Empfehlungsvorlage - VO/0224/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Aufstellungsbeschlüsse des Rates der Stadt vom 20.12.2005 und 20.06.2006 (Ergänzungsbeschluss) wird derzeit das Planänderungsverfahren durchgeführt.

In der Zeit vom 12.06. - 30.06.2006 fand die frühzeitige Bürgerbeteiligung durch Auslegung der Planentwürfe statt. Mit Schreiben vom 01.06.2006 wurden die Träger öffentlicher Belange ebenfalls benachrichtigt und um Abgabe ihrer Stellungnahmen gebeten.

 

Nach Überarbeitung des Planentwurfes sowie der Begründung mit Umweltbericht erfolgt derzeit vom 11.09. bis einschließlich 13.10.2006 die Auslegung dieser Entwürfe. Die Planunterlagen sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt. 

 

Falls bis zum Ende der Auslegung Anregungen eingehen, werden diese dem Rat für seine Sitzung am 31.10.2006 in einer separaten Vorlage zur Beratung vorgelegt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen die üblichen Personalkosten

 

Alternativen:

Alternativen werden nicht vorgeschlagen

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für den Fall, dass bis zum Ende der Auslegung Anregungen eingehen, werden diese dem Rat zur Beratung vorgelegt. Ansonsten empfiehlt der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr dem Rat, er möge den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan I 4 B - Wegberg, Lindenstraße, 2. Änderung fassen.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wegberg, Flur 66 und betrifft die Flurstücke 577,787,804,821 und 849. Es liegt südlich der Straße Am Feldrain und westlich der Lindenstraße. Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist im Bebauungsplan zeichnerisch eindeutig dargestellt.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.

 

Die gestalterischen Festsetzungen gemäß ' 86 BauO NRW werden Bestandteil der Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschusses wird der Bebauungsplan

I 4 B - Wegberg, Lindenstraße, 2. Änderung, rechtskräftig.

 

Grundlage für diesen Beschluss ist der ' 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den '' 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) und ' 86 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW) - in der Bekanntmachung der Neufassung vom 01.03.2003 (GV NRW S. 256). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

 

 

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Anlagen

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