Empfehlungsvorlage - VO/0223/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 22.08.2006 wurde dem Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr mitgeteilt, dass der Bebauungsplanentwurf  I-40, Wegberg – Birkenallee einschließlich Begründung und Umweltbericht ausgearbeitet wird. Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von vier freistehenden Einfamilienhäusern innerhalb des Plangebietes zu schaffen.

 

Derzeit findet vom 11.09.2006 bis einschließlich 13.10.2006 die Auslegung dieses Bebauungsplanentwurfes statt. Die Planunterlagen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Falls bis zum Ende der Auslegung Anregungen eingehen, werden diese dem Rat für seine Sitzung am 31.10.2006 in einer separaten Vorlage zur Beratung unterbreitet.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen die üblichen Personalkosten

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für den Fall, dass bis zum Ende der Auslegung Anregungen eingehen, werden diese dem Rat zur Beratung vorgelegt. Ansonsten empfiehlt der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr dem Rat, er möge den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan I-40, Wegberg – Birkenallee fassen.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wegberg, Flur 38 und betrifft das Flurstück 439. Es wird im Norden durch die Birkenallee, im Osten durch die Flurstücke 110, 573 und 235, im Süden durch die Flurstücke 761, 454 und 474 sowie im Westen durch die Flurstücke 498, 126 und 125 begrenzt. Der genaue Verlauf der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im Bebauungsplan zeichnerisch eindeutig festgesetzt.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.

 

Die gestalterischen Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW werden Bestandteil der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.

 

Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan I-40, Wegberg – Birkenallee rechtskräftig.

 

Grundlage für diesen Beschluss ist der § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) und § 86 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung (BauO NRW) – in der Bekanntmachung der Neufassung vom 01.03.2003 (GV NRW S. 256). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

 

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Anlagen

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