Entscheidungsvorlage - VO/1902/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Landesgesetzgeber hat entschieden, dass Kommunen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit ihren Verpflichtungen im Winterdienst auf Fahrbahnen nur an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen nachzukommen haben.

 

Der kraftfahrende Bürger wird hier verstärkt in die Pflicht genommen (Eigenverantwortung):

 

- vorsichtiges, der Witterung angepasstes Fahren

- Verzicht auf Fahrten

- Benutzung von Winterreifen, Schneeketten und gutem Schuhwerk etc.

 

Mit Urteil des Bundesgerichtshofes vom 05.07.1990 (III ZR 217/89, VersR 1990, S. 1148 ff. = NJW 1991, S. 33 ff. = BGHZ 112, S. 74 ff.) wurden die Voraussetzungen der Räum- und Streupflicht, die Verkehrswichtigkeit und Gefährlichkeit noch einmal bestätigt. Dabei müssen beide Voraussetzungen zusammen vorliegen (OLG Karlsruhe, U. v. 18.12.1998, 10 U 186/98, BWGZ 2002, S. 736 f. [737]; OLG Frankfurt/M., U. v. 21.05.1992, 15 U 297/90, OLGR 1992, S. 91 f. [92]. Die Verkehrswichtigkeit oder die Gefährlichkeit allein reicht nicht aus.

 

Gleiches gilt für Fahrradwege.

 

Die Stadt Wegberg hat Art und Umfang der zu streuenden Fahrbahnen in der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wegberg (Straßenreinigungssatzung) vom 10. November 2006 und der Anlage „Straßenverzeichnis für den Winterdienst“ geregelt.

 

Auf der Grundlage dieses Straßenverzeichnisses hat der städtische Baubetriebshof in den vergangenen Jahren im Zeitraum November bis März im Rahmen einer Dienstbereitschaft den Winterdienst mit zwei Streufahrzeugen in zwei Streubezirken zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr gewährleistet.

 

-               Streubezirk I

Wegberg, Beeck, Rath-Anhoven, Kehrbusch, Tüschenbroich, Merbeck, Rickelrath

Gesamtstrecke 64 km, Streulänge 31 km,

              Verbrauch je Einsatzfahrt 1,78 – 7,12 to bei einer Dosierung zwischen 10 - 40 Gramm je m²

 

- Streubezirk II

              Klinkum, Arsbeck, Dalheim, Wildenrath,

              Gesamtstrecke 56 km, Streulänge knapp 20 km,

              Verbrauch je Einsatzfahrt 1,29 to – 5,16 to bei einer Dosierung zwischen 10 – 40 Gramm je m².

 

 

Werden die im Straßenverzeichnis genannten Straßen, deren Fahrbahnen durch die Stadt Wegberg zu streuen / räumen sind, auf die Kriterien Verkehrswichtigkeit und Gefährlichkeit hin überprüft, bleibt eine gesetzliche Verpflichtung höchstens für folgende Straßen:

 

a)              Gefällstrecke Heuchterstraße / Zum Wasserturm zwischen den Ortslagen Arsbeck und Rödgen

              Streulänge               1.000 Meter

              Streubreite              6,00 Meter

              Streufläche              6.000 m²

 

 

b)              In Tetelrath (Ecke Gaststätte „Cordula“ / L 126) auf 50 m

              Streulänge              50 Meter

              Streubreite              5 Meter

              Streufläche              250 m²             

 

 

c)              Friedrich-List-Allee, gesamte Länge

              Streulänge              4.800 Meter

              Streubreite              6,00 Meter

              Streufläche              28.800 m²

 

 

d)              Waldweg und Rödgener Straße / K 23 innerhalb der Ortsdurchfahrten.

              Streulänge              1.800 Meter

              Streubreite              6,00 Meter

              Streufläche              10.800 m².

 

 

Loses Streusalz wurde im Rahmen des Einkaufsverbundes mit den kreisangehörigen Kommunen bis Mitte Dezember 2010 für 71,00 € incl. Mehrwertsteuer bezogen. Aufgrund der Lieferungsengpässe zum Jahresende 2010 wurde auf dem freien Markt Streusalz für knapp 230,00 €/to incl. Mehrwertsteuer bei der Firma Stockmeyer, Düren, bezogen.

