Entscheidungsvorlage - VO/1841/11
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der CDU-Fraktion vom 05.07.2011 betreffend „Regelungen zur Vereinsförderung“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Kenntnisnahme
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19.07.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion hat mit Datum vom 05.07.2011 den nachfolgenden Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit den Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die derzeit bestehenden Regelungen zur Vereinsförderung als auch die Richtlinie über die Gewährung von Beihilfen an Vereine, Jugendgruppen und die Förderung von Veranstaltungen der Seniorenarbeit neu zu fassen.
Ziel ist es eine transparente, gerechte und auch unter Berücksichtigung der Haushaltslage der Stadt Wegberg, wirtschaftliche Regelung zu finden. In diese neue Regelung sind alle direkten finanziellen Zuwendungen als auch indirekte geldwerte Vorteile (z.B. Nutzung kommunaler Infrastruktur, Leistung kommunaler Fachbereiche) mit einfließen zu lassen.
Begründung:
Mehr denn je ist es Wille der CDU-Fraktion, dass die vielfältige Vereinsarbeit im Stadtgebiet und vor allem die durch die Vereine geleistete Jugendarbeit gefördert werden soll. Die derzeitigen Entwicklungen des demographischen Wandels rücken aber auch die Förderung der Senioren im Stadtgebiet mehr in den Focus der Betrachtung.
Die teilweise sicherlich historisch gewachsenen Förderungen der Vereine lassen erkennen, dass sich nicht klar ergibt auf welcher vergleichbaren Basis Förderungen geleistet werden. Dies betrifft insbesondere die Zuschüsse zu Investitionen, den Betriebskosten, die Leistungen die von kommunalen Stellen z.B. des Bauhofes oder in der Zurverfügungstellung von kommunaler Infrastruktur für die Vereine geleistet werden. Auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Vereine sowie die Schaffung von Anreizfunktionen hierzu finden derzeit keine ausreichende Berücksichtigung. Auffällig ist, dass von ca. 180 Vereinen im Stadtgebiet weniger als 70 Vereine eine Förderung erfahren.
Hier ist es geboten eine transparente Regelung aufzustellen, die es auch der politischen Arbeit ermöglicht, gleichmäßige und gerechte Lösungen zu beschließen und die vielfachen Diskussionen über die Berechtigung von Einzelfallleistungen ausschließen.
Es ist uns bewusst, dass durch eine Neuregelung der Förderungen und unter Beibehaltung des derzeitigen Budgets sich durchaus größere Abweichungen zu den derzeitigen Förderungen ergeben können. Hier muss eine mehrjährige Anpassungszeit, sowohl bei der Erhöhung der Förderung als auch bei der Verringerung, erwogen werden. Hinsichtlich verwaltungstechnischer Regelungen zu Antragstellung und Nachweisführungen der Förderungen muss die Planungssicherheit für die Vereine aber auch der Aufwand der Kommunalverwaltung betrachtet werden.
Wir würden es begrüßen, wenn diese Thematik vorrangig bearbeitet würde, da die Diskussionen in den politischen Gremien seit dem Jahr 2006 und wiederbelebt im Jahr 2009 bisher ergebnislos geblieben sind. Ziel wäre es, zum Haushaltsjahr 2012 eine Modifizierung der Vereinsförderung zu haben.
Wir sichern eine aktive Mitarbeit zu.
Anlagen
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(wie Dokument)
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220,4 kB
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