Entscheidungsvorlage - VO/0280/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die hohe Frequentierung der Kleinanlieferplätze in Gangelt-Hahnbusch und insbesondere in Wassenberg-Rothenbach macht deutlich, dass der Bürger unter dem Eindruck verschiedenster Lebensumstände bereit ist, Kosten und Mühen für die eigene Anlieferung von Abfällen in Kauf zu nehmen, obwohl diese Gegenstände in der Regel für den Einzelnen ohne Zusatzkosten über die haushaltsnahe Erfassung der Sperrmüllabfuhr entsorgt werden könnten. Der Kreis Heinsberg schlägt daher den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vor, an den Kleinanlieferplätzen Abfälle" aus privaten Haushalten gegen Vorlage der den jeweiligen Haushalten zugeteilten "Sperrmüll karten" kostenlos anzunehmen und die Anlieferungen mit den jeweiligen Herkunftskommunen abzurechnen. Die Teilnahme steht jeder Kommune offen.

Das angebotene Verfahren bietet dem Bürger aber auch der Stadt Vorteile. Es gibt durchaus Fälle, in denen eine umgehende Entsorgung von Sperrmüll notwendig wird. Meist handelt es sich um Fälle, in denen eine neue Wohnung bezogen werden soll, der Sperrmüll an der alten Anschrift jedoch erst 1 oder 2 Wochen nach Umzug abgeholt wird. In einer Reihe von Fällen wurde der Sperrmüll dann in Hauseinfahrten oder sogar auf dem Gehweg zwischengelagert. Durch das neue Verfahren würde dem betroffenen Bürger jetzt die Möglichkeit geboten, seinen Sperrmüll zeitnah zum Umzug ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Entsorgungskosten würden in beiden Fällen (Selbstanlieferung oder Abholung) gewichtsmäßig über die Stadt abgerechnet.

Laut Abfuhrvertrag zahlt die Stadt Wegberg zurzeit an die Fa. Schönmackers für die Erfassung und den Transport von Sperrmüll

 

51,65 €

für nicht verwertbaren Sperrmüll

86,59 €

für Metallschrott

51,75 €

für Altholz der Kategorien A I bis A III

162,41 €

für Umschlag, Transport und Verwertung zuzüglich

123,51

je Stunde für die Einsammlung von Altholz, Kat. A IV

 

Der Verwertungspreis für Altholz und Metallschrott beträgt 103,14 € je Tonne.

 

Die Kosten für die Erfassung und den Transport würden sich durch Selbstanlieferungen vermindern. Im vorgesehenen Verfahren wird der Kreis Heinsberg bei Selbstanlieferungen nach Materialart sortieren und der Stadt folgende Gebühren in Rechnung stellen:

 

1.

Altholz ( Kategorie A I bis A III )

60,00 € / to ( bisher 103,14 € )

2.

Altholz ( gefährliche Inhaltsstoffe, A IV )

120,00 € / to ( bisher 162,41 € ) *

3.

Gemischte Siedlungsabfälle, nicht verwertbar

230,00 € / to ( bisher 230,00 € )

4.

Pflanzliche Abfälle

100,00 € / to ( bisher -,-- €) **

5.

Altmetall

kostenlos ( bisher 103,14 € )

 

* Hierin enthalten sind auch Kosten für den Umschlag und Transport

** pflanzliche Abfälle sind bisher von der Sperrgutabfuhr ausgeschlossen

 

Sollte sich die Stadt dem Angebot des Kreises anschließen - die Entscheidung hierüber ist freiwillig - können sicherlich Kosten, die zurzeit in die Gebührenkalkulation einfließen, eingespart werden. Da jedoch keinerlei Erkenntnisse vorliegen, können diese Einsparungen nicht beziffert werden. Es besteht die Gefahr, dass Bürger der Stadt mit den Berechtigungskarten auch ihren Hausmüll entsorgen wollen. Dies führt, bedingt durch das Wiegesystem zu Einnahmeverlusten. Sollte sich die Stadt beteiligen wollen muss versucht werden, durch die Gestaltung der Berechtigungskarten dem vorzubeugen. Denkbar wäre bei der Gestaltung den Sperrmüllbegriff zu definieren und die Anzahl der Karten zu begrenzen. Es sollten nicht mehr als zwei Karten pro Haushalt abgegeben werden. Ebenso ist die Menge zu begrenzen (z. B. 3 Kubikmeter).

Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung wird das neue Verfahren zunächst eingeführt um Erkenntnisse zu sammeln. Sollte sich das Verfahren als nicht durchführbar erweisen, ist erneut zu überlegen, in welcher Form eine solche zusätzliche Möglichkeit für den Bürger geschaffen werden kann. Sollte sich die Stadt Wegberg an diesem neuen Verfahren beteiligen wird empfohlen, dies zunächst für das Jahr 2007 zu tun. Die Verwaltung wird die Erkenntnisse nach Abschluss des dritten Quartals 2007 zusammenfassen und dem Ausschuss erneut zur Beratung vorlegen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Kosten können zurzeit nicht beziffert werden. Die Entsorgungs-/ Verwertungskosten gleichen sich durch die Einsparungen bei den Sammlungen von Haus zu Haus aus.

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt, zunächst für das Jahr 2007 den Bürgern der Stadt Wegberg eine Selbstanlieferung von Sperrmüll zu den Kleinanlieferplätzen in Gangelt-Hahnbusch und Wassenberg-Rothenbach zu ermöglichen. Die Verwertungs-/Entsorgungskosten für die angelieferte Gewichtsmenge werden durch die Stadt Wegberg übernommen. Nach Ablauf des dritten Quartals wird die Verwaltung dem Ausschuss über die bis zu diesem Zeitpunkt ermittelten Erkenntnisse berichten und Vorschläge für die Zeit ab 1. Januar 2008 machen.

 

Mit dem Abfallkalender 2007 erhält jeder Haushalt 2 Berechtigungskarten für die Anlieferung von bis zu 3 Kubikmeter Sperrmüll. Die angelieferten Gewichte werden durch den Kreis Heinsberg ermittelt und mit der Stadt Wegberg abgerechnet.

 

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