Mitteilungsvorlage - VO/0269/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Dem Ausschuss liegen zu folgenden Themen schriftliche Mitteilungen vor:

 

Vereinsheim des Sportvereins Merbeck

 

Mit Datum vom 29.09.2006 wurde dem Sportverein Merbeck die beantragte Baugenehmigung zur Errichtung eines Vereinsheimes auf dem Grundstück "Boscherweg 8" in Merbeck erteilt. Die Anwohner "Am Sportplatz in Wegberg", die wegen des Bauvorhabens eine Eingabe gemäß § 24 GO NRW an den Rat gerichtet hatten, wurden entsprechend informiert.

 

Antrag auf Errichtung eines Bolzplatzes in Wegberg-Harbeck

 

In seiner Sitzung am 13.06.2006 hat der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr über den Antrag von mehreren Kindern und Jugendlichen aus dem Bereich Harbeck I Innenring auf Errichtung eines Bolzplatzes beraten (siehe Vorlage vom 31.05.2006). Da sich derzeit keine geeignete Fläche in diesem Bereich in städtischem Besitz befindet, wurde die Verwaltung beauftragt, in einem Gespräch mit den Antragstellern zu klären, ob andere geeignete Flächen zur Verfügung stehen.

Vor den Sommerferien fand am 21.06.2006 dieses Gespräch mit Vertretern der Antragsteller statt. In diesem Gespräch wurde eine Fläche nordöstlich des Schwalmweges (zwischen Fußweg und Schwalm), die derzeit als Wiese genutzt wird, für die beabsichtigte Nutzung in Erwägung gezogen. Es wurde vereinbart, dass von Seiten der Antragsteller Kontakt mit dem Eigentümer dieser Fläche aufgenommen und anschließend weitere Einzelheiten (Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde I Abstände zur vorhandenen Wohnbebauung usw.) von Seiten der Verwaltung geklärt werden sollten.

Nach telefonischer Rücksprache mit einem Vertreter der Antragsteller am 04.10.2006 erklärte dieser, dass der Eigentümer an einer Nutzung der vorgenannten Fläche als Bolzplatz nicht interessiert sei und von Seiten der Antragsteller die Nähe zur vorhandenen Wohnbebauung bei diesem Standort kritisch gesehen werde. Alternative geeignete Standorte für eine Bolzplatznutzung werden von den Antragstellern nicht gesehen.

Da die kurzfristige Umsetzung eines Bolzplatzes in diesem Bereich nicht möglich erscheint, sollte bei der zukünftigen Planung des neuen Wohngebietes zwischen Kringskamp und Schwalmweg die Anlegung eines Bolzplatzes geprüft werden. Wann mit einer Realisierung dieses Wohngebietes gerechnet werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beantworten.

 

Informationsveranstaltung im Rahmen der Lokalen Agenda 21

 

Im Rahmen der Lokalen Agenda 21 wurden seit dem Jahr 2000 eine Reihe von Informationsveranstaltungen angeboten. Durch diese Veranstaltungen wurden Themen an die Bürger herangetragen, die entweder für das tägliche Leben des Einzelnen interessant waren oder aber zu finanziellen Einsparungen führen konnten. Die Veranstaltungen waren in der Regel gut besucht. Insbesondere die letzte Veranstaltung zum Thema „Energiepass“ im März 2006 hat gezeigt, dass für die Bürger viele Fragen von Interesse sind, die sich mit Haus und Wohnung befassen.

 

Ein immer wieder auftauchendes Thema ist die „Schimmelpilzbildung“. Daher wird in einer weiteren Informationsveranstaltung am 23. November 2006, um 19.00 Uhr in der Aula der Realschule, Herr Michael Berger vom Ingenieurbüro Berger aus Heinsberg - Karken zum Thema "Schimmelpilz in Wohnungen ­- Richtig lüften und Feuchtigkeit vermeiden" referieren. Im Rahmen der Veranstaltung soll gezeigt werden, was sich gegen Schimmelpilz in Wohnräumen tun lässt. Es sollen grundlegende Informationen zur Entstehung und damit zur Vermeidung von Schimmelpilzen gegeben werden. Hierbei ist es gleichgültig, ob die Entstehung auf Bausünden, Wasserschäden oder Lüftungsgewohnheiten zurückzuführen ist. Am besten ist es, Schimmelpilz erst gar nicht entstehen zu lassen. Stellt er sich doch ein, soll die Veranstaltung auch zeigen, was die notwendigen Schritte zur Bekämpfung sind. Als Publikum angesprochen werden sowohl Eigentümer als auch Vermieter und Mieter.

