war aufgrund der Liquiditätslage der Abruf einer Summe aus einer genehmigten Darlehenszusage der KfW erforderlich. Die Kreditneuaufnahme, die aus der Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2010 resultierte, betrug 2.000.000 . Diese Summe wird ca. 20 Monate nicht verzinst. Für den Zeitraum vom 15.11.2012 bis 15.11.2015 wird ein Zinssatz von 1,85 % (Teilsumme: 500.000 ) bzw. 2,2625 % (Teilsumme 1.500.000 ) erhoben. Dieses Darlehen ist zinsverbilligt, weil es im Rahmen des KfW-Programmes 208 für die Finanzierung der energetischen Fassadensanierung des Gymnasiums zweckgebunden ist. In 2010 wurde ein weiteres Darlehen für die Turnhalle an der Grundschule Wildenrath beantragt und genehmigt. Ein Abruf wird in den folgenden Wochen erfolgen, wenn das Bauvorhaben entsprechend fortgeschritten ist. Die maximal abrufbare Darlehenssumme beträgt 1.500.000 .
Kommunale Verschuldungsdiagnose
Die WestLB und die Kreissparkasse Heinsberg haben im Februar 2011 die Ergebnisse der kommunalen Verschuldungsdiagnose präsentiert.
Teil der Präsentation war eine Darstellung von volkswirtschaftlichen Entwicklungen Anfang 2011. Hiernach wurden die Ergebnisse der Vergleichsanalyse durch die Nennung verschiedene Eckdaten und die Abbildung von Darlehensvolumina und Zinssätzen zusammengefasst. Bei dem Vergleich wurde zwischen verschiedenen Größenklassen in Bezug auf den Schuldenstand differenziert. Im Ergebnis kann anhand der bereitgestellten Daten festgestellt werden, dass die Risiken im Darlehensportfolio der Stadt Wegberg auf die kurzfristig ablaufenden Zinsbindungsfristen der Festkredite und die Kreditneuaufnahmen beschränkt sind. Aus der Analyse wurden von den beiden Bankinstituten Vorschläge zur Optimierung des Portfolios unterbreitet. Ähnliche Beratungsleistungen, die mit bestimmten Produktvorschlägen verbunden sind, haben auch andere Banken offeriert.
Im Rahmen der kommunalen Verschuldungsdiagnose werden von der WestLB und der Kreissparkasse die folgenden Zinssicherungsinstrumente explizit vorgeschlagen:
1. Forward-Zahlerswap
2. Flexi Zahlerswap
3. Doppelswap
4. Kündbarer Zahlerswap
Diese Produkte zählen zu den derivativen Finanzinstrumenten und beinhalten entsprechende Risiken, die jedoch im Unterschied zu komplexer strukturierten Produkten begrenzt sind. Die vorgenannten Swaps zielen auf eine Zinssicherung ab.
Über das Thema Einsatz von Zinsderivaten hatte die Verwaltung bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.10 unter dem Tagesordnungspunkt 1.3.3 berichtet.
Der Einsatz von Derivaten als Alternative zu einem Abschluss eines konventionellen Kommunalkredites zum Zinsanpassungs- oder Neuaufnahmetermins hängt von der eigenen Zinsmeinung ab. Wird von steigenden Zinsen ausgegangen, ist der frühe Abschluss von Darlehenszinssätzen für in Zukunft abzulösende Darlehen ratsam, solange der heute angebotene Zinssatz unter dem für die Zukunft erwartetem Satz liegt.
In der Prognose der Zinsentwicklung liegt die Schwierigkeit, da nationale und globale Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt bewertet werden müssen. Eine Zinsmeinung kann unter anderem aber auch von der historischen Entwicklung des Zinsniveaus abgeleitet werden. Es gilt günstige Marktfenster zu erkennen und Zinsabschlüsse kurzfristig vorzunehmen.
