Empfehlungsvorlage - VO/0276/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan III-2, Dalheim-Rödgen / 6. Änderung - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beteiligt:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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07.11.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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19.12.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am
07.02.2006 hat der Rat den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan III-2,
Dalheim-Rödgen / 6. Änderung, gefasst (siehe Anlage 1). Zielsetzung ist es, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine eingeschossige Wohnbebauung in
Form eines freistehenden Einfamilienhauses oder eines Doppelhauses innerhalb
des Plangebietes zu schaffen.
In der Zeit vom 23.10.2006
bis einschließlich 24.11.2006 findet die Auslegung dieses
Bebauungsplanentwurfes statt. Die Planunterlagen sind dieser Vorlage als Anlage
beigefügt.
Falls bis zum Ende
der Auslegung Anregungen eingehen, werden diese dem Rat für seine Sitzung am
19.12.2006 in einer separaten Vorlage zur Beratung unterbreitet.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für den Fall, dass
bis zum Ende der Auslegung Anregungen eingehen, werden diese dem Rat zur
Beratung vorgelegt. Ansonsten empfiehlt der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und
Verkehr dem Rat, er möge den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan III-2, Dalheim-Rödgen / 6. Änderung fassen.
Die Bürgermeisterin
wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Das Plangebiet liegt
in der Gemarkung Arsbeck, Flur 27 und betrifft das Flurstück 212. Es wird im
Norden durch die Königsberger Straße begrenzt. Im Osten grenzen die Flurstücke
141 und 146, im Süden das Flurstück 151 und im Westen das Flurstück 211 an das
Plangebiet. Der genaue Verlauf der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist
im Bebauungsplan zeichnerisch eindeutig festgesetzt.
Die zu diesem Bebauungsplan
gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.
Die gestalterischen
Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW werden Bestandteil der Festsetzungen dieses
Bebauungsplanes.
Mit Inkrafttreten
dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan III-2, Dalheim-Rödgen / 6.
Änderung rechtskräftig und zugleich werden die für diesen Bereich geltenden
Festsetzungen des Bebauungsplanes III-2, Dalheim-Rödgen / 1. Änderung außer
Kraft gesetzt.
Grundlage für diesen
Beschluss ist der § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und
41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) und § 86 der
Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW) - in
der Bekanntmachung der Neufassung vom 01.03.2003 (GV NRW S. 256). Die
vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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108,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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72,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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64,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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327,7 kB
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