Mitteilungsvorlage - VO/0269/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Beteiligt:
- Planen, Bauen, Wohnen; Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Gaspers, Frank
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
|
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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07.11.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Dem Ausschuss liegen
zu folgenden Themen schriftliche Mitteilungen vor:
Vereinsheim des
Sportvereins Merbeck
Mit Datum vom
29.09.2006 wurde dem Sportverein Merbeck die beantragte Baugenehmigung zur
Errichtung eines Vereinsheimes auf dem Grundstück "Boscherweg 8" in
Merbeck erteilt. Die Anwohner "Am Sportplatz in Wegberg", die wegen
des Bauvorhabens eine Eingabe gemäß § 24 GO NRW an den Rat gerichtet hatten,
wurden entsprechend informiert.
Antrag auf
Errichtung eines Bolzplatzes in Wegberg-Harbeck
In seiner Sitzung am
13.06.2006 hat der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr über den Antrag
von mehreren Kindern und Jugendlichen aus dem Bereich Harbeck I Innenring
auf Errichtung eines Bolzplatzes beraten (siehe Vorlage vom 31.05.2006). Da
sich derzeit keine geeignete Fläche in diesem Bereich in städtischem Besitz
befindet, wurde die Verwaltung beauftragt, in einem Gespräch mit den
Antragstellern zu klären, ob andere geeignete Flächen zur Verfügung stehen.
Vor den Sommerferien
fand am 21.06.2006 dieses Gespräch mit Vertretern der Antragsteller statt. In
diesem Gespräch wurde eine Fläche nordöstlich des Schwalmweges (zwischen Fußweg
und Schwalm), die derzeit als Wiese genutzt wird, für die beabsichtigte Nutzung
in Erwägung gezogen. Es wurde vereinbart, dass von Seiten der Antragsteller
Kontakt mit dem Eigentümer dieser Fläche aufgenommen und anschließend weitere
Einzelheiten (Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde I Abstände
zur vorhandenen Wohnbebauung usw.) von Seiten der Verwaltung geklärt werden
sollten.
Nach telefonischer
Rücksprache mit einem Vertreter der Antragsteller am 04.10.2006 erklärte
dieser, dass der Eigentümer an einer Nutzung der vorgenannten Fläche als
Bolzplatz nicht interessiert sei und von Seiten der Antragsteller die Nähe zur
vorhandenen Wohnbebauung bei diesem Standort kritisch gesehen werde.
Alternative geeignete Standorte für eine Bolzplatznutzung werden von den
Antragstellern nicht gesehen.
Da die kurzfristige
Umsetzung eines Bolzplatzes in diesem Bereich nicht möglich erscheint, sollte
bei der zukünftigen Planung des neuen Wohngebietes zwischen Kringskamp und
Schwalmweg die Anlegung eines Bolzplatzes geprüft werden. Wann mit einer
Realisierung dieses Wohngebietes gerechnet werden kann, ist zum jetzigen
Zeitpunkt nicht zu beantworten.
Informationsveranstaltung
im Rahmen der Lokalen Agenda 21
Im Rahmen der Lokalen
Agenda 21 wurden seit dem Jahr 2000 eine Reihe von Informationsveranstaltungen
angeboten. Durch diese Veranstaltungen wurden Themen an die Bürger
herangetragen, die entweder für das tägliche Leben des Einzelnen interessant
waren oder aber zu finanziellen Einsparungen führen konnten. Die
Veranstaltungen waren in der Regel gut besucht. Insbesondere die letzte
Veranstaltung zum Thema „Energiepass“ im März 2006 hat gezeigt,
dass für die Bürger viele Fragen von Interesse sind, die sich mit Haus und
Wohnung befassen.
Ein immer wieder
auftauchendes Thema ist die „Schimmelpilzbildung“. Daher wird in
einer weiteren Informationsveranstaltung am 23. November 2006, um 19.00 Uhr
in der Aula der Realschule, Herr Michael Berger vom Ingenieurbüro Berger
aus Heinsberg - Karken zum Thema "Schimmelpilz in Wohnungen - Richtig
lüften und Feuchtigkeit vermeiden" referieren. Im Rahmen der
Veranstaltung soll gezeigt werden, was sich gegen Schimmelpilz in Wohnräumen
tun lässt. Es sollen grundlegende Informationen zur Entstehung und damit zur
Vermeidung von Schimmelpilzen gegeben werden. Hierbei ist es gleichgültig, ob
die Entstehung auf Bausünden, Wasserschäden oder Lüftungsgewohnheiten zurückzuführen
ist. Am besten ist es, Schimmelpilz erst gar nicht entstehen zu lassen. Stellt
er sich doch ein, soll die Veranstaltung auch zeigen, was die notwendigen
Schritte zur Bekämpfung sind. Als Publikum angesprochen werden sowohl
Eigentümer als auch Vermieter und Mieter.
