Mitteilungsvorlage - VO/1773/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

A Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 (GFG 2011)

 

Am 15.03.2011 hat der Städte- und Gemeindebund NRW die Kommunen darüber unterrichtet, dass für die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Kommunalpolitik am 18.03.2011 eine umfangreiche schriftliche Stellungnahme zu einem Fragenkatalog abgegeben wurde. Stellungnahmen wurden ebenfalls vom Städtetag NRW sowie Landkreistag NRW abgegeben.

 

Der Gesetzentwurf war am 23.02.2011 in den Landtag eingebracht worden.

Eine umfangreiche Erörterung fand zwischenzeitlich im Ausschuss für Kommunalpolitik am 18.03.2011 statt (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-143.pdf).

Ebenfalls Mitte März wurden die Kommunen durch die Bezirksregierungen vom Innenministerium und Finanzministerium NRW in Kenntnis gesetzt, dass der Landtag den Haushalt 2011 und in Verbindung damit auch das GFG 2011 voraussichtlich erst Mitte 2011 in 3. Lesung verabschieden wird. Die Verwaltung wird hierüber entsprechend berichten.

 

 

B Gutachten „Haushaltsausgleich und Schuldenabbau“ – Konzept zur Rückgewinnung kommunaler Finanzautonomie im Land Nordrhein-Westfalen –

(siehe auch Haupt- und Finanzausschusses vom 07.12.2010 (TOP 1.7))

 

Am 08.03.2011 hat der Städte- und Gemeindebund NRW darüber informiert, dass die Endfassung des von den Professoren Dr. Martin Junkernheinrich und Dr. Thomas Lenk gemeinsam erstellten Gutachtens in Anwesenheit der Hauptgeschäftsführer der drei kommunalen Spitzenverbände an Innenminister Ralf Jäger übergeben wurde. Das Gutachten enthält verschiedene Konsolidierungsmodelle, die im Anhang des Gutachtens auch schon für die einzelnen Kommunen durchgerechnet wurden.

 

In der o.g. Mitteilung vom 08.03.2011 begrüßen die kommunalen Spitzenverbände, dass mit dem Gutachten nunmehr eine Gesprächsgrundlage vorliege, aufgrund derer konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung der kommunalen Selbstverwaltung entwickelt werden können. Allerdings sei zu berücksichtigen, dass das Gutachten selbst noch keinen ausformulierten Gesetzentwurf darstelle, sondern nunmehr sorgfältig geprüft werden müsse, ob und wie die Vorschläge umgesetzt werden können.

Die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes hat angekündigt, das Gutachten entsprechend auszuwerten. Sobald konkrete Ergebnisse hierzu vorliegen, wird die Verwaltung im Haupt- und Finanzausschuss hierüber berichten.

 

 

C Gemeindefinanzkommission (GFK) Bund

 

Zuletzt wurde der Haupt- und Finanzausschuss am 15.02.2011 über den aktuellen Stand der GFK Bund unterrichtet (TOP 1.4). Sobald aktuelle Erkenntnisse vorliegen, erfolgt ebenfalls ein Bericht hierzu im Haupt- und Finanzausschuss.

 

 

D Reform der Grundsteuer

 

Über das Thema hatte die Rheinische Post bereits am 27.01.2011 („Grundsteuer soll steigen“ berichtet.

Hintergrund ist, dass im Januar 2010 die Finanzministerkonferenz (FMK) beschlossen hatte, ab Herbst 2010 eine länderoffene Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit der Reform der Grundsteuer beschäftigen sollte. Diese Arbeitsgruppe hat nunmehr am Jahresanfang ihren Bericht vorgelegt, wobei sich die Länder nicht

auf eines der vorliegenden Reformmodelle verständigen konnten. Die FMK hat am 27. Januar 2011 daher beschlossen, alle vorgelegten Modelle zu verproben. An der Verprobung sollen auch die kommunalen Spitzenverbände beteiligt werden. Die Ergebnisse sollen bis Ende 2011 vorliegen.

Im Gespräch sind derzeit drei Reformmodelle:

1.      Verkehrswertmodell: über eine automationsgestützte Bewertung soll versucht werden, bei der Bemessung der Grundsteuer möglichst nah am Verkehrswert des Grundstücks anzusetzen. Hierzu haben die Länder Berlin, Bremen, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein im Februar dieses Jahres eine Machbarkeitsstudie vorgelegt.

2.      Wertunabhängiges Modell der Einfach-Grundsteuer („Eckpunkte für eine vereinfachte Grundsteuer nach dem Äquivalenzprinzip“; im August 2010 von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen veröffentlicht): hiernach soll die Grundsteuer künftig nur noch auf Basis von Grundstücks- und Gebäudeflächen erhoben werden. Auf die Ermittlung von Grundstückswerten soll verzichtet werden.

3.      Gebäudewertunabhängiges Kombinationsmodell: Dieses Modell (Thüringen 2011) baut als Mittelweg aus 1. und 2 auf einer wertorientierten Boden- und einer wertunabhängigen Gebäudekomponente auf.

 

Die weitere Entwicklung wird von der Verwaltung beobachtet. Das Thema wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

-keine-

 

 

Alternativen:

-keine-

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis.

 

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