Entscheidungsvorlage - VO/1860/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 1 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW  bestätigt worden. Er wurde den Mitgliedern des Rates am 03.06.2011 zugeleitet und im Haupt- und Finanzausschuss am 05.07.2011 beraten. Für die Sitzung des Rates am 19.07.2011 war der Beschluss der Haushaltssatzung vorgesehen. Aufgrund der Beratung wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung abgelehnt, so dass die Haushaltssatzung und damit der Haushaltsplan 2011 nicht beschlossen wurde.

 

Zwischenzeitlich wurden von der Verwaltung sowie Mitgliedern des Rates über die bereits im Haushaltsplanentwurf eingearbeiteten Konsolidierungsmaßnahmen hinaus weitergehende Einsparvorschläge erarbeitet. Diese Veränderungen zum Haushaltsplanentwurf können aus dem in der Anlage enthaltenen Gesamtveränderungsnachweis entnommen werden. Dabei ist der Veränderungsnachweis nach Dezernaten sortiert. Innerhalb des jeweiligen Dezernates wurde wiederum nach Teilbudgets differenziert. Weitere, zwangsläufige Veränderungen sind ebenfalls aufgeführt und gegebenenfalls kurz erläutert.

 

Die im Verlauf der Ratssitzung endgültig beschlossenen Änderungen fließen in die Haushaltssatzung 2011 mit ein.

 

In den Haushaltsplan einzubeziehen ist eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung. Gemäß § 84 GO ist diese der Haushaltswirtschaft einer Gemeinde zugrunde zu legen. Durch sie soll eine Vorschau auf die zukünftige Ertrags- und Aufwandsentwicklung gegeben werden, die sich aus der Aufgabenerfüllung der Gemeinde ergibt. Ebenso soll ein Ausblick auf die zukünftig zu erzielenden Einzahlungen bzw. zu leistenden Auszahlungen ermöglicht werden. Anhand des investiven Teils der Finanzplanung können die geplanten Investitionsmaßnahmen der Stadt Wegberg abgelesen werden.

Die Ergebnis- und Finanzplanung soll in den drei Jahren, die auf das aufzustellende Haushaltsjahr folgen, jeweils ausgeglichen sein. Sie ist mit der Haushaltssatzung der Entwicklung anzupassen und fortzuführen. Nach § 6 Abs. 2 GemHVO sollen bei der Aufstellung und Fortschreibung der Ergebnis- und Finanzplanung die vom Innenministerium bekanntgegebenen Orientierungsdaten berücksichtigt werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

 

Alternativen:

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in den Haushaltsplanentwurf 2011 die im Rat beschlossen Veränderungen einzuarbeiten.

Die mittelfristige Ergebnisplanung unter Berücksichtigung der beschlossenen Veränderungen wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Unter Berücksichtigung der Veränderungen wird ebenfalls das Investitionsprogramm (investive Finanzplanung) 2010 – 2014 beschlossen.

Die Haushaltssatzung der Stadt Wegberg für das Haushaltsjahr 2011 mit Anlagen wird in der dem Original der Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen.

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Anlagen

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