Entscheidungsvorlage - VO/1797/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreis Heinsberg ist verpflichtet eine kommunale Pflegeplanung durchzuführen und die Pflegesituation im Kreisgebiet bedarfsgerecht auszurichten.

 

Um den erforderlichen Umfang einer zukünftigen Versorgungsabdeckung  zu ermitteln, ist eine kommunale Pflegeuntersuchung in Form einer repräsentativen Befragung der Einwohner getrennt nach Orten und nach Wohnquartieren erfolgt, die vom Geographischen Institut der RWTH Aachen wissenschaftlich begleitet und ausgewertet wurde. Die Aspekte altersgerechte Wohnformen, Versorgung mit Einzelhandel, medizinisch-pflegerische Dienstleistungen, bürgerschaftliches Engagement, Nachbarschaftshilfe und Impulse zur Verbesserung der Lebensqualität wurden beleuchtet. Hieraus werden dann vom Kreis Heinsberg -als zuständige Stelle im Rahmen der kommunalen Pflegeplanung- Handlungsempfehlungen entwickelt.

 

Die Befragung wurde organisatorisch von der Verwaltung mit vorbereitet und dazu genutzt, zusätzliche Erkenntnisse über die grundsätzliche Zufriedenheit der Einwohner mit dem Ortsteil/der Stadt abzufragen. Die einzelnen Ergebnisse werden in den verschiedenen Fachbereichen und insbesondere im Bereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Marketing zukünftig Einfluss in die planende Arbeit finden. An dieser Stelle wird zunächst nur ein Überblick über die Ergebnisse anhand einer PowerPoint Präsentation gegeben werden. Das Gutachten wird den Fraktionen und den fraktionslosen Mitgliedern des Rates zusätzlich noch in datentechnischer Form zur Verfügung gestellt.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umfrage im Rahmen der kommunalen kreisweiten Pflegeplanung zur Kenntnis.

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