Entscheidungsvorlage - VO/1781/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Entwicklung am Finanzmarkt nimmt Einfluss auf die Höhe der jährlichen Zinsbelastung für die Stadt Wegberg und engt bei steigendem Zinsverlauf den Spielraum für die Ausgabenpolitik weiter ein. Hierzu wird auf die öffentliche Mitteilung 1.3.4 „Zinsmanagement“ des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.05.11 verwiesen.

Wegen der Haushaltslage und der eigenen Zinserwartung, nämlich steigenden Zinsen erscheint es geboten, aktives Schuldenmanagement in Form von Zinssicherungen und Zinsoptimierungen einzuführen.

Zinssicherungen können sowohl durch den Abschluss von Forward Darlehen als auch durch derivative Finanzinstrumente erreicht werden. Aufgrund der Sensibilität des Themas „Derivate“ werden die einzelnen Geschäfte im Weiteren erläutert, sowie auf deren Zulässigkeit eingegangen.

 

Kreditaufnahmen sind Geschäfte der laufenden Verwaltung und bedürfen deshalb vom Grundsatz her keines Ratsbeschlusses.

Der Einsatz von Zinsderivaten ist hingegen gemäß Nr. 2.2.4 des Runderlasses „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte“ des Innenministeriums vom 09.10.06 im Zweifel nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung zu behandeln. Aus diesem Grund soll nun ein Beschluss gefasst werden, der die Verwaltung in begrenztem Umfang ermächtigt, bei einem günstigen Zinsniveau schnell agieren und Zinssicherungsmaßnahmen ggfls. mithilfe von Derivaten ergreifen zu können. Der Umfang des Derivateeinsatzes soll durch die Betragshöhe und durch die genannten speziellen Instrumente eingeschränkt werden. Die nachfolgend aufgeführten Zinssicherungsinstrumente zählen nicht zu den Spekulationsgeschäften, die mit einem hohen Risiko behaftet sind.

 

Erläuterungen:

Zinsderivate sind Finanzinstrumente, die aus anderen Basiswerten abgeleitet und von dem zugrunde liegenden Grundgeschäft unabhängig sind. Grundgeschäfte sind die Investitionskredite. Die Konnexität fordert, dass ein Finanzderivat mit einem oder mit mehreren Grundgeschäften  in einen konkreten sachlichen und zeitlichen Bezug zu bringen ist.

 

Ein Zinssicherungsgeschäft liegt vor, wenn Finanzderivate genutzt werden, um den Bestand an Krediten und Zinsderivaten gegen Kurs- und/oder gegen Zinsänderungsrisiken ganz oder teilweise abzusichern. 

 

Die nachfolgenden Finanzinstrumente unterstützen die Zinssicherung, die Risiken sind im Unterschied zu komplexer strukturierten Produkten begrenzt.

 

Forward Darlehen:

Das Forward Darlehen gehört zur Gruppe der strukturierten Darlehen. Bei diesem Kredit wird ein fester Zinssatz für eine in der Zukunft liegende Valutierung vereinbart. Die Vorlaufzeit kann bis zu 60 Monate betragen. Die Zinssicherheit des Forward Darlehens „erkauft“ sich der Darlehensnehmer mit einem Zinsaufschlag.

 

Doppel Swap:

Ein Zinsswap ist der Tausch von Zinszahlungen innerhalb einer festgelegten Laufzeit. Der Abschluss eines Zinsswaps bedeutet keine Bewegung von Kapitalbeträgen, sondern eine Veränderung in der Zinsbelastung über eine bestimmte Laufzeit. Das heißt, die Zinssicherung ist von der Liquiditätsbeschaffung völlig losgelöst. Kreditgeber und Swappartner können folglich durchaus unterschiedliche Geldinstitute sein.

Bei einem Doppel Swap werden Zinszahlungsströme im Unterschied zum einfachen Zinsswap innerhalb einer festgelegten Laufzeit zweimal ausgetauscht:

-          Durch den ersten Tausch würde die Stadt bis zum Ablauf der Zinsbindung exakt den regulär zu zahlenden Festzins erhalten und selbst den variablen Zins zahlen.

-          Durch den zweiten Tausch würde die Stadt für die Anschlussfinanzierung einen variablen Zinssatz erhalten und selber über den gesamten Zeitraum (Restlaufzeit der Zinsbindung) einen Festzins zahlen.

Bei einem Doppel-Swap wird also eine erst in Zukunft auslaufende Zinsbindung vorfristig verlängert und dabei der derzeit zu zahlende höhere Zinssatz sofort in einen günstigeren Zinssatz getauscht, der dann aber für eine länger zu vereinbarende Laufzeit gültig ist. Der Einsatz bringt damit folgende Vorteile mit sich:

-          eine sofortige liquiditätswirksame Zinsersparnis

-          keine Vorfälligkeitsentschädigung

-          Festzins für die Anschlussfinanzierung

-          Schutz vor steigenden Zinsen

-          Planungssicherheit

Doppelswapgeschäfte sind vor allem für hochverzinsliche Darlehen interessant.

 

Forward Swap:

Ein Forward Swap ist eine vertragliche Swapvereinbarung, die heute geschlossen wird, aber erst zu einem zukünftigen Termin – als möglichst günstige Anschlussfinanzierung- in Kraft treten soll. Die Zeitspanne zwischen „heute“ und „Forward“ kann zwischen einem Monat und mehreren Jahren liegen. Die Bank bietet i. d. R. einen einheitlichen Festzinssatz für Kreditprolongationen an, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt anstehen.

 

Zulässigkeit:

Gemäß Nr. 2.2.1 des Runderlasses des Innenministeriums vom 09.10.06 zu Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften der Gemeinden können Zinsderivate zur Zinssicherung und zur Optimierung der Zinsbelastung genutzt werden.

Der Runderlass regelt außerdem, dass „die vielfältigen Finanzinstrumente der Geld- und Kapitalmärkte im Rahmen einer Risikostreuung nur in einem angemessenen und vertretbaren Umfang in Anspruch genommen werden sollen“. Aus diesem Grund enthält der u. g. Beschlussverschlag eine Betragsgrenze, die derzeit weniger als 10 % des Darlehensbestandes darstellt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

-keine-

 

 

Alternativen:

-keine-

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass die nachfolgend aufgeführten Zinssicherungsgeschäfte bis zu einer Höhe von 5.000.000 € im Jahr durch die vertretungsberechtigten Organe der Verwaltung abgeschlossen werden können ohne den Rat vorab zu beteiligen:

-          Forward Darlehen

-          Doppel Swap

-          Forward Swap

Im Falle des Abschlusses einer Zinssicherung wird im Rahmen des Berichtswesens über das abgewickelte Geschäft berichtet.

 

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