Empfehlungsvorlage - VO/0237/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 14. März 2006 wurde ein entsprechender Satzungsentwurf mit Einladung vom 06. März 2006 erstmals zur Beratung vorgelegt.

 

Im Verlauf der Beratung wurde aus Reihen des Ausschusses bemängelt, dass der Satzungsentwurf nicht deutlich genug mache, in welchen Fällen sich die Reinigungs- bzw. Streupflicht der Anlieger - insbesondere bei Schnee- und Eis - neben dem Bürgersteig auch auf die Straßenfahrbahn beziehe.

 

Ebenso wies das anliegende Straßenverzeichnis für einige Ausschussmitglieder Ungereimtheiten auf.

 

Die Verwaltung hat daher, entsprechend dem ihr in der Sitzung erteilten Auftrag, die Satzung sowie das Straßenverzeichnis noch einmal überarbeitet.

 

Folgende Festlegungen der Satzung, die bezogen auf den Winterdienst im Straßenverzeichnis für jede Straße dargestellt sind, seien hier zusammenfassend aufgeführt:

 

-      Die Anlieger haben die Fahrbahnen und Gehwege zu reinigen.

           

Soweit keine stärkeren Verschmutzungen auftreten, die insbesondere eine Verkehrsgefährdung verursachen, beschränkt sich die Fahrbahnreinigung auf die Fahrbahnränder bzw. Rinnen. Unabhängig von etwaigen Verpflichtungen des Verursachers oder der Stadt hat der Anlieger diese Verpflichtung wahrzunehmen.  Die Stadt wird im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht erst dann eintreten, wenn das Ausmaß der Verschmutzung/Gefährdung die Möglichkeiten des Anliegers zur Beseitigung  übersteigt.

 

-      Die Anlieger nehmen den Winterdienst für die Rad- und Gehwege der Straßen wahr. Die Verpflichtung für die jeweiligen Straßen ist im Straßenverzeichnis dargestellt.

 

-      Die Stadt führt den Winterdienst im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer  Verkehrssicherungspflicht durch. Die hierdurch erfassten Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung sowie die gefährlichen Stellen sind im Straßenverzeichnis der Stadt Wegberg oder einem anderen Straßenbaulastträger zugewiesen.

 

Zu allen weiteren Festlegungen wird auf den Text des beigefügten Satzungsentwurfes verwiesen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten für die Veröffentlichung.

Durch die Veränderungen im Straßenverzeichnis, das die Verpflichtung der Stadt für den Winterdienst festlegt, kann es zu geringfügigen Veränderungen beim Streuguteinsatz kommen, der jedoch ohnehin eher witterungsabhängig ist. Die Veränderungen in der Gesamtstreckenlänge  kann vernachlässigt werden.

 

Alternativen:

Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wegberg in der Form der Verwaltungsvorlage in seiner Sitzung am 31. Oktober 2006 zu beschließen.

 

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Anlagen

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