 

Die Firma Eurosalt war trotz eines Lieferkontraktes mit dem kreisweiten Einkaufsverbund nicht in der Lage, die Kommunen zu beliefern, da Bundesautobahnen vorrangig beliefert wurden. Einzelne Kommunen haben für die Tonne Streusalz 300,00 € und mehr ausgeben müssen.

 

 

 

Im Winter 2010 / 2011 wurde Streusalz gemäß nachfolgender Aufstellung verbraucht:

 

Übersicht Streumittelverbrauch im Winter 2010/2011

 

Streusalz lose

 

Anfangsbestand November 2010

(Lager voll)

 

 

225,00 to

 

 

 

 

Nachlieferungen

29.11.2010

+

23,56 to (1.668,17 €)

 

01.12.2010

+

25,06 to (1.774,37 €)

 

16.12.2010

+

22,32 to (1.580,37 €)

 

 

 

-------------

 

 

Zwischensumme:

295,94 to

Lager leer am

31.12.2010

 

    0,00 to

Verbrauch bis

31.12.2010

 

295,94 to

 

 

 

 

Nachlieferungen

27.01.2011

(Stockmeyer)             

23,00 to (5.245,52 €)

 

01.02.2011

(Eurosalt, Teillieferung a. Best. v. 06.12.2010)

24,60 to (4.171,55 €)

 

03.02.2011

(Eurosalt, Teillieferung a. Best. v. 31.01.2011)

25,40 to (2.992,37 €)

 

03.02.2011

(Eurosalt, Teillieferung a. Best. v. 31.01.2011)

25,50 to (3.004,16 €)

 

03.02.2011

(Eurosalt, Teillieferung

a. Best. v. 06.12.2010)

  26,08 to (4.422,52 €)

 

Verbrauch Winter 2010/2011

300,52 to

 

Restbestand nach dem Winter 2010/2011

120,00 to

 

 

Sackware

 

 

 

Anfangsbestand November 2010             

25,00 to

Nachlieferung:

31.01.2011

 

24,75 to (5.460,32 €)

 

 

 

 

Verbrauch Winter 2010/2011

 

44,75 to

 

Restbestand nach d. Winter 2010/2011             

5,00 to

 

 

 

Flüssigsalz

 

 

 

Inbetriebnahme Flüssigsalztank 6. KW 2011

 

Lieferung 04.02.2011

 

19,66 to (1.286,75 €)

Verbrauch Winter 2010/2011

 

  0,00 to

 

Bestand nach dem Winter 2010/2011

19,66 to

 

 

 

 

 

 

 

 

Splitt

 

 

 

Anfangsbestand November 2010             

  30,00 to

Nachlieferung

 

 

    ./.

Verbrauch Winter 2010/2011

 

30,00 to

 

Restbestand nach d. Winter 2010/2011             

    0,00 to

 

Leistungsstunden

Mitarbeiter Baubetriebshof Wegberg                                                          2.588,50 Stunden

 

Kosten für Streumittel

Verbräuche im Winter 2010/2011                                                                      47.000,00 €

 

 

 

In den Wintern 2009/2010 bzw. 2008/2009 wurden folgende Streumittel gebraucht:

 

2009/2010

300 to Streusalz             

20.592,94 €

20 to Sacksalz             

  2.737,00 €

49 to Flüssigsalz             

  4.664,80 €

40 to Splitt

1.428,00 €

Kosten für Streumittel im Winter 2009/2010:

29.422,74 €

                             

 

2008/2009

100 to Streusalz             

7.973,00 €

8 to Sacksalz             

971,04 €

20 to Flüssigsalz

2.284,80 €

Kosten für Streumittel im Winter 2008/2009:

11.228,84 €

 

 

 

Der Salzbezug im Winter 2011/2012 erfolgt wieder im Einkaufsverbund mit den beteiligten kreisangehörigen Kommunen. Vertragspartner dieses Einkaufsverbundes ist nicht mehr die Firma Eurosalt sondern die Firma Hamann aus Nickenich.