 

Baulicher Zustand des Stegs durch den Bahndamm

 

Gemäß DIN 1076 sind für Brückenbauwerke in regelmäßigen Abständen Prüfungen vorgeschrieben. Dies wurde in diesem Jahr für insgesamt 17 Brückenbauwerke und Stege im Stadtgebiet erforderlich. Dabei stellte sich heraus, dass sich u. a. der Steg durch den Bahndamm in einem so schlechten Zustand befindet, der es erforderlich machte diesen zu sperren. Die Verwaltung ist bemüht, den Steg kurzfristig wieder für den Rad- und Fußgängerverkehr freizugeben und hat aus diesem Grund das Ingenieurbüro Bieker beauftragt, Vorschläge für eine Sanierung des Steges zu erarbeiten und die Kosten dafür zu ermitteln. Sobald diese vorliegen, werden sie dem Ausschuss zur Beratung vorgestellt. Die erforderlichen Sanierungsarbeiten sollen zeitnah durchgeführt werden.

 

Abfallgebühren im Regierungsbezirk Köln

 

Mit Schreiben vom 04. Oktober 2006 hat der Kreis Heinsberg die Zusammenstellung der Abfallgebühren 2006 im Regierungsbezirk Köln übermittelt. Die Ermittlung der Abfallgebühren erfolgt auf der Grundlage eines 4-Personen-Haushaltes bzw. einer monatlichen Abfuhr von 240 Litern mit Biomüll- und Altpapierabfuhr.

 

Von den 99 aufgelisteten Gemeinden liegt Wegberg auf Platz 15 mit einer Gebühr von 208,00 €. Platz 1 belegt die Gemeinde Nümbrecht mit einer Gebühr von 154,00 €, Platz 99 die Gemeinde Roetgen mit 481,92 €.

 

Die übrigen Städte und Gemeinden im Kreis Heinsberg belegen die folgenden Plätze:

 

6

Waldfeucht

192,00 €

9

Hückelhoven

197,28 €

14

Wassenberg

204,00 €

19

Geilenkirchen

217,20 €

27

Heinsberg

231,36 €

56

Übach-Palenberg

293,00 €

60

Selfkant

298,74 €

62

Erkelenz

303,50 €

90

Gangelt

348,90 €

 

Die Ermittlung der Gebühren erfolgte aufgrund von Angaben der jeweiligen Kommune. Die Ausgestaltung des jeweiligen Sammelsystems und evtl. zusätzlicher Kosten (z.B. für Sperrmüll) sind nicht berücksichtigt.

 

Fußgängerweg Maaseiker Straße/Gierenstraße;

Anregung des Herrn Steffan Derichs vom 14.09.2006

 

Herr Derichs hatte mit Schreiben vom 14. September 2006 folgende Anregung nach § 24 GO NRW gemacht:

 

„Seit 4 Jahren beobachte ich an der Maaseiker-/Gierenstraße, dass die Überquerung außerhalb der durch  Schülerlotsen-geregelten Zeit (07.45 – 08.15 Uhr) äußerst gefährlich ist. Die PKW-Fahrer halten sich nur ungenügend an die 30 km/h Regelung sowie an die Regelung „Fußgängervorrecht“!

Da hier einer der Hauptübergänge zu den Kindergärten und Schulen ist, sehen ich und viele andere Bürger die Gefahr, dass unsere Kinder dort unzureichend geschützt sind.

Ich stelle hiermit den Bürgerantrag auf Entschärfung des extrem gefährlichen Fußgängerüberganges (Zebrastreifen).“

 

Die Angelegenheit wurde an die Verwaltung verwiesen. Eine Überprüfung des Überweges hat keine Mängel ergeben. Die Polizei wurde gebeten, die regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen auf der Maaseiker Straße (Höhe Realschule) auf den Bereich des Überweges auszudehnen und über das Ergebnis zu informieren.

