Entscheidungsvorlage - VO/0251/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Hans Greuel aus Beeck hat sich mit Schreiben vom 14.09.2006 über die Einziehung / Verlegung des Wanderweges zwischen den Sportplätzen in Beeck und über den Spielbetrieb des FC Wegberg-Beeck beschwert. Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:

 

„In der Anlage erhalten Sie den Schriftverkehr mit der Stadt Wegberg bezüglich des Ratsbeschlusses vom 20.12.2005 über den Antrag des FC Wegberg Beeck, den Weg zwischen den Sportplätzen (Rasenplatz I Aschenplatz) im Ortsteil Beeck, Grundstück Gemarkung Wegberg, Flur 65, Flurstück 83, die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu entziehen. Der Weg soll auf Antrag des FC Wegberg Beeck wegen Verschmutzung durch Hundekot komplett für die Öffentlichkeit gesperrt werden. In der Hauptsache ist der Weg allerdings von leeren Pappbechern, die als Überreste von Feiern im Zelt auf dem Rasenplatz stattfinden, beschmutzt. Das ist insoweit schwer zu verstehen, da nach Auskunft der Stadt der Verein FC Wegberg Beeck 10.000 Euro für die jährliche Pflege des Wanderweges A2,3 bekommt.

 

In dem Antrag vom FC Wegberg Beeck wurde behauptet, dass der Verein Niederrhein e.V. der Schließung schon zugestimmt hätte. Das ist offensichtlich nicht der Fall. Der Widerspruch des Vereins Niederrhein liegt der Anlage bei. Demzufolge verliert der Antrag seine Gültigkeit, da der Informationspflicht nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW nicht Folge geleistet wurde. In dem Gesetz heißt es ausdrücklich »Ortsübliche Bekanntmachung", eine Veröffentlichung alleine im Internet reicht nicht aus. Zudem sind Nachteile der Anwohner nach §§ 42 Abs. 2; §§ 37 Abs. 5 Planung; §§ 38 Abs. 2 und §§ 49 Radverkehrsschutz nach dem Straßen- und Wegegesetz nicht berücksichtigt worden.

 

Wie dem Rat sicherlich bekannt ist, gehört der sogenannte Rasenplatz einer Vermietungsgesellschaft, deren Miteigentümer ein Herr Stroinski ist. Die Stadt Wegberg steht ebenfalls als Eigentümer im Grundbuch, da die Stadt dieses Rasengrundstück auf 49 Jahre Erbpacht an die Vermietungsgesellschaft verpachtet hat.

Als Eigentümer des Grundstücks Flur 79 des zukünftigen Wanderweg A2,3 steht ein Herr Stroinski. Nach Auskunft der Stadt Umwelt, Verkehr, Abwasser soll auf diesem Flur Parkplätze für den benachbarten Neubau des Schützenvereins und zusätzliche Parkplätze für Besucher des Rasenplatzes geschaffen werden. Zwischen den Parkflächen bewegen sich dann die Wanderer, Hundebesitzer und die Fahrradfahrer. Wie geht das bei einem privaten Grundstück? Müssen die Nutzer dann eine Gebühr entrichten? Was ist mit der öffentlichen Nutzung?

 

Zur Befestigung des in der Flurkarte bestimmten Ersatz-Wanderweg wurde die Laufbahn auf dem Ascheplatz entfernt und die rote Asche zum Auffüllen des Privatweges verwendet? Es ist allgemein bekannt, dass diese Asche arsenhaltig ist, so dass man fragen muss: Hat der Rat diese Auffüllung in einem Wasserschutzgebiet genehmigt, vor allem neben dem Anbau landwirtschaftlicher Produkte? Diese Tatsache ist der Bevölkerung nicht bekannt gemacht worden.

Wir als Anwohner erwarten von dem Rat der Stadt Wegberg den Widerspruch zu akzeptieren und den Wanderweg im öffentlichen Interesse so zu belassen wie er ist. Eine Entfernung der Zäune und die damit verbundene uneingeschränkte Verbindung zwischen dem Aschenplatz und dem Rasenplatz durch den Verein FC Wegberg Beeck, würde den Lärmpegel extrem stark erhöhen. Demzufolge würde die jetzt schon eingeschränkte Nutzung der Gartengrundstücke der Anwohner durch den Spielbetrieb unerträglich und eine Klärung durch das Verwaltungsgericht unerlässlich.

