Empfehlungsvorlage - VO/1832/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 84 GO hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen. Sie ist auch in den Haushaltsplan einzubeziehen. Damit soll ein Ausblick auf die zukünftig zu erzielenden Einzahlungen bzw. zu leistenden Auszahlungen ermöglicht werden. Anhand des investiven Teils der Finanzplanung können die geplanten Investitionsmaßnahmen der Stadt Wegberg abgelesen werden. Die drei auf das aufzustellende Haushaltsjahr folgenden

Jahre sollen dabei jeweils ausgeglichen sein.

 

Der Veränderungsnachweis zum Tagesordnungspunkt „Beratung des Haushaltsplanes 2011“ enthält die Veränderungen, die aus Fachausschussberatungen und aktuellen Entwicklungen resultieren.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Unter Berücksichtigung der Veränderungen, die sich aus den Beratungen der Fachausschüsse und des Haupt- und Finanzausschusses ergeben, wird das Investitionsprogramm (investive Finanzplanung) 2010 – 2014 beschlossen.

 

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