 

Überquerungshilfe Beecker Straße;

Antrag der Ratsfrau Ruth Klein vom 07. September 2006

 

Ratsfrau Klein hatte mit Schreiben vom 07.09.2006 folgenden Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates gestellt:

 

„Der im Rahmen des Stadtmarketingprozesses errichtete Kinderspielplatz im Bereich des Baugebietes Heidekamp wird von den Kindern sehr gut angenommen. Um diesen Spielplatz erreichen zu können, müssen die Kinder aus den Wohnbereichen Gerichhausen und Forst die stark befahrene Beecker Straße überqueren. Dies ist für sie mit Gefahren verbunden.

Ich stelle daher den Antrag, der Rat möge die Verwaltung beauftragen, die Möglichkeiten zur Errichtung einer Überquerungshilfe bzw. eines Fußgängerüberweges zu prüfen. Über das Ergebnis bitte ich, im zuständigen Fachausschuss zu berichten.“

 

Die Verwaltung hat den Abschnitt der Beecker Straße zwischen den Einmündungen Freiheider Straße/Forst und Heidekamp/In Gerichhausen auf tatsächliche Querungsstellen untersucht. Danach kämen für Querungshilfen (eigensichere Querung der Fahrbahn durch Einbau einer Mittelinsel) die Standorte

 

1.      Freiheider Straße/Forst,

2.      im Bereich der Einmündung Karolinenstraße bis zur Einmündung des Weges entlang des Begegnungszentrums sowie

3.      Heidekamp/In Gerichhausen

 

in Frage.

 

Wegen des hohen Verkehrsaufkommens und dem Ende des Radweges aus Richtung Beeck am Einmündungsbereich Freiheider Straße/Forst sollte hier vorrangig eine gesicherte Querung angelegt werden. Dies wäre, die positive Stellungnahme der Polizei vorausgesetzt, durch den Einbau von Fertigelementen (zwei halbkreisförmige Elemente, 2 m breit, 0,16 m hoch, mit je einem Verkehrs- zeichen „rechts vorbei“ und Warnsäule 0,16 m Durchmesser rot/weiß) möglich. Wegen der bereits heute vorhandenen erforderlichen Fahrbahnbreite aufgrund der Bushaltebucht wären Straßenbauarbeiten nur in geringem Umfang (Markierung) erforderlich. Der Materialpreis für eine Querungshilfe beträgt ca. 1.800,00 €.

 

Für die übrigen Standorte sind wegen fehlender Fahrbahnbreite umfangreiche Straßenbauarbeiten erforderlich.

Die Querungshilfen als gesicherte Hindernisse in der Fahrbahn können u. a. zur Geschwindigkeitsdämpfung beitragen. Der tatsächliche (nicht rechtliche) Schutz für Querungswillige ist nach Aussagen der Polizei und des Straßenverkehrsamtes des Kreises höher als bei Fußgängerüberwegen, die eine  (zwar straßenverkehrsrechtlich angeordnete, jedoch subjektiv beeinflusste) Akzeptanz erfordern. Mit dem Vorrecht des Fußgängers am Zebrastreifen ist nicht automatisch dessen Sicherheit garantiert, wohl aber die Schuldfrage bei Unfallereignissen weitgehend geklärt. Beim Zebrastreifen kommt es häufig zu Unfällen mit Kindern, die im Vertrauen auf ihr Handzeichen (Empfehlung der Polizei im Verkehrsunterricht) die Fahrbahn betreten und die tatsächliche Reaktion des Kraftfahrers (Akzeptanz, Bremsbereitschaft, Bremsmöglichkeit usw.) nicht mit bedenken.

 

Die Verwaltung wird zu allen drei Standorten eine Stellungnahme der Polizei einholen und dabei den Standort Freiheider Straße/Forst favorisieren.

