Entscheidungsvorlage - VO/1833/11-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss an das Mütterzentrum Frau und Familie e.V. - 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Entscheidung
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22.09.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport am 08.02.2011 ist mit Vorlage VO 1674/11 die grundsätzliche Problematik geschildert worden. Eine Ergänzungsvorlage VO/1833/11 wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.07.2011 und im Rat am 19.07.2011 vorgelegt. Insoweit wird hierauf verwiesen.
In der Sitzung des Hauptausschusses am 05.07.2011 wurde beschlossen bis zur Ratssitzung am 19.07.2011 weitere Informationen bei der Leitung des Mütterzentrums anzufordern. Die Verwaltung hat diese daraufhin beim Mütterzentrum angefordert. Mit Datum vom 15.07.2011 hier eingegangen am 18.07.2011- ist dann ein Konzept mit Zukunftsplanung, eine Einnahme- und Ausgabeübersicht des ersten Halbjahres 2011 und Beispielrechnungen für Betreuungsleistungen eingereicht worden. Da eine rechtzeitige Zustellung vor der Ratssitzung innerhalb der gesetzlichen Ladungsfrist und auch zu den Fraktionssitzungen nicht mehr möglich war, wurde den Fraktionsvorsitzenden diese Information vor der Ratssitzung übergeben.
In der Ratssitzung wurde der Punkt dann wegen des verspäteten Eingangs der angeforderten Informationen nicht mehr beraten und zurück an den Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport verwiesen.
Die eingereichten Informationen des Mütterzentrums liegen dieser Vorlage als Anlage bei, so dass nun in der Sache weiter beraten werden kann.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Im Entwurf des Teilergebnisplanes der Haushaltssatzung 2011 sind im Produktsachkonto 060201/531821 für diesen Zweck 3.060,00 angesetzt worden. Soweit in den Haushaltsberatungen dieser Betrag berücksichtigt wird, stehen die entsprechenden Mittel hier auch zur Verfügung.
Eine Auszahlung der Mittel soll erst nach Vorliegen einer rechtsgültigen Haushaltssatzung erfolgen.
Alternativen:
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt, die Arbeit des Mütterzentrums für Frau und Familie e.V. in 2011 pauschal mit 3.060,00 zu unterstützen. Der Betrag soll nach Rechtskraft der städtischen Haushaltssatzung 2011 ausgezahlt werden, soweit entsprechende Mittel für diesen Zweck im Haushalt zur Verfügung gestellt werden.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt, zu prüfen, ob aufgelaufene Rückstände des Betriebskostenbeitrages für 2011 in Höhe von 762,98 erlassen werden können.
