Empfehlungsvorlage - VO/1831/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung der mittelfristigen Ergebnisplanung 2010 - 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss (HF)
|
Vorberatung
|
|
|
|
05.07.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.07.2011
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Haushaltswirtschaft einer Gemeinde ist gemäß § 84 GO eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen. Diese ist auch in den Haushaltsplan einzubeziehen. Durch sie soll eine Vorschau auf die zukünftige Ertrags- und Aufwandsentwicklung gegeben werden, die sich aus der Aufgabenerfüllung der Gemeinde ergibt. Dabei soll die Ergebnis- und Finanzplanung in den drei Jahren, die auf das aufzustellende Haushaltsjahr folgen, jeweils ausgeglichen sein. Sie ist mit der Haushaltssatzung der Entwicklung anzupassen und fortzuführen.
Nach § 6 Abs. 2 GemHVO sollen bei der Aufstellung und Fortschreibung der Ergebnis- und Finanzplanung die vom Innenministerium bekannt gegebenen Orientierungsdaten berücksichtigt werden.
Der Veränderungsnachweisung zum Tagesordnungspunkt Beratung des Haushaltsplanes 2011 enthält die Veränderungen, die aus den Fachausschussberatungen und aktuellen Entwicklungen resultieren.
