Entscheidungsvorlage - VO/1802/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 10.01.2011 bitten die Anwohner der Altenwohnungen An der Kull 34 – 38 (gehbehindert, Rollstuhlfahrer, zwischen 70 und 90 Jahre alt) um die Aufnahme der Straße „An der Kull“ in den Räum- und Streuplan.

 

Dieser Bürgerantrag wurde dem Rat am 22.03.2011 vorgelegt. Der Rat hat den Antrag an die Verwaltung verwiesen, mit dem Auftrag, im Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr zu berichten.

 

Bereits in den letzten beiden starken Wintern 2009/2010 und 2010/2011 wurde deutlich, dass die Anwohner aufgrund von Alter und / oder Behinderung den Winterdienst nur unzureichend wahrnehmen können.

 

Der Objekteigentümer, die Matthias Schmitz GmbH aus Viersen, hat den lt. Straßenreinigungssatzung geforderten Winterdienst nicht gewährleistet, obwohl die Wohnungen dort unter dem Oberbegriff „betreutes Wohnen“ vermietet werden.

 

Der städtische Baubetriebshof hat daher in den letzten beiden Wintern die Straße An der Kull rund um die Wohnanlage außerhalb des offiziellen Räum- und Streuplanes geräumt und gestreut.

 

Aufgrund der Schneemengen, des lang anhaltenden Frostes, des dort verlegten Betonsteinpflasters und der mäßigen Frequentierung dieses Anliegerbereiches mit Fahrzeugen, hielten sich dort hartnäckige Eisplatten. Ein ähnliches Bild gab es aber auch in fast allen Wohnvierteln der Stadt.

 

Der kommunale Winterdienst steht immer im Spannungsfeld zwischen Bürgererwartungen, gesetzlichen Vorgaben und der tatsächlichen Aufgabenerfüllung. Der Räum- und Streudienst beschränkt sich juristisch gesehen darauf, die Fahrbahnen der Gemeindestraßen lediglich an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei Schnee- und Eisglätte zu räumen und / oder zu streuen.

 

Die beiden Kriterien „Verkehrswichtigkeit“ und „Gefährlichkeit“ müssen zusammen vorliegen.


Gemäß der städtischen Straßenreinigungssatzung übernimmt die Stadt das Schneeräumen der Fahrbahnen in Verbindung mit dem zur Satzung gehörenden Straßenverzeichnis bzw. dem sich daraus ergebenden Räum- und Streuplan. Die Straße An der Kull ist nicht im Straßenverzeichnis / im Räum- und Streuplan gelistet.

 

Für den Winterdienst auf den Gemeindestraßen stehen zwei Einsatzfahrzeuge, d. h. mit Räumschild und Streuaufsatz ausgerüstete Unimogs zur Verfügung. Auftrag ist es, die verkehrswichtigen Gemeindestraßen bis zum Einsatz des morgendlichen Berufsverkehrs zu streuen und zu räumen (Hauptverkehrsachsen, Schulen, Krankenhaus, Busstrecken, Zuwege zu Halteeinrichtungen des ÖPNV etc.).

 

Die im öffentlichen Interesse vorgegebenen Streustrecken wurden ausgewählt, um einer Vielzahl von Bürgern das Fahren zu erleichtern. Werden neben den verkehrswichtigen Strecken noch Wohngebiete in die offizielle Streustrecke aufgenommen, ist der Streuauftrag bis zum einsetzenden Berufsverkehr nicht mehr gewährleistet.

 

Wird eine kleine Gruppe durch eine städtische Dienstleistung begünstigt und wird dieser Vorteil in einem offiziellen Räum- und Streuplan auch noch dokumentiert, würde en Präzedenzfall geschaffen, welcher unverzüglich weitere Anträge zur Folge hat.

 

Die Anlieger / Grundstückseigentümer sollten daher nicht aus der Räum- und Streupflicht gemäß Straßenreinigungssatzung entlassen werden. Die Ordnungsbehörde wird in den nächsten Wintern die Einhaltung der Räum- und Streupflicht der Anlieger / Grundstückseigentümer kontrollieren.

 

Soweit freie Kapazitäten vorhanden sind, wird ein Streufahrzeug im Rahmen von Einzelfallentscheidungen auch außerhalb der offiziellen Streustrecke in Wohngebieten eingesetzt, wo ein besonderer Handlungsbedarf erkennbar ist (z. B. Altenwohnungen, Behindertenwohneinrichtungen etc.). Diese Vorgehensweise wird seit Jahren in Wegberg praktiziert.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Straße „An der Kull“ wird nicht in das Straßenverzeichnis für den Winterdienst (Anlage zur Straßenreinigungssatzung vom 10.11.2006) als Streustrecken aufgenommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen von Einzelfallentscheidungen bei besonderem Handlungsbedarf  Straßen bzw. Straßenabschnitte auch außerhalb der Streustrecke zu räumen und / oder zu streuen (personelle und materielle Kapazitäten vorausgesetzt).

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