Entscheidungsvorlage - VO/0251/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschwerde von Herrn Klaus Greuel aus Beeck vom 14.09.2006 betreffend Einziehung / Verlegung des Wanderweges zwischen den Sportplätzen in Beeck und Spielbetrieb des FC Wegberg-Beeck
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beteiligt:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser; Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Lennartz, Heinz-Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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31.10.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Hans Greuel aus
Beeck hat sich mit Schreiben vom 14.09.2006 über die Einziehung / Verlegung des
Wanderweges zwischen den Sportplätzen in Beeck und über den Spielbetrieb des FC
Wegberg-Beeck beschwert. Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:
„In der Anlage erhalten Sie den Schriftverkehr
mit der Stadt Wegberg bezüglich des Ratsbeschlusses vom 20.12.2005 über den
Antrag des FC Wegberg Beeck, den Weg zwischen den Sportplätzen (Rasenplatz I
Aschenplatz) im Ortsteil Beeck, Grundstück Gemarkung Wegberg, Flur 65,
Flurstück 83, die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu entziehen. Der Weg
soll auf Antrag des FC Wegberg Beeck wegen Verschmutzung durch Hundekot
komplett für die Öffentlichkeit gesperrt werden. In der Hauptsache ist der Weg
allerdings von leeren Pappbechern, die als Überreste von Feiern im Zelt auf dem
Rasenplatz stattfinden, beschmutzt. Das ist insoweit schwer zu verstehen, da
nach Auskunft der Stadt der Verein FC Wegberg Beeck 10.000 Euro für die
jährliche Pflege des Wanderweges A2,3 bekommt.
In dem Antrag vom FC Wegberg Beeck wurde behauptet,
dass der Verein Niederrhein e.V. der Schließung schon zugestimmt hätte. Das ist
offensichtlich nicht der Fall. Der Widerspruch des Vereins Niederrhein liegt
der Anlage bei. Demzufolge verliert der Antrag seine Gültigkeit, da der
Informationspflicht nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW nicht Folge geleistet
wurde. In dem Gesetz heißt es ausdrücklich »Ortsübliche Bekanntmachung",
eine Veröffentlichung alleine im Internet reicht nicht aus. Zudem sind
Nachteile der Anwohner nach §§ 42 Abs. 2; §§ 37 Abs. 5 Planung; §§ 38 Abs. 2
und §§ 49 Radverkehrsschutz nach dem Straßen- und Wegegesetz nicht
berücksichtigt worden.
Wie dem Rat sicherlich bekannt ist, gehört der
sogenannte Rasenplatz einer Vermietungsgesellschaft, deren Miteigentümer ein
Herr Stroinski ist. Die Stadt Wegberg steht ebenfalls als Eigentümer im
Grundbuch, da die Stadt dieses Rasengrundstück auf 49 Jahre Erbpacht an die
Vermietungsgesellschaft verpachtet hat.
Als Eigentümer des Grundstücks Flur 79 des
zukünftigen Wanderweg A2,3 steht ein Herr Stroinski. Nach Auskunft der Stadt
Umwelt, Verkehr, Abwasser soll auf diesem Flur Parkplätze für den benachbarten
Neubau des Schützenvereins und zusätzliche Parkplätze für Besucher des
Rasenplatzes geschaffen werden. Zwischen den Parkflächen bewegen sich dann die
Wanderer, Hundebesitzer und die Fahrradfahrer. Wie geht das bei einem privaten
Grundstück? Müssen die Nutzer dann eine Gebühr entrichten? Was ist mit der
öffentlichen Nutzung?
Zur Befestigung des in der Flurkarte bestimmten
Ersatz-Wanderweg wurde die Laufbahn auf dem Ascheplatz entfernt und die rote
Asche zum Auffüllen des Privatweges verwendet? Es ist allgemein bekannt, dass
diese Asche arsenhaltig ist, so dass man fragen muss: Hat der Rat diese
Auffüllung in einem Wasserschutzgebiet genehmigt, vor allem neben dem Anbau
landwirtschaftlicher Produkte? Diese Tatsache ist der Bevölkerung nicht bekannt
gemacht worden.
