Entscheidungsvorlage - VO/0247/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan I - 4 B, Wegberg - Lindenstraße / 2. Änderung - Beratung über die eingegangenen Anregungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beteiligt:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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31.10.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Bebauungsplanentwurf I-4 B, Wegberg – Lindenstraße / 2. Änderung hat in
der Zeit vom 11.09 bis einschließlich 13.10.2006 öffentlich ausgelegen.
Während
dieser Zeit wurden von Seiten der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange keine Anregungen vorgebracht.
Aus
den Reihen der Bürgerschaft ging während der Auslegungsfrist eine Stellungnahme
ein.
Anregung
vom 12.10.2006 (siehe Anlage 1):
In
dieser Stellungnahme, die von neun Bürgern unterschrieben wurde, wird zunächst
moniert, dass die vorhandenen Linden entlang der Straße Am Feldrain im
Bebauungsplanentwurf zeichnerisch nicht enthalten seien. Ferner wird die Frage
gestellt, ob diese Bäume im Zuge der Baumaßnahmen gefällt werden sollen. In
diesem Zusammenhang wird auf eine „Wegberger Baumschutzverordnung“
hingewiesen.
Abschließend
wird darum gebeten, durch geeignete Maßnahmen für den Erhalt der Bäume zu
sorgen.
Stellungnahme
der Verwaltung zur Anregung vom 12.10.2006 (siehe Anlage 2):
Die
angesprochenen Bäume liegen außerhalb des Geltungsbereiches des in Rede
stehenden Bebauungsplanes. Daher wurden diese nicht eingemessen und in die
Planunterlage aufgenommen.
Gleichwohl
wurden diese Bäume bei der Planung berücksichtigt. So heißt es in der
Entwurfsbegründung auf Seite 3 / zweiter Absatz: „Die
verkehrstechnische und versorgungstechnische Erschließung erfolgt als
„Innere Erschließung“ über die an die Straße Am Feldrain
angebundene „Planstraße“…“. Somit ist es nicht
planerische Zielsetzung, die neue Wohnbebauung unmittelbar von der Straße Am
Feldrain zu erschließen, sondern über die im Bebauungsplanentwurf festgesetzte
Planstraße. Durch diese Form der Erschließung wird einerseits einer
Verschlechterung der Verkehrssituation im Bereich des Kindergartens
entgegengewirkt, andererseits wird der überwiegende Teil des Baumbestandes
nicht tangiert. Zur Klarstellung sollte bei den betroffenen Grundstücken
entlang der Straße Am Feldrain die Lage der Zufahrten im Rahmen der jeweiligen
Grundstücksverkäufe durch entsprechende Vertragsregelungen sichergestellt
werden.
Lediglich
im Bereich der Anbindung der Planstraße an die Straße Am Feldrain und der
Anbindung des neuen Parkplatzes des Kindergartens werden zwangsläufig ca. 3 bis
4 Bäume wegfallen müssen. Bei der Ausbauplanung des Parkplatzes wird jedoch
versucht, die Lage der Ein- und Ausfahrt so zu positionieren, dass der
Baumbestand auch in diesem Bereich geschützt werden kann. Dadurch kann sich
tatsächlich die angegebene Anzahl ggf. noch verringern. Die durch die
Realisierung der Planung wegfallenden Bäume werden im Bereich des geplanten
Grünzuges in unmittelbarer Nähe kompensiert.
In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine Baumschutzsatzung nicht
für das gesamte Stadtgebiet Wegberg existiert, sondern lediglich für das so
genannte „Waldwohngebiet Dalheim“ durch den Rat erlassen wurde. Die
angesprochenen Bäume sind daher nicht förmlich unter Schutz gestellt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme vom 12.10.2006 zur Kenntnis und sieht die
angesprochenen Belange durch die Konzeption der Planung ausreichend gewürdigt.
Zur Klarstellung wird bei den betroffenen Grundstücken (entlang der Straße Am
Feldrain) die Lage der zukünftigen Zufahrten im Rahmen der Grundstücksverkäufe
durch geeignete Vertragsregelungen sichergestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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