Baulicher Zustand
des Stegs durch den Bahndamm
Gemäß DIN 1076 sind
für Brückenbauwerke in regelmäßigen Abständen Prüfungen vorgeschrieben. Dies
wurde in diesem Jahr für insgesamt 17 Brückenbauwerke und Stege im Stadtgebiet
erforderlich. Dabei stellte sich heraus, dass sich u. a. der Steg durch den
Bahndamm in einem so schlechten Zustand befindet, der es erforderlich machte
diesen zu sperren. Die Verwaltung ist bemüht, den Steg kurzfristig wieder für
den Rad- und Fußgängerverkehr freizugeben und hat aus diesem Grund das
Ingenieurbüro Bieker beauftragt, Vorschläge für eine Sanierung des Steges zu
erarbeiten und die Kosten dafür zu ermitteln. Sobald diese vorliegen, werden
sie dem Ausschuss zur Beratung vorgestellt. Die erforderlichen Sanierungsarbeiten
sollen zeitnah durchgeführt werden.
Abfallgebühren im
Regierungsbezirk Köln
Mit Schreiben vom 04.
Oktober 2006 hat der Kreis Heinsberg die Zusammenstellung der Abfallgebühren
2006 im Regierungsbezirk Köln übermittelt. Die Ermittlung der Abfallgebühren
erfolgt auf der Grundlage eines 4-Personen-Haushaltes bzw. einer monatlichen
Abfuhr von 240 Litern mit Biomüll- und Altpapierabfuhr.
Von den 99
aufgelisteten Gemeinden liegt Wegberg auf Platz 15 mit einer Gebühr von 208,00 €.
Platz 1 belegt die Gemeinde Nümbrecht mit einer Gebühr von 154,00 €,
Platz 99 die Gemeinde Roetgen mit 481,92 €.
Die übrigen Städte und Gemeinden im Kreis Heinsberg belegen die
folgenden Plätze:
|
6 |
Waldfeucht |
192,00 € |
|
9 |
Hückelhoven |
197,28 € |
|
14 |
Wassenberg |
204,00 € |
|
19 |
Geilenkirchen |
217,20 € |
|
27 |
Heinsberg |
231,36 € |
|
56 |
Übach-Palenberg |
293,00 € |
|
60 |
Selfkant |
298,74 € |
|
62 |
Erkelenz |
303,50 € |
|
90 |
Gangelt |
348,90 € |
Die Ermittlung der
Gebühren erfolgte aufgrund von Angaben der jeweiligen Kommune. Die
Ausgestaltung des jeweiligen Sammelsystems und evtl. zusätzlicher Kosten (z.B. für
Sperrmüll) sind nicht berücksichtigt.
Fußgängerweg Maaseiker
Straße/Gierenstraße;
Anregung des Herrn
Steffan Derichs vom 14.09.2006
Herr Derichs hatte mit
Schreiben vom 14. September 2006 folgende Anregung nach § 24 GO NRW gemacht:
„Seit 4 Jahren
beobachte ich an der Maaseiker-/Gierenstraße, dass die Überquerung außerhalb
der durch Schülerlotsen-geregelten Zeit
(07.45 – 08.15 Uhr) äußerst gefährlich ist. Die PKW-Fahrer halten sich
nur ungenügend an die 30 km/h Regelung sowie an die Regelung
„Fußgängervorrecht“!
Da hier einer der
Hauptübergänge zu den Kindergärten und Schulen ist, sehen ich und viele andere
Bürger die Gefahr, dass unsere Kinder dort unzureichend geschützt sind.
