Entscheidungsvorlage - VO/1724/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Familie Stefan Dreßen stellten mit Schreiben vom 21.02.2011 gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW folgenden Antrag:

 

„Sehr geehrter Herr Pillich,

 

hiermit stellen wir einen Antrag auf Zuteilung „eines passenderen“ Straßennamens in Wegberg.

 

              Von der Hospitalstraße in die Straßenbezeichnung „Busch“

 

Wir bitten Sie die Möglichkeit zu prüfen und uns einen Bescheid über Ihre Entscheidung zukommen zu lassen.

 

Im Anhang ein alter Änderungsbescheid von 1977 (Straßenbezeichnung Busch in Hospitalstraße) und der Einspruch durch Herrn Symes.

 

Begründung zur Re Änderung:

-Auf dieser Straße existiert seit geraumer Zeit kein Hospital mehr.

-Es führt zu Irritationen wenn ortsunkundige Leute das Krankenhaus in Wegberg suchen.

-Der Name Busch passt besser zu den Begebenheiten (auch historisch)

 

Wir hoffen auf Ihren für uns positiven Bescheid.“

 

 

Seitens der  Verwaltung besteht keine Veranlassung die Straßenbezeichnung „Hospitalstraße“ zu ändern. Der Straßenname ist bei den Wegberger Bürgern allgemein bekannt. Auch in den Navigationsgeräten ist diese Straßenbezeichnung hinterlegt.

 

Des Weiteren hat die Ortslage Busch bereits die Straßenbezeichnung „In Busch“. Somit würde die vorgeschlagene Straßenbezeichnung „Busch“ nur zu Verwirrungen führen. Es wird vorgeschlagen, die Bezeichnung Hospitalstraße zu belassen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Keine

 

Alternativen:

 

Keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Straßenbezeichnung „Hospitalstraße“ nicht zu ändern.

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Anlagen

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