In einem weiteren Antrag des FC Wegberg Beeck wurde die Errichtung zweier Kleinspielfelder auf dem Aschenplatz (Eigentümer Stadt Wegberg) "mit der Stadt abgestimmt". (s. Schreiben Stadt Wegberg vom 10.07.06) Kommt das einer Genehmigung gleich?

Dass der Verein innerhalb der vergangenen Jahre mehr Mitglieder aufnimmt und damit den Spielbetrieb dermaßen erweitert, kann unmöglich zu Lasten der Anwohner gehen. Dann müssen Plätze geschaffen werden, die der Bevölkerung und dem Verein gerecht werden. Zum Beispiel durch Schaffung neuer Trainings- und Spielplätze außerhalb des Grenzlandringes.

Den Ratsmitgliedern der Stadt sind offenbar die erheblichen Lärmbelästigungen gegenüber den Anwohnern durch den Spielbetrieb des FC Wegberg Beeck nicht bekannt.

 

Damit der Rat sich ein Bild von den Trainingszeiten und Spielzeiten machen kann, haben wir eine Tabelle über das Jahr 2005/2006 angefertigt, die wir in der Anlage beilegen. Daraus ist ersichtlich dass der Aschenplatz täglich von Montags - Samstags von 15:00 Uhr - 22:00 Uhr mit ca. 50-70 Spielern zum Training genutzt wird. Der Lärmpegel liegt dann permanent zwischen 100-130 dba.

 

Nicht erfasst sind die zusätzlichen Events wie Spiele Eindhoven, Aachen, Borussia MGL, QVC, Sommerspiele etc.. Bei der Sperrung des Grenzlandrings für solche Ereignisse muss auf den Lärmpegel und die Belästigung der Anwohner nicht besonders hingewiesen werden.

 

Verunglimpfungen in der Rheinischen Post als billiger Versuch die Anwohner einzuschüchtern, sind wir schon gewohnt. Eine zeitnahe Bestätigung über eine Gegendarstellung wurde gerade von der RP-­Erkelenz bestätigt. Der Bericht wird in den nächsten Tagen veröffentlicht. (s. Anlage).

 

Abgasbelästigungen durch laufende Motoren von Vereinsbussen ist der FC Wegberg Beeck trotz mehrfacher Bitten in vier Jahren nicht nachgekommen. Das zeigt, dass der Verein FC Wegberg Beeck überhaupt kein Interesse hat, auf die Forderungen der Anwohner einzugehen, geschweige denn Rücksicht zu signalisieren.

 

Demzufolge stellen wir folgende Anträge an den Rat der Stadt Wegberg:

1)      Akzeptanz des Widerspruchs gegen die beabsichtigte Einziehung des Wegerechtes

2)      Rücknahme des Ratsbeschlusses auf Erteilung einer Genehmigung zweier Kleinspielfelder zu Gunsten des FC Wegberg Beeck.

3)      Ab sofort Einstellung des Spielbetriebes am Sonntag auf dem Aschenplatz.

4)      Fahrverbot von Bussen und PKW auf dem Aschenplatz außer zum Be- und Entladen.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der tägliche Trainings- und Spielbetrieb eine erhebliche Wertminderung unserer Grundstücke bedeutet, die wir nicht hinnehmen können und werden.

Der guten Ordnung halber werden wir alle Fraktionen informieren, damit alle Ratsmitglieder den gleichen Wissensstand haben.

Selbstverständlich wissen auch wir, das Meckern alleine nicht ausreicht. Gerne sind wir auch zu einem Gespräch mit dem Rat der Stadt bereit, um alternative Lösungen zu beraten oder zu erarbeiten.

Wir erwarten eine klare Stellungnahme zu den Anträgen vom Rat der Stadt bis zum 31.09.06.

 

Eine Liste der Anrainer, die widersprechen finden Sie in der Anlage.“

 

Die genannten Anlagen sind dieser Vorlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis. Die Beschwerde wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr verwiesen.

 

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Anlagen

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