Entscheidungsvorlage - VO/1824/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Beleuchtung an der Skateranlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Gaspers, Frank
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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21.06.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr hat in seiner Sitzung am 15.06.2010 über das Thema beraten. Eine grundsätzliche Entscheidung, ob eine Beleuchtung an dieser Stelle sinnvoll erscheint, wurde dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport überlassen.
Die Skateranlage wird von vielen Jugendlichen als Treffpunkt genutzt. Insbesondere in den frühen Abendstunden und in den Schulferien wird die Anlage stark frequentiert. Bislang ist eine Nutzung der Anlage als Skaterbahn und Treffpunkt nur bis zum Einbruch der Dunkelheit möglich. Eine indirekte Beleuchtung über Autoscheinwerfer, Taschenlampen, Handys oder kleine Feuerstätten ist teilweise zu beobachten, für die Nutzer aber unattraktiv.
In seiner Sitzung am 08.02.2011 hat der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport grundsätzlich beschlossen, die Beleuchtung an der Skateranlage durchzuführen. Die Verwaltung hat daraufhin ein aktuelles Angebot für zwei Lampen bei der NEW Netz angefordert, die im Bereich der Schutzhütte aufgestellt werden sollen.
Dieses schließt mit einer Bruttoangebotssumme von 19.500,00 Euro.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Finanzierung erfolgt über das Produkt 12 02 03 öffentliche Beleuchtung, Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlagen.
Hier sind im Haushaltsplanentwurf 2011 unter dem Investitionscode 120203S001 Erweiterung Straßenbeleuchtung 75. 000 Euro veranschlagt.
Für das Jahr 2010 wurden für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung Mittel in Höhe von 100.000 Euro bereitgestellt. Aus diesen Mitteln ist eine Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2010 für das Jahr 2011 in Höhe von 75.000 Euro berücksichtigt.
Bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren ergeben sich jährliche Aufwendungen für Abschreibungen in Höhe von 780 Euro. Diese sind im Produkt 12.01.01 Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Tunnel unter dem Produktsachkonto 571100 Abschreibung auf Vermögensgegenstände im Haushaltsplanentwurf vorgesehen. Die Aufwendungen für die Beleuchtung betragen jährlich rd. 200 Euro, diese sind im Produkt 12.02.03 Öffentliche Beleuchtung im Sachkonto 527900 Sonstiger besonderer Verwaltungs- und Betriebsaufwand enthalten."
Alternativen:
Keine
