Mitteilungsvorlage - VO/1774/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

1.      Bildung und Teilhabe (BUT) – Umsetzung in Wegberg

 

Nach verschiedenen Bestimmungen der sozialen Gesetzgebung werden Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft bei bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Grundbedarf gesondert berücksichtigt.

 

Folgende Bedarfe für Bildung werden berücksichtigt:

-          für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, sowie für Schülerinnen und Schüler die tatsächlichen Aufwendungen für eintägige Schul- und Kitaausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen,

-          für Schülerinnen und Schüler die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für den Monat, in dem der erste Schultag liegt, in Höhe von 70,00 € und für den Monat, in dem das zweite Schulhalbjahr beginnt, in Höhe von 30,00 €, erstmals für das Schuljahr 2011/2012,

-          für Schülerinnen und Schüler die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Schülerbeförderung, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden und die Bestreitung aus dem Regelsatz nicht zumutbar ist,

-          für Schülerinnen und Schüler die Aufwendungen für eine -schulische Angebote ergänzende- angemessene Lernförderung, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist und kostenfreie schulische Angebote nicht ausreichend sind, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen,

-          für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, sowie für Schülerinnen und Schüler die bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung entstehenden Mehraufwendungen.

 

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft kann bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (somit nicht bei lfd. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) ein Bedarf in Höhe von monatlich 10,00 € berücksichtigt werden für:

-          Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,

-          Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung,

-          die Teilnahme an Freizeiten.

 

Für alle vorstehenden Leistungen - mit Ausnahme des Schulbedarfs – ist ein Antrag zu stellen. Der Antrag ist für jede leistungsberechtigte Person sowie für jeden Bewilligungszeitraum separat zu stellen. Mit dem Antrag können aber mehrere Leistungen gleichzeitig beantragt werden. Frau Gellißen vom Fachbereich Bildung und Soziales bearbeitet die Anträge zentral für den Bereich des Sozialgesetzbuches zwölftes Buch, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zweites Buch (Hartz 4) werden im Jobcenter bearbeitet. Anträge von Empfängern von Wohngeld und Kindergeldzuschuss werden zunächst nur von der Verwaltung entgegengenommen, da eine eindeutige Zuständigkeitsregelung durch den Gesetzgeber noch nicht getroffen wurde. Hier wird davon ausgegangen, dass eine Zuständigkeit des Kreises Heinsberg erklärt wird, die dann auf die Städte und Gemeinden delegiert werden wird. In diesem Falle sollen die Anträge ebenfalls an zentraler Stelle im Fachbereich Bildung und Soziales bearbeitet werden.

 

Das stadteigene Programm zur Unterstützung bei den Essenskosten in der Sekundarstufe I und II und das Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ werden zum Schuljahresende eingestellt, da sich die Leistungen mit dem Programm „BUT“ überschneiden.

 

 

2.      Einheitlicher Kulturkalender

 

Im Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport am 09.02.2011 wurde der Wunsch geäußert, die Stadt solle einen einheitlichen Kulturkalender herausgeben.

 

Die Verwaltung hat hiernach die verschiedensten Gespräche geführt und unterschiedliche Modelle geprüft. In Absprache mit dem Kulturring wird inzwischen ein halbjährlicher Kulturkalender in ansprechender Form herausgegeben. Hierin werden die verschiedenen kulturellen Angebote, die in der Stadt veranstaltet werden, übersichtlich dargestellt.

 

Ein aktuelles Exemplar wird vor der Sitzung an die Ausschussmitglieder verteilt. Für die Verwaltung gilt der Antrag damit als erledigt.

 

 

3.      Budgetierung der Schulen

 

Die Schulleitungen des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums und der Gemeinschaftshauptschule haben darum gebeten, die vor einigen Jahren eingeführte Budgetierung wieder aufzuheben.

 

Die Verwaltung hat diesem Wunsch entsprochen und die zugeteilten Budgets zum Jahresende 2010 abgerechnet.

 

 

4.      Forum Wegberg

 

Mit  Vereinsvertretern der Vereine, die regelmäßig Veranstaltungen im Forum Wegberg organisieren, wurde über mögliche Probleme bei der Abwicklung von Veranstaltungen gesprochen. Dieses Gespräch wurde vereinbart, da aus der Politik signalisiert wurde, dass es in dieser Sache einen Gesprächsbedarf gebe.

 

In dem Gespräch stellte sich heraus, dass kein Verein ein generelles Problem mit den geltenden Regelungen und dem Pächter des Forums hat. Lediglich in einem Falle wurde die nicht durch den Pachtvertrag gedeckte Abrechnung von Nebenkosten bemängelt. Ansonsten war eine große Zufriedenheit erkennbar.

 

Mit dem Pächter des Forums ist hiernach auch ein Gespräch geführt worden, in dem noch einmal auf die geltenden Pachtbedingungen hingewiesen wurde. Auch hier war eine deutliche Zufriedenheit mit der Situation erkennbar. Auf die Abrechnung der Nebenkosten angesprochen führte der Pächter aus, dass in diesem Falle die für den Verein günstigere Abrechnung der Kosten durchgeführt worden sei. Da dies aber nicht durch den Pachtvertrag gedeckt sei, werden zukünftig die Kosten entsprechend den geltenden Vereinbarungen in Rechnung gestellt.

 

5.      Cafeteria im GrenzlandRingBad

 

Die Neuverpachtung ist zwischenzeitlich ausgeschrieben worden. Es gibt bereits mehrere Interessenten, die sich telefonisch weiter erkundigt haben. Bis zum 06.06.2011 läuft die Bewerbungsfrist, in der schriftliche Kurzbewerbungen mit einem Umsetzungskonzept eingereicht werden können. Hiernach wird die Verwaltung eine Vorauswahl treffen und dann in Gespräche mit den Bewerbern eintreten.

 

Die Neuverpachtung soll zum 01.08.2011 erfolgen.

 

 

6.      Spielplätze

 

Aufgrund des Antrages der CDU-Fraktion zur Verringerung der Spielplätze in Wegberg wird derzeit vom Fachbereich Bildung und Soziales eine Überprüfung der Spielplätze durchgeführt. Anhand des vorhandenen Spielplatzkatasters sind die einzelnen Spielanlagen in Augenschein genommen wurden. Derzeit werden die hierbei gewonnenen Erkenntnisse ausgewertet. Es lässt sich aber bereits jetzt festhalten, dass der Pflegezustand einiger Spielstätten und Spielgeräte nicht optimal ist.

 

Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, das aufgrund von aktuellen Kinderzahlen und orientiert an den Bedürfnissen einiger Ortslagen eine Neuordnung der Situation vorsieht. In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport soll das Modell vorgestellt werden.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport nimmt die vorstehenden Mitteilungen des Bürgermeisters zur Kenntnis.

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