 

Die derzeit noch im Lager befindliche Menge von 120 to wird im Oktober um weitere 100 to loses Salz und 25 to Sacksalz aufgefüllt. Für den Winterbezug sind noch einmal 100 to Streusalz und 25 to Flüssigsalz auf Abruf geordert, so dass die vom Land geforderte Mindestlagermenge – für Wegberg 142 to – erfüllt ist. Die Firma Hamann bietet dem Einkaufsverbund eine weitergehende Notfallreserve ohne Abnahmepflicht von 500 to.              

 

Die Beschränkung des pflichtigen Winterdienstes auf verkehrswichtige und gefährliche Fahrbahnen steht konträr den Vorschlägen / Forderungen / Bitten aus Politik und Bürgerschaft:

 

-               Antrag der FDP- Fraktion vom 11.03.2011 bezüglich „Winterdienst“

-               Bürgerantrag vom 10.01.2011 betreffend „Berücksichtigung der Straße An der Kull beim Winterdienst“

-              Bürgerantrag vom 31.12.2010 betreffend „Winterdienst in Wegberg-Watern“

 

Die Verwaltung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 21.06.2011 beauftragt, eine Beschlussvorlage mit einer Gesamtbetrachtung zu fertigen.

 

Vor dem Hintergrund der Haushaltssituation und dem Sparwillen aus Politik und Verwaltung werden folgende Beratungsalternativen formuliert:

 

 

Alternative 1 (Beschlussvorschlag der Verwaltung)

Beschränkung des Winterdienstes auf folgenden verkehrswichtigen und gefährlichen Fahrbahnen:

 

 

a)              Gefällstrecke Heuchterstraße / Zum Wasserturm zwischen den Ortslagen Arsbeck und Rödgen

              Streulänge               1.000 Meter

              Streubreite              6,00 Meter

              Streufläche              6.000 m²

 

 

b)              In Tetelrath (Ecke Gaststätte „Cordula“ / L 126) auf 50 m

              Streulänge              50 Meter

              Streubreite              5 Meter

              Streufläche              250 m²

 

 

c)              Friedrich-List-Allee, gesamte Länge

              Streulänge              4.800 Meter

              Streubreite              6,00 Meter

              Streufläche              28.800 m²

 

 

d)              Waldweg und Rödgener Straße / K 23 innerhalb der Ortsdurchfahrten

              Streulänge              1.800 Meter

              Streubreite              6,00 Meter

              Streufläche              10.800 m²

 

 

e)              Zufahrt Krankenhaus

              Streulänge              450 Meter

              Streubreite              5,00 Meter

              Streufläche              2.250 m²

 

 

f)              Zufahrt Feuerwache

              Streulänge              500 Meter

              Streubreite              6,00 Meter

              Streufläche              3.000 m²

 

 

g)              Maaseiker Straße im Bereich des Schul- und Sportzentrums

              Streulänge              500 Meter

              Streubreite              6,00 Meter

              Streufläche              3.000 m²

 

 

 

Alternative 2:

Winterdienst auf den unter Alternative 1 genannten Fahrbahnen, sowie auf ausgewählten Fahrbahnen aus der derzeit gültigen Anlage „Straßenverzeichnis für den Winterdienst“ zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wegberg (Straßenreinigungssatzung) vom 10. November 2006.

 

Die Auswahl der zu streuenden Fahrbahnen sollte einvernehmlich durch den Fachausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr erfolgen mit dem Ziel, eine Reduzierung bei den Streulängen zu erreichen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, folgende Fahrbahnen – neben den Fahrbahnen aus Alternative 1 - auszuwählen:

 

Alte Landstraße, Klinkum                                                                      (Streulänge 1.600 m)

innerhalb der Ortsdurchfahrt Klinkum,

ohne abzweigende Stichwege oder Nebenstraßen.

