Entscheidungsvorlage - VO/1759/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die SPD-Fraktionhat mit Datum von 30.03.2011 den nachfolgenden Antrag nach § 20 Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg gestellt:

 

Sehr geehrter Herr Pillich,

 

gemäß § 7 Abs. 2 „Öffentlichkeit der Ratssitzungen“ unserer Geschäftsordnung sind Angelegenheiten aufgelistet, für welche die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.

 

Jedoch wird unter dem „Spiegelstrich“ f, als Ausnahme der Regelung für die Rechnungsprüfung, ausdrücklich die Beratung des im allgemeinen Berichtsband (§ 101 Abs. 3 GO NRW) enthaltenen Prüfungsergebnisses (§ 94 Abs. 1 GO NRW) erwähnt.

 

Warum wurde in der Ratssitzung vom 22. März 2011 nicht entsprechend  verfahren?
 

Ferner möchten wir die Geschäftsordnung  dahingehend abändern lassen, dass künftig in öffentlicher Sitzung über die Entlastung des Bürgermeisters beraten und abgestimmt wird.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird an die Verwaltung verwiesen mit dem Auftrag im Haupt- und Finanzausschuss zu berichten.

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Anlagen

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