 

Einrichtung von Fußgängerüberwegen Venloer Straße im Einmündungsbereich Friedhofstraße/Burgstraße und Bahnhofstraße im Einmündungsbereich Jakob-Hoogen-Straße

 

Für beide Standorte hatte die Kreispolizeibehörde im förmlichen Beteiligungsverfahren nach der Straßenverkehrsordnung eine negative Stellungnahme abgegeben. Nach diversen Rücksprachen mit dem Kreis wird die Stadt die Einrichtung der Überwege verkehrsrechtlich anordnen. Der Kreis als Aufsichtsbehörde hat zugesagt, gegen die Anordnung nicht einzuschreiten.

 

Aufsichtsbehördliche Maßnahmen wären allerdings möglich, wenn in konkreten Widerspruchsverfahren gegen das Verkehrszeichen die Recht- und Zweckmäßigkeit durch den Kreis als Widerspruchsbehörde geprüft werde.

 

Zurzeit  wird ein Angebot der West Energie für eine normgerechte Ausleuchtung erstellt.

 

Querungshilfe auf dem Grenzlandring, L 400, in Höhe des Ortsteiles Busch

 

Am 25.10.2006 gab es einen Ortstermin mit Vertretern der Dorfgemeinschaft Busch-Holtmühle, Herrn Harmuth, Verkehrsingenieur beim Landesbetrieb Straßenbau NRW und Vertretern der Stadt.

 

Die Dorfgemeinschaft favorisiert auch nach dem Gespräch den Standort der Querungshilfe in Fahrtrichtung Berg. Einziges Argument der Dorfgemeinschaft für die Einrichtung an dieser Stelle ist die für alle Querungswilligen unterstellte ausschließliche Akzeptanz. Der Alternativstandort in Fahrtrichtung Beeck werde nach Aussage der Dorfgemeinschaft sicherlich nicht angenommen, da der in Kauf zu nehmende „Umweg“ hier größer sei.

 

Nach Aussagen der Polizei (Unfallstatistik) ist ein zwingendes Erfordernis für die Errichtung einer Querungshilfe nicht gegeben, eine Verbesserung der Situation für Querungswillige aber wünschenswert.

Die Errichtung einer Querungshilfe seitens des Straßenbaulastträgers ist somit ein freiwilliges „Entgegenkommen“ und grundsätzlich nicht erzwingbar.

Gegen die Errichtung in Fahrtrichtung Berg (Wunsch Dorfgemeinschaft) sprechen folgende Argumente:

 

-          schlechte Sichtverhältnisse (Gefahr) wegen Kurve; gute Sichtverhältnisse am Alternativstandort,

-          Rückbau der Rechtabbiegespur (Fahrtrichtung Beeck, Einfahrt zum Gewerbegebiet) erforderlich (hohe Kosten); Querungshilfe bei 4 Fahrbahnspuren nicht erlaubt,

-          Gefahr von Rückstau beim Einbiegen ins Gewerbegebiet von einer kombinierten Spur für „geradeaus“ und „rechts“, wenn die Rechtsabbiegespur (s. o.) nicht mehr vorhanden wäre,

-          Wegen der jetzt optimalen Anbindung des Gewerbegebietes an den Grenzlandring, sollte eine Verschlechterung der Verkehrsverhältnisse nicht in Kauf genommen werden.

 

Landesbetrieb und Stadt vertreten die Meinung, dass eine Akzeptanz des Querungsangebotes subjektiv vom Bedürfnis („ich quere an der Querungshilfe, weil sie für mich den objektiven Schutz bietet, den ich für erforderlich halte“) abhängig ist. Eine geringfügige Mehrbelastung durch einen Umweg – egal auf welcher Seite die Querung angelegt wird – wird akzeptiert und angenommen, wenn ein Schutzbedürfnis besteht. Die Anlage muss nicht zwingend in Anspruch genommen werden, bietet aber für den, der sich subjektiv „unsicher“ fühlt, objektiven Schutz.

