Empfehlungsvorlage - VO/1729/11
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan VI-8, Rath-Anhoven - Rather Straße / Bereich B - Beratung über die eingegangenen Anregungen - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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21.06.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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19.07.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 07.02.2006 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan VI-8, Rath-Anhoven Rather Straße / Bereich B gefasst. Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Siedlungsrand der Ortslage Rath-Anhoven. Es wird im Südwesten durch die Rather Straße und im Nordwesten durch die Gladbacher Straße (B 57) begrenzt. Zielsetzung der Planung ist es, entsprechend der Darstellung des Flächennutzungsplanes, das Plangebiet als Wohngebiet zu entwickeln und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von ca. 18 freistehenden Einfamilienhäusern zu schaffen.
In der Zeit vom 31.03.2008 bis einschließlich 18.04.2008 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Während dieses Zeitraums wurde eine Stellungnahme von Seiten der Bürger abgegeben und führte zu einer Verbreiterung der festgesetzten Wirtschaftswege. Parallel dazu wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen sind in der Anlage 1 (Seite 1 bis 7) tabellarisch aufgelistet und wurden im Aufstellungsverfahren berücksichtigt.
Der im Anschluss daran ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht hat schließlich in der Zeit vom 07.02.2011 bis einschließlich 08.03.2011 öffentlich ausgelegen. Während der Auslegung wurden keine Anregungen von Bürgern abgegeben. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind dieser Vorlage ebenfalls in Anlage 1 (Seite 8 und 9) beigefügt.
Der abschließende Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen.
Als nächste Verfahrensschritte stehen nun der Beschluss über die eingegangenen Anregungen und die Fassung des Satzungsbeschlusses an.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Anlage 1 beschließen, dass den vorgebrachten Anregungen entsprochen wird.
2. Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Anregungen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan VI-8, Rath-Anhoven Rather Straße / Bereich B zu fassen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes VI-8, Rath-Anhoven Rather Straße / Bereich B liegt am nordöstlichen Siedlungsrand der Ortslage Rath-Anhoven. Es wird im Südwesten durch die Rather Straße und im Nordwesten durch die Gladbacher Straße (B 57) begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im Bebauungsplan zeichnerisch eindeutig festgesetzt.
Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.
Die gestalterischen Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW werden Bestandteil der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan VI-8, Rath-Anhoven Rather Straße / Bereich B rechtskräftig.
Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV NRW 2023) und § 86 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen Landesbauordnung (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256 ber. S. 982). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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200,2 kB
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2
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626,1 kB
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3
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145 kB
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4
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(wie Dokument)
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680,4 kB
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