Empfehlungsvorlage - VO/1804/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion hat mit Datum vom 30.03.2011 den beigefügten Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse gestellt.

 

Der Antrag wurde am 24.05.2011 dem Rat zur Kenntnis gebracht (VO/1759/11) und von diesem zuständigkeitshalber an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Keine

 

 

Alternativen:

Keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschusse empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse wie folgt zu ändern:

 

 

§ 7 Öffentlichkeit der Ratssitzungen

 

Absatz 2 Buchstabe f) wird wie folgt neu gefasst:

 

„Angelegenheiten der Rechnungsprüfung mit Ausnahme der Beratung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters (§ 96 Abs. 1 GO NRW).“

 

 

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Anlagen

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