 

Letztlich verblieben die Vertreter der Dorfgemeinschaft bei Ihrer Meinung, die Querung in Fahrtrichtung Berg sei die einzig richtige Lösung (Akzeptanz). Da die Umsetzung der Maßnahme am gewünschten Standort vom Landesbetrieb wohl nicht erfolgt (Begründung: es gibt einen objektiv besseren Standort in Fahrtrichtung Beeck) bzw. eine Realisierung zeitlich nicht bestimmbar ist (erforderliche Umbaumaßnahme „Rückbau der Rechtsabbiegespur Fahrtrichtung Beeck“, eine Aufnahme in ein Bauprogramm des Landeshaushalts und unterliegt der Priorisierung des Regionalrates), haben die Vertreter dem Bau der Querungshilfe in Fahrtrichtung Beeck grundsätzlich zugestimmt. Mitentscheidend war die relativ zügige Umsetzung der Maßnahme an diesem Standort.

Die Querungshilfe soll durch Einkürzung der Linksabbiegespur von Beeck kommend eingerichtet werden.

Die Verwaltung wird die Maßnahme gegenüber dem Landesbetrieb anordnen.

 

Tempo 30 Bereich auf der Beecker Straße und der Straße Heidekamp sowie für die Straße In Gerichhausen

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Antrag von Frau Heidi Lukowsky vom 14.07.2006

 

Auf der Grundlage eines Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurden in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Arndt zwei Bereiche festgelegt, für die eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h innerhalb des Innenstadtbereiches erforderlich erscheint. Dies sind der Bereich der Beecker Straße zwischen den Einmündungen Freiheider  Straße/Forst und Krankenhausstraße/Echter Straße sowie der Bereich der Straße Heidekamp von der Beecker Straße bis zum Lärchenhain.

 

Für die Temporeduzierung auf der gesamten Straße In Gerichhausen liegt ein Antrag von Frau Lukowsky vor.

 

Die Verwaltung hat das förmliche Verfahren nach der Straßenverkehrsordnung eingeleitet. Eine Antwort der Polizei steht noch aus.

 

 

Einziehung eines öffentlichen Weges zwischen den Sportplätzen im Ortsteil Beeck

 

Die Verwaltung hat auf Beschluss des Rates das förmliche Einziehungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW durchgeführt und die Einziehung öffentlich bekannt gemacht. Gegen die Allgemeinverfügung ist der Rechtsbehelf des Widerspruches zulässig. Der Verwaltung liegt ein Widerspruch eines Wohnanliegers des Rasenplatzes sowie eine Unterschriftsliste gegen die Einziehung des Weges vor.

 

In einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Aachen, das vom Widerspruchsführer veranlasst wurde, einigten sich die Beteiligten durch Vermittlung des Gerichtes auf die Durchführung eines gemeinsamen Gespräches.

 

Als Begründung zum Widerspruch gegen die Einziehung des Weges werden u. a. ein zu erwartender intensivierter Spielbetrieb mit vermehrten Lärmbelästigungen angeführt.

Über das Ergebnis des Gespräches und die Vorgehensweise bei der Widerspruchsbescheidung wird die Verwaltung berichten bzw. eine Beratungsvorlage erarbeiten.

 

Querungshilfe auf dem Grenzlandring zwischen Einmündungen Tüschenbroicher Straße/Mühltalweg und Bergstraße/Obere Bergstraße

 

Am Freitag, dem 20.10.2006, ereignete sich um 07.41 Uhr ein Schulwegunfall, bei dem ein 11jähriger Schüler beim Queren der Fahrbahn an der Querungshilfe von einem PKW erfasst wurde. Das Kind soll ohne anzuhalten vom Radweg in Fahrtrichtung Uevekoven auf die Fahrbahn der L 3 gefahren sein um die Querungshilfe zu nutzen.

Der Landesbetrieb hatte in der Sitzung der Unfallkomission am 12.04.2006 zugesagt, die Querungshilfe zu verbessern. Neben einer Vergrößerung/Verbreiterung sollte die Querung näher zum Einmündungsbereich Bergstraße/Obere Bergstraße verschoben werden

 

Wenngleich der erneute Unfall nicht direkt mit der Lage der Querungshilfe bzw. der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Zusammenhang steht, hat die Verwaltung beim Landesbetrieb auf eine zeitnahe Realisierung der Umbaumaßnahme gedrängt. Der Kreis als Moderator der Unfallkomission wurde seitens der Stadt um Mithilfe bei der Verbesserung der Verkehrssituation gebeten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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