Wir als Anwohner erwarten von dem Rat der Stadt
Wegberg den Widerspruch zu akzeptieren und den Wanderweg im öffentlichen
Interesse so zu belassen wie er ist. Eine Entfernung der Zäune und die damit
verbundene uneingeschränkte Verbindung zwischen dem Aschenplatz und dem
Rasenplatz durch den Verein FC Wegberg Beeck, würde den Lärmpegel extrem stark
erhöhen. Demzufolge würde die jetzt schon eingeschränkte Nutzung der
Gartengrundstücke der Anwohner durch den Spielbetrieb unerträglich und eine
Klärung durch das Verwaltungsgericht unerlässlich.
In einem weiteren Antrag des FC Wegberg Beeck wurde
die Errichtung zweier Kleinspielfelder auf dem Aschenplatz (Eigentümer Stadt
Wegberg) "mit der Stadt abgestimmt". (s. Schreiben Stadt Wegberg vom
10.07.06) Kommt das einer Genehmigung gleich?
Dass der Verein innerhalb der vergangenen Jahre mehr
Mitglieder aufnimmt und damit den Spielbetrieb dermaßen erweitert, kann
unmöglich zu Lasten der Anwohner gehen. Dann müssen Plätze geschaffen werden,
die der Bevölkerung und dem Verein gerecht werden. Zum Beispiel durch Schaffung
neuer Trainings- und Spielplätze außerhalb des Grenzlandringes.
Den Ratsmitgliedern der Stadt sind offenbar die
erheblichen Lärmbelästigungen gegenüber den Anwohnern durch den Spielbetrieb
des FC Wegberg Beeck nicht bekannt.
Damit der Rat sich ein Bild von den Trainingszeiten
und Spielzeiten machen kann, haben wir eine Tabelle über das Jahr 2005/2006
angefertigt, die wir in der Anlage beilegen. Daraus ist ersichtlich dass der
Aschenplatz täglich von Montags - Samstags von 15:00 Uhr - 22:00 Uhr mit ca.
50-70 Spielern zum Training genutzt wird. Der Lärmpegel liegt dann permanent
zwischen 100-130 dba.
Nicht erfasst sind die zusätzlichen Events wie Spiele
Eindhoven, Aachen, Borussia MGL, QVC, Sommerspiele etc.. Bei der Sperrung des
Grenzlandrings für solche Ereignisse muss auf den Lärmpegel und die Belästigung
der Anwohner nicht besonders hingewiesen werden.
Verunglimpfungen in der Rheinischen Post als billiger
Versuch die Anwohner einzuschüchtern, sind wir schon gewohnt. Eine zeitnahe
Bestätigung über eine Gegendarstellung wurde gerade von der RP-Erkelenz
bestätigt. Der Bericht wird in den nächsten Tagen veröffentlicht. (s. Anlage).
Abgasbelästigungen durch laufende Motoren von
Vereinsbussen ist der FC Wegberg Beeck trotz mehrfacher Bitten in vier Jahren
nicht nachgekommen. Das zeigt, dass der Verein FC Wegberg Beeck überhaupt kein
Interesse hat, auf die Forderungen der Anwohner einzugehen, geschweige denn
Rücksicht zu signalisieren.
Demzufolge stellen wir folgende Anträge an den Rat
der Stadt Wegberg:
1) Akzeptanz des Widerspruchs gegen die
beabsichtigte Einziehung des Wegerechtes
2) Rücknahme des Ratsbeschlusses auf
Erteilung einer Genehmigung zweier Kleinspielfelder zu Gunsten des FC Wegberg
Beeck.
3) Ab sofort Einstellung des Spielbetriebes
am Sonntag auf dem Aschenplatz.
4) Fahrverbot von Bussen und PKW auf dem Aschenplatz
außer zum Be- und Entladen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der tägliche Trainings- und
Spielbetrieb eine erhebliche Wertminderung unserer Grundstücke bedeutet, die
wir nicht hinnehmen können und werden.
Der guten Ordnung halber werden wir
alle Fraktionen informieren, damit alle Ratsmitglieder den gleichen
Wissensstand haben.
Selbstverständlich wissen auch wir, das Meckern
alleine nicht ausreicht. Gerne sind wir auch zu einem Gespräch mit dem Rat der
Stadt bereit, um alternative Lösungen zu beraten oder zu erarbeiten.
Wir erwarten eine klare Stellungnahme zu den Anträgen
vom Rat der Stadt bis zum 31.09.06.
Eine Liste der Anrainer, die widersprechen finden Sie
in der Anlage.“
Die genannten Anlagen sind dieser Vorlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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878,5 kB
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