Entscheidungsvorlage - VO/1828/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der Laufbahn im Hans-Gisbertz-Stadion
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- Neumann, Marc
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Vorberatung
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19.07.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzungen des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport vom 07.10.2010, vom 16.11.2010 und vom 07.06.2011.
In den ersten Sitzungen war die Verwaltung beauftragt worden, nach der Genehmigung des Haushaltes 2011 einen Planungsauftrag zur Sanierung/Modernisierung der Laufbahn zu erteilen.
Bis zur Genehmigung des Haushaltes sollten die entwickelten Alternativen aber noch unter den Gesichtspunkten der Haltbarkeit, Nutzungsdauer und Folgekostenentwicklung gesamtwirtschaftlich betrachtet werden. Außerdem sollte eine verlässliche Kostenermittlung erstellt werden.
Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport vom 07.06.2011 dargelegt, wurden in Absprache mit dem von der Stadt Wegberg für die Neuplanung beauftragten Ingenieurbüro Lappen folgende Ausbau-Alternativen entwickelt:
Alternative 1:
Die vom Ingenieurbüro Lappen ermittelten Kosten für die Modernisierung der Laufbahn in Kunststoff und der Segmente für die Leichtathletik inklusive Entsorgung sowie inkl. Drainage-, Pflaster- und Zaunarbeiten, der Erneuerung der Stankette, Herstellung eines ausreichenden Blitzschutzes und einer bedarfsgerechten Schaltung der Flutlichtanlage sowie der Erd- und Landschaftsarbeiten belaufen sich auf ca. 615.000,00 brutto (Alternative 1a).
Eine überarbeitete und im Leistungsumfang gekürzte Variante, bei der die alte ungebundene Tragschicht in manchen Bereichen der Laufbahn liegen bleiben kann, was nach Auskunft der Unteren Wasserbehörde des Kreises Heinsberg möglich ist, beläuft sich auf rund 580.000,00 brutto.
Der zuvor kalkulierte Kostenrahmen wurde in beiden Varianten deutlich überschritten, was zum einen mit den weitergehenden Bodenanalysen und den aufgrund der Belastung der Laufbahn erforderlichen Entsorgungskosten (Deponieklasse 1 und 2), zum anderen mit den von den beteiligten Vereinen befürworteten Modernisierungsmaßnahmen zu erklären ist.
Bei Umsetzung einer dieser beiden Lösungen (1 a oder b) wäre es erforderlich, in diesem Jahr zunächst das vorhandene, belastete Material auszubauen und zu entsorgen und danach Füllmaterial zur Sicherung des Rasenspielfeldes einzubringen. Die Laufbahn könnte dann vorübergehend nicht mehr als solche benutzt werden, lediglich das Rasenspielfeld wäre weiterhin bespielbar. Zu einem späteren Zeitpunkt im nächsten oder übernächsten Jahr könnte dann eine Wiederherstellung der Laufbahn in Kunststoff unter Nutzung des bereits gelieferten Füllstoffes sowie die Sanierung der Laufbahn nach den derzeit gültigen Normen erfolgen.
Alternative 2:
Als Alternative wird von der Verwaltung aus finanziellen Gründen vorgeschlagen, auf diese umfassende Sanierung zu verzichten und eine reine Instandsetzung der Laufbahn auf dem bisherigen Stand vorzunehmen. Das würde bedeuten, dass lediglich ein Austausch und eine Entsorgung der vorhandenen, belasteten Asche gegen unbelastete Asche erfolgen würde; wie bisher ohne Drainage und ohne sonstige Verrohrung, aber mit den erforderlichen Nebenarbeiten.
Der Verwaltung ist bewusst, dass sich die Laufbahn nach der Instandsetzung in dieser Variante nicht in einem normgerechten Zustand befinden würde.
Hierauf hat auch das begleitende Ingenieurbüro explizit hingewiesen und gleichzeitig angekündigt, die Baumaßnahme dann nicht weiter begleiten zu wollen, da die Verantwortung für einen langfristigen Bestand und die damit verbundene Nutzungsmöglichkeit aus fachtechnischer Sicht nicht übernommen werden könne.
Alternative 3:
Als weitere Alternative wird daher noch der Austausch und die Entsorgung der vorhandenen, belasteten Asche gegen unbelastete Asche mit Einbringung einer Drainage, einer Neuanbindung des Flutlichts und der Erneuerung der Stankette zumindest im Bereich der Tribüne vorgeschlagen.
In der o.a. Sitzung vom 07.06.2011 kristallisierte sich die Alternative 3 als unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einzig sinnvolle Lösung heraus.
Daher wurden die Folgekosten für diese Alternative in Tenne und in Kunststoff aufgestellt. Hierbei wurde die Alternative 3 (Tennenbelag) als Basis herangezogen und dieser ein vergleichbarer Ausbau in Kunststoff mit einem Mehrkostenzuschlag von rund 100.000,00 gegenübergestellt.
Aufwand | Alternative 3 (Tennenbelag) | Vergleich in Kunststoff | Bemerkungen |
Herstellungskosten | 381.000,00 | 481.000,00 | Vergleichbarer Ausbau wie in Alternative 3 |
Nutzungsdauer | 30 Jahre | 12 Jahre | In vergleichbarem Pflegezustand |
Kehren der Bahn | 0,00 | 600,00 | 1 x im Jahr mit Leihmaschine incl. Personal |
Grundreinigung | 0,00 | 600,00 | Alle 5 Jahre 3000 |
Glattziehen | 1.992,00 | 0,00 | 12 x im Jahr, jew. 4 Std. |
Bewässerung | 1.079,00 | 0,00 | Dynamische Schicht arbeitet sich sonst hoch; 26 x im Jahr jew. 2 Std. |
Ausbessern und Walzen der Bahn | 1.030,00 | 0,00 | 20 Std im Jahr; 500 Material |
Drainage säubern, spülen | 300,00 | 0,00 | 600 alle 2 Jahre |
Sammler regelm. reinigen (Laub) | 150,00 | 150,00 |
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Summe lfd. jährliche Unterhaltung | 4.551,00 | 1.350,00 |
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jährliche Abschreibung | 12.700,00 | 40.083,00 |
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Jahresaufwand insgsamt | 17.251,00 | 41.433,00 |
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Unberücksichtigt bleiben Markierungsarbeiten auf der Laufbahn, die nicht vom Bauhof aufgebracht werden können, bei der Kunststoffbahn aber fest einmarkiert sind.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Ermächtigungsübertragungen aus 2010 | 296.436,65 Euro |
davon angeordnet | ./. 22.770,84 Euro |
Ansatz Entwurf 2011 | + 120.000,00 Euro |
Verfügbar | 393.665.81 Euro |
Alternativen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Sanierung der Laufbahn im Hans-Gisbertz-Stadion gemäß Alternative 3 - Tenne in Kunststoff -durchführen zu lassen.
Der weitergehende Mittelbedarf für diese Investitionsmaßnahme in Höhe von ca. 100.000,00 kann nur durch eine zusätzliche Kreditfinanzierung sichergestellt werden.
Die jährlichen Folgeaufwendungen ergeben sich aus der Gegenüberstellung im Sachverhalt.
