Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung - VO/1766/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerantrag vom 23.03.2011 betreffend "Dichtheitsprüfung Mehlbusch"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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24.05.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 23.03.2011 haben Anwohner des Ortsteils Mehlbusch das beigefügte Schreiben an die Stadtverwaltung gerichtet. Dieses wurde als Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW gewertet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bestürzung mussten wir feststellen, dass Sie uns in Mehlbusch auferlegten, eine Kanaldichtigkeitsprüfung bis Ende des Jahres durchführen zu lassen.
Andere Gebiete von Wegberg erhielten eine weitaus längere Frist.
Die Begründung, dass Mehlbusch ein Randgebiet oder Wasserschutzgebiet sei, ist nicht nachvollziehbar und wirkt willkürlich.
Die Kosten dieser Dichtigkeitsprüfung sind nicht gering und manche können diese Kosten nicht sofort dieses Jahr aufbringen.
Im Sinne von Gleichheit der Rechte und Pflichten aller Staatsbürger möchten wir Sie als staatliches Organ bitten, gleiche Sachverhalte gem. Art. 3 und 33 des Grundgesetzes auch gleich zu behandeln, so dass nicht der Eindruck von Willkür entsteht.
Ein Einfamilienhaus in einem anderen Ortsteil von Wegberg kann nicht anders bzw. besser behandelt werden, als wir in Mehlbusch. Solche Kosten müssen gespart werden und es muss jedem gleichermaßen diese Zeit zugestanden werden.
Bitte beziehen Sie dies in Ihre Überlegungen und Verordnungen mit ein. Unsere Grundrechte liegen uns am Herzen.
Wir hoffen auf Ihr Entgegenkommen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27 kB
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