Empfehlungsvorlage - VO/0228/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan VI-12, Rath-Anhoven - Am Hof; Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beteiligt:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
26.09.2006
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
31.10.2006
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 08.09.2006 hat Herr Dipl.-Ing. Robert Riehl aus Dalheim den
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des ehemaligen
Betriebsgeländes in Rath-Anhoven der Bauunternehmung Küpper sowie westlich
angrenzender Flächen (siehe Anlage 1) gestellt. Eine Vollmacht des Eigentümers
liegt vor.
Zielsetzung
ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von ca. 12 Wohneinheiten – überwiegend als
freistehende Einfamilienhäuser - zu
schaffen. Die Erschließung soll von der Rather Straße oder alternativ über den
Einmündungsbereich Am Hof / Rather Straße erfolgen. Im weiteren Verfahren sind
Einzelheiten mit der Verwaltung und den Fachbehörden abzustimmen. Zur
Einleitung dieses Verfahrens wäre zunächst der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Der Eigentümer beabsichtigt, die Ausarbeitung des Bebauungsplanes
einschließlich Umweltbericht, sowie die Neuordnung und Erschließung auf eigene
Kosten durchzuführen.
Der
wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Wegberg aus dem Jahre 1979 stellt das
Plangebiet - aufgrund der bisherigen
Lagerplatznutzung - als gemischte Baufläche (M) dar. Diese Zielsetzung wurde im
Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes übernommen. Sollte jedoch zukünftig
beabsichtigt sein, diese Fläche einer Wohnbebauung zuzuführen, wird eine
Anpassung des Flächennutzungsplanentwurfes notwendig. Die östlich angrenzenden
Flächen bis zum Sportplatz sind in diesem
Entwurf ebenfalls bereits als Bauflächen ausgewiesen. Eine Anpassung der
Darstellung würde auch hier notwendig.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Es entstehen die
üblichen Verwaltungskosten
Alternativen:
1.
Der Ausschuss
für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat, vor Abschluss des
Neuaufstellungsverfahrens des Flächennutzungsplanes und einer Festlegung über
die Reihenfolge der Entwicklung der geplanten Bauflächen im Stadtgebiet, von
der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Am Hof / Rather Straße abzusehen.
2.
Der Ausschuss
für Städtebau, Umwelt und Verkehr beauftragt die Verwaltung, zunächst den
Entwurf des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen der Straße Am Hof und dem
Sportplatz Rath-Anhoven insgesamt als Wohnbaufläche (W) darzustellen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr schlägt dem Rat der Stadt vor, die
Aufstellung des Bebauungsplanes VI-12, Rath-Anhoven – Am Hof zu beschließen. Der Bebauungsplan soll Art
und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen
Verkehrsflächen enthalten.
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Rand der
Ortslage Rath-Anhoven und wird nördlich durch die Rather Straße und südlich
durch einen vorhandenen Wirtschaftsweg begrenzt. Die genaue Abgrenzung ist aus
dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss
öffentlich bekannt zu machen.
Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), in Verbindung mit
§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. S. 2414). Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der derzeit
gültigen Fassung.
2. Der
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beauftragt die Verwaltung, den
Entwurf des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen der Straße Am Hof und dem
Sportplatz Rath-Anhoven insgesamt als
Wohnbaufläche (W) darzustellen.