Die Zinskurve ist in den vergangenen Monaten um fast ein Prozent angestiegen. Die steigenden Zinsen wirken sich bei der Kreditneuaufnahme in diesem Jahr aufgrund der eingangs beschriebenen Kreditzusagen der KfW nicht so stark aus. Aufgrund des aktiven Kreditmanagements der vergangenen Jahre konnte eine relativ gleichmäßige Zinsstruktur ohne größere Klumpenrisiken erreicht werden. Klumpenrisiken bestehen, wenn ein hoher Anteil der Gesamtdarlehenssumme innerhalb kurzer Zeit umgeschuldet werden muss. Obwohl sowohl kurz-, mittel- als auch langfristige Zinsbindungen eingegangen wurden, kommt dennoch angesichts der steigenden Zinsen eine Zinssicherung für eine Teilsumme der in naher Zukunft umzuschuldenen Darlehen in Frage.
Um bei günstigen Marktbedingungen kurzfristig und flexibel, ggfls. mithilfe von derivativen Finanzinstrumenten agieren zu können, sollte ein Grundsatzbeschluss des Rates für den Einsatz von Derivaten zur Zinssicherung gefasst werden. Aus diesem Grund wird die Verwaltung dem Rat folgenden Beschlussvorschlag in der nächsten Sitzung am 24.05.11 vorlegen:
Der Rat ermächtigt den Stadtkämmerer zum Abschluss von nachfolgend aufgeführten Zinssicherungsgeschäften bis zu einer Höhe von 5.000.000 im Jahr:
- Forward Darlehen
- Forward Swap
- Doppel Swap
Zur ersten Erläuterung werden die vorgenannten Finanzierungsinstrumente vereinfacht dargestellt:
Forward Darlehen:
Ein Forward-Darlehen ist ein Darlehen, das dem Darlehensnehmer erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit bis zu sechzig Monate nach Vertragsabschluss ausgezahlt wird. Die Zeitspanne zwischen dem Vertragsabschluss und dem gewählten Laufzeitbeginn wird als Forward-Periode bezeichnet, in diesem Zeitraum fallen keine Bereitstellungszinsen an. Die Zinssicherheit des Forward-Darlehens erkauft sich der Darlehensnehmer mit einem Zinsaufschlag.
* http://de.wikipedia.org/wiki/Forward-Darlehen, aufgerufen am 27.04.2011
Forward Swap: Die Bank bietet einen einheitlichen Festzinssatz für Kreditprolongationen an, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt anstehen. Der vereinbarte Zinssatz gilt üblicherweise bis zum Laufzeitende des jeweiligen Kredits. Das Risiko dieser zukünftigen Prolongationen wird ausgeschaltet. Bis zur Prolongation zahlt die Kommune den vereinbarten Festzins (beispielsweise 4 %) weiter, nach der Prolongation gilt ein neuer, im Portfolio-Swap vereinbarter Festzins (beispielsweise 3 %)
*vlg. Venbert, Michael, Schuldenmanagement, in: der gemeinderat 12/2010, S. 12
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Vorlaufzeit von bspw. 9 Monaten
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Swap mit Festzinsverpflichtung wird wirksam

Vertragsabschluss über einen Swap, der in 9 Monaten in Kraft tritt
Quelle: Verkürzte Darstellung der Beschreibung eines Forward Swaps von Jan Nissen, Der Einsatz von Derivaten bei Gebietskörperschaften, S. 17
Doppel Swap: Hierbei bietet die Bank einen Festzinssatz an, der für die umzuschuldenden Kredite ab sofort und nicht erst ab der Prolongation gilt. Aus einer Zahlungsverpflichtung von 4 % bis zur Prolongation und 3 % nach der Prolongation werden zum Beispiel 3,5 % vom ersten Tag an für das gesamte einbezogene Schuldenvolumen. Bis zur Prolongation bekommt die Kommune den jeweiligen im bestehenden Festkredit vereinbarten Zinssatz erstattet und zahlt den vereinbarten Festzins.
*vlg. Venbert, Michael, Schuldenmanagement, in: der gemeinderat 12/2010, S. 12
Anlagen
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