Empfehlungsvorlage - VO/1765/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Beigeordneter / Dezernat II
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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10.05.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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24.05.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg - Gebührentarif, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 05.10.2010 mit Wirkung zum 01.11.2010, ist zu aktualisieren.
Grund hierfür sind bestehende Widersprüche zwischen Tarifnummern, eine Änderung des Personenstandsreformgesetzes und die Nichtberücksichtigung der Erhebung von Gebühren für Auskünfte, die eine Einsichtnahme in Archivbestände erfordern.
Insbesondere die Änderung der Tarifnummer 13 ergibt sich aus folgenden Gründen:
Aufgrund der Änderung des Personenstandsreformgesetzes (PStRG) zum 01.01.2009 sind die durch dieses Gesetz hierfür vorgesehenen standesamtlichen Personenstandsurkunden nach Ablauf der für die Standesämter festgelegten Fortführungsfristen in die Zuständigkeit der Kommunalarchive übergeben worden (Geburtenregister 1798 bis 1900, Eheregister 1798 bis 1930, Sterberegister 1798 bis 1980 und Sammelakten). Das Stadtarchiv hält seitdem diese Urkunden bzw. Unterlagen für Auskünfte vor. Es handelt sich um Auskünfte in Nachlasssachen an Amtsgerichte, Notariate und Privatpersonen sowie um familiengeschichtliche Auskünfte, konkret um die Ermittlung von Personenstandsurkunden sowie die Anfertigung von Kopien beziehungsweise beglaubigten Kopien.
Auskunftsersuchen in Nachlasssachen und im Rahmen der Familienforschung sind in Einzelfällen mit einem besonderen Arbeitsaufwand verbunden. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen keine genauen Angaben über Datum oder Ort des Personenstandsfalles gemacht werden können.
Der bis zum 31.10.2010 geltende Gebührentarif der Stadt Wegberg sah in Tarif Nr. 11.1 für Auskünfte, die eine Einsichtnahme in Archivbestände erfordern, je angefangene halbe Stunde eine Gebühr in Höhe von 17,00 Euro vor. Im jetzt geltenden Gebührentarif ist diese Tätigkeit nicht mehr erfasst. Die für eine Zuordnung dieses Sachverhalts allein in Frage kommende Tarifnummer 13 benennt nur Anfertigungen von Abschriften und Auszügen aus Archivgut sowie Übertragungen in moderne Schrift und Übersetzungen.
Diese Gebühr wird nunmehr zur Vereinheitlichung der Tarife auf 20,00 je angefangene halbe Stunde erhöht.
Auch sind weitere Tätigkeiten des Stadtarchivs im Bereich des Personenstandsarchivs gebührentechnisch nicht mehr erfasst. Ein Rückgriff auf die für das Standesamt geltende, auf Landesrecht beruhende Gebührenregelung ist nach Abgabe der standesamtlichen Unterlagen an das Stadtarchiv nicht möglich, da diese Regelung für das Stadtarchiv nicht anwendbar ist.
Die Höhe der unter Tarifnummer 13 fallenden Gebühren ist an die für das Standesamt geltenden Gebühren angelehnt, da für den Bürger unterschiedliche Gebührenhöhen für ein und dieselbe Amtshandlung, je nachdem ob die Personenstandsurkunde noch in der Zuständigkeit des Standesamtes oder bereits in der des Stadtarchivs liegt, nicht nachvollziehbar sind.
Im Einzelnen:
Nr. 1 b): | Vervielfältigungen und Auszüge sind nur in den Formaten DIN A4 und DIN A3 möglich; |
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die Formate DIN A2, DIN A1 und DIN A0 können nur als Lichtpausen und Plots herausgegeben werden und sind daher von Nr. 12 erfasst |
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Nr. 1 c): | Farbkopien im Format DIN A2 sind nicht möglich; |
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deshalb Streichung im Format A2 |
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Nr. 3: | um das derzeit bestehende Missverhältnis zwischen den Gebühren für die Anfertigung von Kopien und der Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger aufzulösen, wird für die Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger eine Grundeinheit von 5 Minuten vorgesehen zu einer Gebühr von 3,00 ; dieser Wert orientiert sich an der unter Nr. 1 d) erhobenen Gebühr |
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Nr. 12 a), b): | Lichtpausen und Plots von DIN A4 und DIN A3 fallen unter Kopie bzw. Farbkopie nach Nr. 1 c); deshalb Streichung von Nr. 12 a) und b)
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Nr. 12 f): | die Erhebung einer doppelten Gebühr für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke ist nach Ansicht der Verwaltung nicht gerechtfertigt, da der tatsächliche Verwaltungsaufwand nicht größer ist und die Materialkosten durch die Erhebung der einfachen Gebühr gedeckt sind |
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Nr. 13: | eine Änderung des Gebührentarifs ist erforderlich, da abweichend vom geltenden Tarif bis zur Änderung im Oktober 2010 die Erhebung von Gebühren für Auskünfte, die eine Einsichtnahme in Archivbestände erfordern, sowie für den Bereich des Personenstandswesens von der Regelung nicht erfasst sind |
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Im Zuge der Änderung dieser Tarifnummern erfolgt auch eine Umstellung der Reihenfolge aus Gründen der Übersichtlichkeit.
Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, eine neue Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg Gebührentarif mit den beschriebenen Änderungen zu beschließen. Dieser Vorlage sind der Entwurf der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg Gebührentarif, die Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg vom 18. Oktober 2010 Gebührentarif, eine Gegenüberstellung der Tarifnummern der Gebührentarife 2010 und 2011 sowie ein Auszug des Gebührentarifs des Standesamtes beigefügt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, die folgende Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg - Gebührentarif zu beschließen:
Anlage
zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg
zuletzt geändert durch Beschluss des Rates der Stadt Wegberg vom .
GEBÜHRENTARIF
Tarif-Nr. | Gegenstand | Gebühr in Euro | |||
1. | Vervielfältigungen und Auszüge |
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| a)
| Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A4 für die ersten 10 Seiten jeweils |
0,60 | ||
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| ab der 11. Seite jeweils | 0,40 | ||
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| b) | Fotokopien und Ausdrucke im Format DIN A3 | 0,85 | ||
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| c) | Farbkopien und Farbausdrucke |
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| im Format DIN A4 | 1,10 | ||
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| im Format DIN A3 | 1,60 | ||
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| d) | für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird; die Gebühr beträgt für je angefangene 15 Minuten |
8,00 | ||
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2. | Lichtpausen und Plots |
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| a) | DIN A2 | 10,50 | ||
| b) | DIN A1 | 12,50 | ||
| c) | DIN A0 | 14,50 | ||
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3. | Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger |
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| je angefangene 5 Minuten | 3,00 | |||
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4. | Beglaubigungen und Zeugnisse |
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| a) | Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen |
| 2,00 | |
| b) | Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite |
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3,75 | |
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5. | Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist |
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| je angefangene halbe Stunde | 20,00 | |||
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6. | Erteilung von Vorrangseinräumungen und Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das Grundbuch (z.B. Bescheinigung zum Nichtbestehen/ zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 S. 3 BauGB) |
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| je angefangene halbe Stunde | 20,00 | |||
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7. | a) | Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen, Abgaben- und Steuerbescheiden, etc. |
2,50 | ||
| b) | Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte | 4,00
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8. | Feststellungen aus Konten und Akten |
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| je angefangene halbe Stunde | 20,00 | |||
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9. | Auszug aus dem Kassenkonto für ein Rechnungsjahr | 3,50 | |||
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10. | Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden |
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| je angefangene halbe Stunde | 20,00 | |||
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11. | Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten und zwar für |
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| a) | Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde | 20,00 | ||
| b) | Außenarbeiten je angefangene halbe Stunde | 20,00 | ||
| c) | Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von Geräten je angefangene halbe Stunde |
13,00 | ||
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12. | Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen Ausschreibungen |
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| bis 40 Seiten für jede angefangene Seite | 0,35 | |||
| für jede weitere Seite | 0,25 | |||
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13. | Archivgut |
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| a) | Auskünfte, die eine Einsichtnahme in Archivgut erfordern je angefangene halbe Stunde |
20,00 | ||
| b) | Anfertigungen von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragungen in moderne Schrift und Übersetzungen je angefangene halbe Stunde |
20,00 | ||
| c) | Personenstandswesen |
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| aa) | Auskunft aus dem oder Einsicht in ein Personenstandsregister |
6,00 | |
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| bb) | Auskunft aus einer oder Einsicht in eine Sammelakte | 8,00 | |
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| cc) | Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können je angefangene halbe Stunde höchstens jedoch |
20,00 66,00 | |
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14. | Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken |
5,00 | |||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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12,7 kB
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(wie Dokument)
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20,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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5,1 kB
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(wie Dokument)
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28,4 kB
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