Empfehlungsvorlage - VO/1834/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 1 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt worden. Der Bürgermeister hat den Entwurf gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW  bestätigt. Er wurde den Mitgliedern des Rates am 03.06.2011 zugeleitet.

 

Des Weiteren wird auf die Beratungsvorlage „Beratung des Haushaltsplanes 2011“ verwiesen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse wird die Haushaltssatzung der Stadt Wegberg für das Haushaltsjahr 2011 mit Anlagen in der dem Original der Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen.

 

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Anlagen

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