Entscheidungsvorlage - VO/0247/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bebauungsplanentwurf I-4 B, Wegberg – Lindenstraße / 2. Änderung hat in der Zeit vom 11.09 bis einschließlich 13.10.2006 öffentlich ausgelegen.

 

Während dieser Zeit wurden von Seiten der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Anregungen vorgebracht.

 

Aus den Reihen der Bürgerschaft ging während der Auslegungsfrist eine Stellungnahme ein.

 

Anregung vom 12.10.2006 (siehe Anlage 1):

 

In dieser Stellungnahme, die von neun Bürgern unterschrieben wurde, wird zunächst moniert, dass die vorhandenen Linden entlang der Straße Am Feldrain im Bebauungsplanentwurf zeichnerisch nicht enthalten seien. Ferner wird die Frage gestellt, ob diese Bäume im Zuge der Baumaßnahmen gefällt werden sollen. In diesem Zusammenhang wird auf eine „Wegberger Baumschutzverordnung“ hingewiesen.

Abschließend wird darum gebeten, durch geeignete Maßnahmen für den Erhalt der Bäume zu sorgen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zur Anregung vom 12.10.2006 (siehe Anlage 2):

 

Die angesprochenen Bäume liegen außerhalb des Geltungsbereiches des in Rede stehenden Bebauungsplanes. Daher wurden diese nicht eingemessen und in die Planunterlage aufgenommen.

 

Gleichwohl wurden diese Bäume bei der Planung berücksichtigt. So heißt es in der Entwurfsbegründung auf Seite 3 / zweiter Absatz: „Die verkehrstechnische und versorgungstechnische Erschließung erfolgt als „Innere Erschließung“ über die an die Straße Am Feldrain angebundene „Planstraße“…“. Somit ist es nicht planerische Zielsetzung, die neue Wohnbebauung unmittelbar von der Straße Am Feldrain zu erschließen, sondern über die im Bebauungsplanentwurf festgesetzte Planstraße. Durch diese Form der Erschließung wird einerseits einer Verschlechterung der Verkehrssituation im Bereich des Kindergartens entgegengewirkt, andererseits wird der überwiegende Teil des Baumbestandes nicht tangiert. Zur Klarstellung sollte bei den betroffenen Grundstücken entlang der Straße Am Feldrain die Lage der Zufahrten im Rahmen der jeweiligen Grundstücksverkäufe durch entsprechende Vertragsregelungen sichergestellt werden.

Lediglich im Bereich der Anbindung der Planstraße an die Straße Am Feldrain und der Anbindung des neuen Parkplatzes des Kindergartens werden zwangsläufig ca. 3 bis 4 Bäume wegfallen müssen. Bei der Ausbauplanung des Parkplatzes wird jedoch versucht, die Lage der Ein- und Ausfahrt so zu positionieren, dass der Baumbestand auch in diesem Bereich geschützt werden kann. Dadurch kann sich tatsächlich die angegebene Anzahl ggf. noch verringern. Die durch die Realisierung der Planung wegfallenden Bäume werden im Bereich des geplanten Grünzuges in unmittelbarer Nähe kompensiert.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine Baumschutzsatzung nicht für das gesamte Stadtgebiet Wegberg existiert, sondern lediglich für das so genannte „Waldwohngebiet Dalheim“ durch den Rat erlassen wurde. Die angesprochenen Bäume sind daher nicht förmlich unter Schutz gestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen die üblichen Personalkosten.

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme vom 12.10.2006 zur Kenntnis und sieht die angesprochenen Belange durch die Konzeption der Planung ausreichend gewürdigt. Zur Klarstellung wird bei den betroffenen Grundstücken (entlang der Straße Am Feldrain) die Lage der zukünftigen Zufahrten im Rahmen der Grundstücksverkäufe durch geeignete Vertragsregelungen sichergestellt. 

 

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Anlagen

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