Ich stelle hiermit den
Bürgerantrag auf Entschärfung des extrem gefährlichen Fußgängerüberganges
(Zebrastreifen).“
Die Angelegenheit wurde an
die Verwaltung verwiesen. Eine Überprüfung des Überweges hat keine Mängel
ergeben. Die Polizei wurde gebeten, die regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen
auf der Maaseiker Straße (Höhe Realschule) auf den Bereich des Überweges
auszudehnen und über das Ergebnis zu informieren.
Überquerungshilfe
Beecker Straße;
Antrag der Ratsfrau
Ruth Klein vom 07. September 2006
Ratsfrau Klein hatte mit
Schreiben vom 07.09.2006 folgenden Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung des
Rates gestellt:
„Der im Rahmen des
Stadtmarketingprozesses errichtete Kinderspielplatz im Bereich des Baugebietes
Heidekamp wird von den Kindern sehr gut angenommen. Um diesen Spielplatz
erreichen zu können, müssen die Kinder aus den Wohnbereichen Gerichhausen und
Forst die stark befahrene Beecker Straße überqueren. Dies ist für sie mit
Gefahren verbunden.
Ich stelle daher den
Antrag, der Rat möge die Verwaltung beauftragen, die Möglichkeiten zur
Errichtung einer Überquerungshilfe bzw. eines Fußgängerüberweges zu prüfen.
Über das Ergebnis bitte ich, im zuständigen Fachausschuss zu berichten.“
Die Verwaltung hat den
Abschnitt der Beecker Straße zwischen den Einmündungen Freiheider Straße/Forst
und Heidekamp/In Gerichhausen auf tatsächliche Querungsstellen untersucht.
Danach kämen für Querungshilfen (eigensichere Querung der Fahrbahn durch Einbau
einer Mittelinsel) die Standorte
1.
Freiheider
Straße/Forst,
2.
im Bereich der
Einmündung Karolinenstraße bis zur Einmündung des Weges entlang des
Begegnungszentrums sowie
3.
Heidekamp/In
Gerichhausen
in Frage.
Wegen des hohen
Verkehrsaufkommens und dem Ende des Radweges aus Richtung Beeck am
Einmündungsbereich Freiheider Straße/Forst sollte hier vorrangig eine
gesicherte Querung angelegt werden. Dies wäre, die positive Stellungnahme der
Polizei vorausgesetzt, durch den Einbau von Fertigelementen (zwei
halbkreisförmige Elemente, 2 m breit, 0,16 m hoch, mit je einem Verkehrs-
zeichen „rechts vorbei“ und Warnsäule 0,16 m Durchmesser rot/weiß)
möglich. Wegen der bereits heute vorhandenen erforderlichen Fahrbahnbreite
aufgrund der Bushaltebucht wären Straßenbauarbeiten nur in geringem Umfang
(Markierung) erforderlich. Der Materialpreis für eine Querungshilfe beträgt ca.
1.800,00 €.
Für die übrigen Standorte
sind wegen fehlender Fahrbahnbreite umfangreiche Straßenbauarbeiten
erforderlich.
Die Querungshilfen als
gesicherte Hindernisse in der Fahrbahn können u. a. zur
Geschwindigkeitsdämpfung beitragen. Der tatsächliche (nicht rechtliche) Schutz
für Querungswillige ist nach Aussagen der Polizei und des Straßenverkehrsamtes
des Kreises höher als bei Fußgängerüberwegen, die eine (zwar straßenverkehrsrechtlich angeordnete,
jedoch subjektiv beeinflusste) Akzeptanz erfordern. Mit dem Vorrecht des Fußgängers
am Zebrastreifen ist nicht automatisch dessen Sicherheit garantiert, wohl aber
die Schuldfrage bei Unfallereignissen weitgehend geklärt. Beim Zebrastreifen
kommt es häufig zu Unfällen mit Kindern, die im Vertrauen auf ihr Handzeichen
(Empfehlung der Polizei im Verkehrsunterricht) die Fahrbahn betreten und die
tatsächliche Reaktion des Kraftfahrers (Akzeptanz, Bremsbereitschaft,
Bremsmöglichkeit usw.) nicht mit bedenken.
Die Verwaltung wird zu
allen drei Standorten eine Stellungnahme der Polizei einholen und dabei den
Standort Freiheider Straße/Forst favorisieren.
