Empfehlungsvorlage - VO/1800/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Pflicht zur Schülerbeförderung erfolgt aus dem Schulgesetz. Die Bestimmungen zur Umsetzung der Beförderungspflicht ergeben sich aus der Schülerfahrkostenverordnung NRW.

 

Bei der Überprüfung der Aktualität der geltenden Beförderungsregelungen im Spezialverkehr ist aufgefallen, dass in einigen Fällen freiwillige Beförderungsleistungen erbracht werden, die nicht unbedingt erforderlich sind. Diese Regelungen, die vom Rat seinerzeit so beschlossen wurden, sollen nun aufgrund der bekannten Haushaltslage auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß zurückgeführt werden.

 

1.      Zusatzbusse nach Niederkrüchten

 

Insgesamt können drei Verstärkungsbusse eingespart werden. Für die betroffenen Schüler hat dies zur Folge, dass auf den Linienverkehr ausgewichen werden muss und somit bis zu 22 Minuten längere Wegezeiten in Kauf genommen werden müssen. Die Wegezeiten bewegen sich immer noch im Bereich des gesetzlichen Rahmens und sind zumutbar.

 

Einsparungen im Jahr:                                           22.000 €

Einsparungen in 2011:                                            8.000 €

Betroffene Schülerinnen und Schüler:                      14

 

 

2.      Busverkehr nach Gerderath

 

Bislang ist noch eine Linie im Spezialverkehr nach Gerderath eingerichtet. Der Rat hatte seinerzeit entschieden, dass die Schülerinnen und Schüler aus Tüschenbroich, die die Sekundarstufe 1 besuchen, diese Busse auch benutzen dürfen, da hierdurch keine Mehrkosten verursacht würden. Eine Beförderungspflicht der Stadt für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 aus Tüschenbroich besteht nicht.

 

Die Schülerinnen und Schüler aus Gerderath und Gerderhahn können die Linienbusverbindung über Erkelenz nutzen. Hierdurch entstehen für die Betroffenen längere Wegezeiten von bis zu 23 Minuten/je Fahrt. Die Wegezeiten bewegen sich immer noch im Bereich des gesetzlichen Rahmens und sind zumutbar.

 

Die Linie des Spezialverkehrs soll gänzlich eingestellt werden. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 aus Tüschenbroich sollen -entsprechend den Regelungen für Holtum und Klinkum (vergleichbare Entfernungen)- zukünftig nicht mehr befördert werden. Die Kinder aus Tüschenbroich, die die Erich Kästner Grundschule besuchen, sollen wie bislang auch Linienfahrkarten erhalten. Ergänzend soll hierzu noch der Spezialverkehr zu bestimmten Zeiten ausgedehnt werden (andere Fahrtrouten), so dass für diesen Personenkreis eine Beförderung sichergestellt ist.

 

Einsparungen im Jahr:                                          28.000,00 €

Einsparungen in 2011:                                          10.000,00 €

Betroffene Schülerinnen und Schüler:                       24 (13 davon aus Erkelenz)

 

 

3.      Anpassung Entschädigung Mitfahrt im Spezialverkehr

 

Bislang wird für Ortslagen, in denen für einzelne betroffene Gruppen (SEK I oder SEK II) keine Beförderungspflicht besteht, eine Mitfahrt im städtisch organisierten Spezialverkehr möglich gemacht, solange hier noch Kapazitäten frei sind und dies nicht zu Mehrkosten führt. Dies ist z.B. für die Ortslagen Gripekoven und Ellinghoven der Fall. Bislang wurde eine pauschale Entschädigung von 65 € hierfür eingezogen.

 

Zukünftig sollen die Entschädigungen sich mehr an den tatsächlich entstehenden Kosten orientieren. Grundlage für eine Orientierung bieten die Tarife für Schülerjahreskarten des AVV, die auf einer soliden Basis und noch nicht einmal kostendeckend kalkuliert wurden. Für die Nutzung des Spezialverkehres soll dann im Rahmen der Gleichbehandlung ab dem neuen Schuljahr der Betrag in vergleichbarer Höhe einer Schülerjahreskarte als pauschale Entschädigung für die freiwillige Beförderungsleistung von den Eltern gezahlt werden. Dies sind zur Zeit für das Stadtgebiet von Wegberg 358,95 €/Jahr. Auf dieser Basis wird dann auch eine eindeutige Regelung für alle anfragenden Eltern angeboten werden können.

 

Durch das Abitur in 8 Jahren, fällt die Klasse 10 des Gymnasiums bereits rechtlich in die Oberstufe. Für den betroffenen Personenkreis sollen zukünftig den Regelungen der Schülerfahrtkostenverordnung entsprechend auch die erweiterten Entfernungsgrenzen gelten. Dies bedeutet, dass nur noch die Beförderungskosten für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II übernommen werden sollen, die weiter als 5 Kilometer von der Schule entfernt wohnen. Den Betroffenen steht auf freiwilliger Basis natürlich die Möglichkeit offen, eine Beförderung selbst zu organisieren, eine Fahrkarte für Selbstzahler zu kaufen oder die Entschädigung für Mitfahrer im Spezialverkehr zu zahlen.

 

Mehreinnahmen im Jahr:                                                        ca. 2.500,00  €

Derzeit betroffene Schülerinnen und Schüler:                            7

 

 

4.      Streichung Spezialverkehr an Freitagen

 

An Freitagen hat lediglich die Gemeinschaftshauptschule Ganztagsunterricht. Freitags sollen die bislang stattfindenden Spezialverkehrsfahrten um 15.10 und 16.00 Uhr bis auf Weiteres entfallen. Hiervon sind 6 Schülerinnen und Schüler betroffen, die nach dem Unterricht zu diesen Zeiten auch den Linienverkehr nutzen können. Sie erhalten kostenlos von der Schule sogenannte „Vier-Fahrt-Tickets“ die dann zur Fahrt im Linienbus berechtigen. Durch diese Regelung ist die Beförderung sichergestellt, die Eltern müssen nicht in Vorleistung treten und eine Erstattung mit entsprechendem Verwaltungsaufwand entfällt.

 

Einsparungen im Jahr:                                          15.000 €

Einsparungen in 2011:                                             4.800 €

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Insgesamt wird für das Jahr 2011 unter dem Produkt 030201 Schülerbeförderung bei den Sachkonten 527111 - 527114 mit Einsparungen in Höhe von ca. 25.000 € gerechnet. Ab den Folgejahren wird für diese Sachkontenkreis mit Einsparungen in Höhe von ca. 70.000 € gerechnet.

 

Diese Beträge sind bereits im Haushaltsplanentwurf 2011 eingearbeitet.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Rat vor, die Regelungen im dargestellten Sinn so zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, diese unmittelbar nach den Sommerferien umzusetzen.

 

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