Entscheidungsvorlage - VO/1833/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss an das Mütterzentrum für Frau und Familie e.V. - 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Entscheidung
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05.07.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Vorberatung
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19.07.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport am 08.02.2011 ist mit Vorlage VO 1674/11 die grundsätzliche Problematik geschildert worden. Insoweit wird hierauf verwiesen.
In der Sitzung des Fachausschusses am 07.06.2011 ist aus der Mitte des Ausschusses ein aktueller Sachstandsbericht angefordert worden, der hiermit vorgelegt wird.
Die Leiterin des Mütterzentrums hatte wie von der Verwaltung mitgeteilt- das Ergebnis der Jahresrechnung 2010 bereits vorgelegt. Hierin ist ein Verlust von 3.602,61 ausgewiesen.
Inzwischen ist ein Wechsel in der Leitung des Mütterzentrums erfolgt. Der neue Vorstand hat umfangreiche Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen, stellt der Verwaltung gegenüber aber auch klar, dass ohne den Zuschuss der Stadt Wegberg eine Weiterarbeit nicht möglich erscheint.
Wie im anliegenden Schreiben von der Leiterin weiter mitgeteilt, übernimmt das Mütterzentrum weitreichende Aufgaben im sozialen Sektor. Insbesondere sei hier die Vermittlung von gebrauchter Kleidung im Second Hand Shop erwähnt. Für viele Familien aus Wegberg besteht hier die Möglichkeit sich mit qualitativ hochwertigen Kleidungsstücken zu einem geringen Preis zu versorgen. Hiervon profitieren auch die Verkäufer, die oftmals auch auf diese Einnahmequelle angewiesen sind, um damit wieder die eigenen Kinder mit Kleidung zu versorgen. Das Mütterzentrum erhebt nur eine geringe Vermittlungsprovision, mit der auch die Aufarbeitung der Kleidung finanziert wird.
Das Mütterzentrum fungiert zwar in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, ist aber nach Meinung der Verwaltung durch die umfangreichen Tätigkeitsfelder im sozialen Bereich nicht mit einem Verein im herkömmlichen Sinne zu vergleichen.
Neben dem Zuschuss wird auch ein Erlass der bisher aufgelaufenen rückständigen Zahlungen des Betriebskostenbeitrages in Höhe von 762,98 und der bisherigen Mahngebühren beantragt. Auch dies wird in der dargestellten Ausnahmesituation unter Berücksichtigung der vom Verein eingeleiteten Sparmaßnahmen von der Verwaltung befürwortet.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Im Entwurf des Teilergebnisplanes der Haushaltssatzung 2011 sind im Produktsachkonto 060201/531821 für diesen Zweck 3.060,00 angesetzt worden. Soweit in den Haushaltsberatungen dieser Betrag berücksichtigt wird, stehen die entsprechenden Mittel hier auch zur Verfügung.
Eine Auszahlung der Mittel soll erst nach Vorliegen einer rechtsgültigen Haushaltssatzung erfolgen.
Alternativen:
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Arbeit des Mütterzentrums für Frau und Familie e.V. in 2011 pauschal mit 3.060,00 zu unterstützen. Der Betrag soll nach Rechtskraft der städtischen Haushaltssatzung 2011 ausgezahlt werden, soweit entsprechende Mittel für diesen Zweck im Haushalt zur Verfügung gestellt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob die bislang aufgelaufenen Rückstände des Betriebskostenbeitrages für 2011 in Höhe von 762,98 erlassen werden können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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105,8 kB
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