Einrichtung von
Fußgängerüberwegen Venloer Straße im Einmündungsbereich
Friedhofstraße/Burgstraße und Bahnhofstraße im Einmündungsbereich
Jakob-Hoogen-Straße
Für beide Standorte hatte
die Kreispolizeibehörde im förmlichen Beteiligungsverfahren nach der
Straßenverkehrsordnung eine negative Stellungnahme abgegeben. Nach diversen
Rücksprachen mit dem Kreis wird die Stadt die Einrichtung der Überwege
verkehrsrechtlich anordnen. Der Kreis als Aufsichtsbehörde hat zugesagt, gegen
die Anordnung nicht einzuschreiten.
Aufsichtsbehördliche
Maßnahmen wären allerdings möglich, wenn in konkreten Widerspruchsverfahren
gegen das Verkehrszeichen die Recht- und Zweckmäßigkeit durch den Kreis als
Widerspruchsbehörde geprüft werde.
Zurzeit wird ein Angebot der West Energie für eine
normgerechte Ausleuchtung erstellt.
Querungshilfe auf dem
Grenzlandring, L 400, in Höhe des Ortsteiles Busch
Am 25.10.2006 gab es einen
Ortstermin mit Vertretern der Dorfgemeinschaft Busch-Holtmühle, Herrn Harmuth,
Verkehrsingenieur beim Landesbetrieb Straßenbau NRW und Vertretern der Stadt.
Die Dorfgemeinschaft
favorisiert auch nach dem Gespräch den Standort der Querungshilfe in
Fahrtrichtung Berg. Einziges Argument der Dorfgemeinschaft für die Einrichtung
an dieser Stelle ist die für alle Querungswilligen unterstellte ausschließliche
Akzeptanz. Der Alternativstandort in Fahrtrichtung Beeck werde nach Aussage der
Dorfgemeinschaft sicherlich nicht angenommen, da der in Kauf zu nehmende
„Umweg“ hier größer sei.
Nach Aussagen der Polizei
(Unfallstatistik) ist ein zwingendes Erfordernis für die Errichtung einer
Querungshilfe nicht gegeben, eine Verbesserung der Situation für
Querungswillige aber wünschenswert.
Die Errichtung einer Querungshilfe
seitens des Straßenbaulastträgers ist somit ein freiwilliges
„Entgegenkommen“ und grundsätzlich nicht erzwingbar.
Gegen die Errichtung in
Fahrtrichtung Berg (Wunsch Dorfgemeinschaft) sprechen folgende Argumente:
-
schlechte
Sichtverhältnisse (Gefahr) wegen Kurve; gute Sichtverhältnisse am
Alternativstandort,
-
Rückbau der
Rechtabbiegespur (Fahrtrichtung Beeck, Einfahrt zum Gewerbegebiet) erforderlich
(hohe Kosten); Querungshilfe bei 4 Fahrbahnspuren nicht erlaubt,
-
Gefahr von
Rückstau beim Einbiegen ins Gewerbegebiet von einer kombinierten Spur für
„geradeaus“ und „rechts“, wenn die Rechtsabbiegespur
(s. o.) nicht mehr vorhanden wäre,
-
Wegen der jetzt
optimalen Anbindung des Gewerbegebietes an den Grenzlandring, sollte eine
Verschlechterung der Verkehrsverhältnisse nicht in Kauf genommen werden.
Landesbetrieb und Stadt
vertreten die Meinung, dass eine Akzeptanz des Querungsangebotes subjektiv vom
Bedürfnis („ich quere an der Querungshilfe, weil sie für mich den
objektiven Schutz bietet, den ich für erforderlich halte“) abhängig ist.
Eine geringfügige Mehrbelastung durch einen Umweg – egal auf welcher
Seite die Querung angelegt wird – wird akzeptiert und angenommen, wenn
ein Schutzbedürfnis besteht. Die Anlage muss nicht zwingend in Anspruch genommen
werden, bietet aber für den, der sich subjektiv „unsicher“ fühlt,
objektiven Schutz.
Letztlich verblieben die
Vertreter der Dorfgemeinschaft bei Ihrer Meinung, die Querung in Fahrtrichtung
Berg sei die einzig richtige Lösung (Akzeptanz). Da die Umsetzung der Maßnahme
am gewünschten Standort vom Landesbetrieb wohl nicht erfolgt (Begründung: es
gibt einen objektiv besseren Standort in Fahrtrichtung Beeck) bzw. eine
Realisierung zeitlich nicht bestimmbar ist (erforderliche Umbaumaßnahme
„Rückbau der Rechtsabbiegespur Fahrtrichtung Beeck“, eine Aufnahme
in ein Bauprogramm des Landeshaushalts und unterliegt der Priorisierung des
Regionalrates), haben die Vertreter dem Bau der Querungshilfe in Fahrtrichtung
Beeck grundsätzlich zugestimmt. Mitentscheidend war die relativ zügige
Umsetzung der Maßnahme an diesem Standort.