 

Am Bahnhof, Wegberg                                                                      (Streulänge 300 m)

 

Am Grüngürtel, Beecker Wald                                                        (Streulänge 320 m)

 

Bahnhofstraße, Wegberg                                                                      (Streulänge 1.380 m)

ohne abzweigende Nebenstraßen oder Stichwege             

 

Beecker Straße, Wegberg                                                                      (Streulänge 1.400 m)

 

Dülkener Straße, Rickelrath                                                        (Streulänge 1.100 m)

innerhalb der Ortsdurchfahrt (L 3), ohne abzweigende

Stichwege oder Nebenstraßen

 

Erkelenzer Straße (L 3), Uevekoven                                          (Streulänge 1.300 m)

 

Gladbacher Straße (B 57)                                                                      (Streulänge 1.000 m)

Ortsdurchfahrt Rath-Anhoven

 

Harbecker Straße (L 126), Harbeck                                          (Streulänge 900 m)

innerhalb der Ortsdurchfahrt

 

Heinsberger Straße, Wildenrath                                                        (Streulänge 1.500 m)

Ortsdurchfahrt, ohne abzweigende Stichwege

 

Industriestraße, Lindenstraße (teilw.), Kiefernweg              (Streulänge 2.400 m)

ohne Nebenstraßen und Stichwege

 

Kreuzherrenstraße, Wegberg                                                        (Streulänge 600 m)

 

Prämienstraße, Beeck                                                                      (Streulänge 1.100 m)

ohne Sackgasse

 

St.- Maternus-Straße (L 126), Merbeck                                          (Streulänge 1.400 m)

innerhalb der Ortsdurchfahrt

 

Die bisherige Gesamtlänge von rund 51 Kilometer kann durch diese Auswahl um die Hälfte auf insgesamt 25,4 Kilometer reduziert werden.

 

Aufgrund von Zulassungsbestimmungen bei den vom Baubetriebshof für den Winterdienst eingesetzten UNIMOGS und aufgrund von Verwiegungen der Fahrzeuge ist es nicht mehr möglich, die volle Füllmenge der Winterdienstaufsätze zu nutzen. Bei einer Beibehaltung der bisherigen Streustrecken bedeutet dies, dass in jedem Streubezirk zusätzlich zweimal am zentralen Streusalzlager Hospitalstraße geladen werden muss. Zudem reduziert sich im Winterdienst die maximale Fahrgeschwindigkeit auf 40 Km/h.

 

Mit der vorgeschlagenen Reduzierung der Streulängen, können diese Einschränkungen kompensiert werden.

 

Des weitern sollte der Hauptaugenmerk vielmehr auf die Räum- und Streupflicht der Gehweganlagen und Radwege vor stadteigenen Grundstücken und Gebäuden gelegt werden.

 

Ein gleichzeitiger positiver Nebeneffekt bei reduzierten Streulängen wäre die gleichzeitige Reduzierung des benötigten Streusalzes und damit eine „Schonung“ des Haushaltsmittelansatzes und der Umwelt.

 

Bei besonderem Bedarf bzw. auf besondere Anforderung können die Einsatzfahrzeuge die Streustrecken entsprechend den Bedürfnissen ausweiten. Dies sollte jedoch im Einzelfall durch die Einsatzkräfte bzw. durch die Verwaltung entschieden werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Zur Finanzierung der Streumittel sind im Haushaltsansatz 2011 beim Produkt 12 01 01 – Sachkonto 5279 00 „Sonstiger besonderer Verwaltungs- und Betriebsaufwand“ Mittel in Höhe von 25.000,00 € geplant.

 

Aufgrund der Unabwägbarkeiten bei der Länge und Intensität eines Winters, können Verbräuche und Kosten nicht vorausgesagt werden.

 

 

Alternativen:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt den Winterdienst zusätzlich zu den unter Alternative 1 genannten Fahrbahnen auf weitere ausgewählte Straßen (Alternative 2) auszudehnen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt den Winterdienst auf die Fahrbahnen zu beschränken, welche verkehrswichtig und gefährlich sind (siehe Alternative 1 Buchstaben a) bis d)), zuzüglich der Zufahrten zum Krankenhaus, zur Feuerwehr und zum Schul- und Sportzentrum Wegberg ( e) – g) ).

 

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