Empfehlungsvorlage - VO/1844/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.05.11 wurde unter Punkt  „Ö 1.3  - Mitteilungen“ bereits angekündigt, den Jahresabschluss 2009 in die Ratssitzung am 19.07.11 einzubringen. Der Abschluss wird in dieser Sitzung vom Rat an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Dem Rechnungsprüfungsausschuss ist die Aufgabe übertragen, den Jahresabschluss zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich gem. § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung. Die Beratung des Prüfungsergebnisses soll in der Sitzung des Ausschusses am 08.11.11 stattfinden. Hiernach kann der Jahresabschluss 2009 dann vom Rat in seiner Sitzung am 20.12.11 festgestellt werden. In dieser Sitzung wird zugleich ein Beschluss über die Ergebnisverwendung und über die Entlastung des Bürgermeisters gefasst.

 

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Überdies ist ein Lagebericht beizufügen. Dem doppischen Jahresabschluss soll aufgrund neuer Steuerungsinformationen, die aus dem 3-Komponentensystem resultieren, größere Bedeutung als der kameralen Jahresrechnung zukommen. Ziel ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage zu vermitteln. Erst diese Darstellung ermöglicht es, verbesserte Erkenntnisse über die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen des vergangenen Haushaltsjahres zu erlangen, die auch für zukünftige Jahre von Bedeutung sein können.

 

Infolge des hohen Arbeitsvolumens zur Erstellung des umfangreichen doppischen Jahresabschlusses werden der Bericht, sowie die übrigen Bestandteile des Jahresabschlusses erst kurz vor der Sitzung nachgereicht.

Da lediglich ein Verweis an den Rechnungsprüfungsausschuss, also keine Wertung des Jahresabschlusses erfolgen muss, können die Unterlagen ausnahmsweise später angefügt werden. Durch diese Vorgehensweise können aber dann die gesetzlich vorgeschriebenen Beschlüsse zum Jahresabschluss an den geplanten Sitzungsterminen gefasst werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat diesem Vorgehen zugestimmt.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

keine

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2009.

 

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Anlagen

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