Empfehlungsvorlage - VO/1803/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die FDP-Fraktion hat mit Datum vom 11.05.2011 den beigefügten Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse gestellt.

 

Der Antrag wurde am 24.05.2011 dem Rat zur Kenntnis gebracht. Dieser hat den Antrag zuständigkeitshalber an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

 

Zunächst ist festzustellen, dass nach den Bestimmungen der zurzeit geltenden  Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg eine Teilnahme von sachkundigen Bürgern an nichtöffentlichen Teilen von Ratssitzungen ausgeschlossen ist.

Dieser Umstand resultiert aus dem § 48 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW. Nach dieser Bestimmung bedarf es um eine Teilnahme von Ausschussmitgliedern an nichtöffentlichen Sitzungen des Rates zu ermöglichen einer entsprechenden Regelung in der Geschäftsordnung. Da die aktuelle Geschäftsordnung diesbezüglich keine Regelung trifft, ist eine Teilnahme von Ausschussmitgliedern derzeit ausgeschlossen.

 

Diese Auffassung wurde mit der Kommunalaufsicht besprochen und von dort entsprechend bestätigt.

 

Ferner wurden mit verschiedenen Kommunen im Kreis Heinsberg Gespräche hinsichtlich der jeweiligen Bestimmung in der Geschäftsordnung geführt.

Hierbei hat sich herausgestellt, dass der überwiegende Teil der Kommunen im Kreis Heinsberg, wie Wegberg, keine diesbezügliche Regelung in der Geschäftsordnung hat.

 

Seitens der übrigen Kommunen ist festzustellen, dass dort entweder eine generelle Berechtigung zur Teilnahme von Ausschussmitgliedern an nichtöffentlichen Ratssitzungen in der jeweiligen Geschäftsordnung verankert ist oder ein Teilnahmerecht eingeräumt wird, wenn der jeweilige Aufgabenbereich betroffen ist.

 

Hinsichtlich der beiden vorgenannten Regelungen wurde in den Gesprächen auch klar, dass

 

a)      bei einer generellen Berechtigung der sachkundigen Bürger zur Teilnahme an nichtöffentlichen Teilen von Ratssitzungen, diesem in Einzelfällen die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes entgegen stehen können,

 

b)     bei einer Berechtigung, die sich am jeweiligen Aufgabenbereich des Fachausschusses orientiert, von erheblichen Problemen hinsichtlich einer Abgrenzung im Bezug auf die einzelnen Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teiles der Sitzung auszugehen ist.

Hier wäre bei jedem Wechsel eines Tagesordnungspunktes zu prüfen, ob bei allen dann anwesenden Ausschussmitgliedern der jeweilige Aufgabenbereich tangiert ist.

 

Beide Regelungen bergen ein gewisses Risiko hinsichtlich der rechtlichen Sicherheit der getroffenen Beschlüsse bzw. der Praktikabilität im Rahmen einer Sitzung.

 

Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der vorgenannten Argumentation von der Einräumung einer entsprechenden Regelung in der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg abzusehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Keine

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Antrag abzulehnen. Eine Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse, dahingehend, dass zukünftig sachkundige Bürger am nichtöffentlichen Teil von Ratsitzungen teilnehmen können, soll nicht erfolgen.

 

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