Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung - VO/1787/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ratsfrau Nelsbach hat mit Schreiben vom 11.05.2011 den nachfolgenden Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse gestellt:

 

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

die Landstrasse L46 führt durch Kehrbusch. Einige Anwohner beschweren sich vor allem in den Morgen- und Abendstunden darüber, daß die zulässige Geschwindigkeit von 50 Z km/h häufig überschritten wird.

 

Nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg stelle ich daher den Antrag, die Verwaltung möge das angeschaffte Geschwindigkeitsmessgerät in der Ortsdurchfahrt Kehrbusch für jeweils sieben Tage pro Fahrbahnseite einsetzen.
Um ein möglichst realistisches Abbild zu erhalten möge das Geschwindigkeitsmessgerät getarnt aufgestellt werden.

Ferner stelle ich nach §20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg den

Antrag, die Verwaltung möge nach Auswertung der Ergebnisse in einer Beratungsvorlage

geeignete Maßnahmen vorschlagen, wie der Raserei in Kehrbusch Einhalt geboten werden kann.“

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird an den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr verwiesen.

 

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Anlagen

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