Mitteilungsvorlage - VO/1799/11
Grunddaten
- Betreff:
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Bericht zum Bürgerantrag vom 31.12.2010 betreffend "Winterdienst in Wegberg-Watern"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Unterbrochen
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Kenntnisnahme
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21.06.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 31.12.2010 beklagte sich ein Anwohner der Straße Zur Bockenmühle in Watern über die ausgefallene Abfallabholung aufgrund der Glatteissituation im Winter 2010/2011.
Dieser Bürgerantrag wurde dem Rat am 22.03.2011 vorgelegt. Der Rat hat den Antrag an die Verwaltung verwiesen, mit dem Auftrag, im Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr zu berichten.
Durch den städtischen Baubetriebshof wurde die Gefällstrecke Bockenmühle im Januar mittels eines Radladers von einer festgefahrenen Eisschicht befreit.
Der Räum- und Streudienst beschränkt sich juristisch gesehen darauf, die Fahrbahnen der Gemeindestraßen lediglich an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei Schnee- und Eisglätte zu räumen und / oder zu streuen. Beide Kriterien Verkehrswichtigkeit und Gefährlichkeit müssen zusammen vorliegen.
Gemäß der städtischen Straßenreinigungssatzung übernimmt die Stadt das Schneeräumen der Fahrbahnen in Verbindung mit dem zur Satzung gehörenden Straßenverzeichnis bzw. dem sich daraus ergebenden Räum- und Streuplan.
Die Straße Zur Bockenmühle ist derzeit nicht im Straßenverzeichnis / im Räum- und Streuplan gelistet. Die dort vorhandene Gefällestrecke kann jedoch bei Glättebildung gefährliche Verkehrssituationen nach sich ziehen.
Trotz fehlender Verkehrswichtigkeit sollte die Straße daher in die Streustrecke integriert werden. So ist die Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke mit Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes, der Feuerwehr, der Polizei sowie der Abfallentsorgung sichergestellt.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Je nach Dauer und Intensität des Winters fallen jährliche Zusatzkosten in Höhe von 150,00 bis 300,00 (Streusalz, Personal- und Geräteeinsatz) an. Streusalz wird über das Produkt-/Sachkonto 12.01.01 527900 Winterdienst / Streumaterial finanziert.
Alternativen:
Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.