Die Querungshilfe soll
durch Einkürzung der Linksabbiegespur von Beeck kommend eingerichtet werden.
Die Verwaltung wird die
Maßnahme gegenüber dem Landesbetrieb anordnen.
Tempo 30 Bereich auf
der Beecker Straße und der Straße Heidekamp sowie für die Straße In
Gerichhausen
Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
Antrag von Frau Heidi
Lukowsky vom 14.07.2006
Auf der Grundlage eines
Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurden in Zusammenarbeit mit Herrn
Dr. Arndt zwei Bereiche festgelegt, für die eine Geschwindigkeitsreduzierung
auf 30 km/h innerhalb des Innenstadtbereiches erforderlich erscheint. Dies sind
der Bereich der Beecker Straße zwischen den Einmündungen Freiheider Straße/Forst und Krankenhausstraße/Echter
Straße sowie der Bereich der Straße Heidekamp von der Beecker Straße bis zum
Lärchenhain.
Für die Temporeduzierung
auf der gesamten Straße In Gerichhausen liegt ein Antrag von Frau Lukowsky vor.
Die Verwaltung hat das
förmliche Verfahren nach der Straßenverkehrsordnung eingeleitet. Eine Antwort
der Polizei steht noch aus.
Einziehung eines
öffentlichen Weges zwischen den Sportplätzen im Ortsteil Beeck
Die Verwaltung hat auf
Beschluss des Rates das förmliche Einziehungsverfahren nach dem Straßen- und
Wegegesetz NRW durchgeführt und die Einziehung öffentlich bekannt gemacht.
Gegen die Allgemeinverfügung ist der Rechtsbehelf des Widerspruches zulässig.
Der Verwaltung liegt ein Widerspruch eines Wohnanliegers des Rasenplatzes sowie
eine Unterschriftsliste gegen die Einziehung des Weges vor.
In einem Eilverfahren vor
dem Verwaltungsgericht Aachen, das vom Widerspruchsführer veranlasst wurde,
einigten sich die Beteiligten durch Vermittlung des Gerichtes auf die
Durchführung eines gemeinsamen Gespräches.
Als Begründung zum
Widerspruch gegen die Einziehung des Weges werden u. a. ein zu erwartender
intensivierter Spielbetrieb mit vermehrten Lärmbelästigungen angeführt.
Über das Ergebnis des
Gespräches und die Vorgehensweise bei der Widerspruchsbescheidung wird die
Verwaltung berichten bzw. eine Beratungsvorlage erarbeiten.
Querungshilfe auf dem
Grenzlandring zwischen Einmündungen Tüschenbroicher Straße/Mühltalweg und
Bergstraße/Obere Bergstraße
Am Freitag, dem
20.10.2006, ereignete sich um 07.41 Uhr ein Schulwegunfall, bei dem ein
11jähriger Schüler beim Queren der Fahrbahn an der Querungshilfe von einem PKW
erfasst wurde. Das Kind soll ohne anzuhalten vom Radweg in Fahrtrichtung
Uevekoven auf die Fahrbahn der L 3 gefahren sein um die Querungshilfe zu
nutzen.
Der Landesbetrieb hatte in
der Sitzung der Unfallkomission am 12.04.2006 zugesagt, die Querungshilfe zu
verbessern. Neben einer Vergrößerung/Verbreiterung sollte die Querung näher zum
Einmündungsbereich Bergstraße/Obere Bergstraße verschoben werden
Wenngleich der erneute
Unfall nicht direkt mit der Lage der Querungshilfe bzw. der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
im Zusammenhang steht, hat die Verwaltung beim Landesbetrieb auf eine zeitnahe
Realisierung der Umbaumaßnahme gedrängt. Der Kreis als Moderator der
Unfallkomission wurde seitens der Stadt um Mithilfe bei der Verbesserung der
Verkehrssituation gebeten.
