Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung - VO/1785/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die FDP-Fraktion hat mit Datum vom 11.05.2011 den nachfolgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse gestellt:

 

 

„Sehr geehrter Herr Pillich,

 

nach § 48 Abs. 4 der Gemeindeordnung können Mitglieder der Ausschüsse nach Maßgabe der Geschäftsordnung an den nichtöffentlichen Sitzungen des Rates als Zuhörer teilnehmen. Diese Regelung muss aber in der Geschäftsordnung der Kommune enthalten sein.

Um den sachkundigen Bürgerinnen und Bürger eine vollumfängliche Information über die in ihrem Ausschuss behandelten Angelegenheiten zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass sie auch den Beratungsgang im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung kennen. Eine Teilnahmemöglichkeit an der Ratssitzung ist daher dringend erforderlich.

Die FDP-Fraktion beantragt daher, die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg dahingehend zu ändern, dass es den sachkundigen Bürgerinnen und Bürger ermöglicht wird am nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung teilzunehmen.“

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

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