Empfehlungsvorlage - VO/1862/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit der in Dienststellung des neuen Staffellöschfahrzeuges StLF 10/6 der Löschgruppe Tüschenbroich wird dieses Fahrzeug u.a. auch zu sogenannten kostenpflichtigen Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr alarmiert. Damit diese Einsätze abgerechnet werden können, muss für das StLF ein Gebührensatz in den Gebührentarif der Feuerwehrgebührensatzung aufgenommen werden. Das Altfahrzeug wird der Verwaltungsstaffel zur Verfügung gestellt.

 

Nach rechtlicher Prüfung ist es ausreichend, wenn der Rat der Stadt der Änderung des Gebührensatzes, der nach den Festsetzungen der jeweils geltenden Feuerwehrgebührensatzung ermittelt wurde,  zustimmt.

 

Die Verwaltung hat für das StLF 10/6 einen Gebührensatz i.H.v. 38,00 € je Stunde ermittelt. Dieser Gebührensatz wird im Gebührentarif an entsprechender Stelle hinzugefügt. Das Staffellöschfahrzeug wurde zu einem Teil aus der Feuerschutzpauschale finanziert, was sich mindernd auf den Gebührensatz je Stunde auswirkt.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Es entstehen keine Kosten

 

 

Alternativen:

 

Alternativen werden nicht vorgeschlagen

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg die Änderung des Gebührentarifs zur geltenden Feuerwehrgebührensatzung in Form der von der Verwaltung vorgelegten Ergänzung zu beschließen.

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Anlagen

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