Entscheidungsvorlage - VO/0280/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der Sperrmüllentsorgung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Braun, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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07.11.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die hohe Frequentierung
der Kleinanlieferplätze in Gangelt-Hahnbusch und insbesondere in
Wassenberg-Rothenbach macht deutlich, dass der Bürger unter dem Eindruck
verschiedenster Lebensumstände bereit ist, Kosten und Mühen für die eigene
Anlieferung von Abfällen in Kauf zu nehmen, obwohl diese Gegenstände in der
Regel für den Einzelnen ohne Zusatzkosten über die haushaltsnahe Erfassung der
Sperrmüllabfuhr entsorgt werden könnten. Der Kreis Heinsberg schlägt daher den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden vor, an den Kleinanlieferplätzen Abfälle"
aus privaten Haushalten gegen Vorlage der den jeweiligen Haushalten zugeteilten
"Sperrmüll karten" kostenlos anzunehmen und die Anlieferungen mit den
jeweiligen Herkunftskommunen abzurechnen. Die Teilnahme steht jeder Kommune
offen.
Das angebotene Verfahren
bietet dem Bürger aber auch der Stadt Vorteile. Es gibt durchaus Fälle, in
denen eine umgehende Entsorgung von Sperrmüll notwendig wird. Meist handelt es
sich um Fälle, in denen eine neue Wohnung bezogen werden soll, der Sperrmüll an
der alten Anschrift jedoch erst 1 oder 2 Wochen nach Umzug abgeholt wird. In
einer Reihe von Fällen wurde der Sperrmüll dann in Hauseinfahrten oder sogar
auf dem Gehweg zwischengelagert. Durch das neue Verfahren würde dem betroffenen
Bürger jetzt die Möglichkeit geboten, seinen Sperrmüll zeitnah zum Umzug
ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Entsorgungskosten würden in beiden Fällen
(Selbstanlieferung oder Abholung) gewichtsmäßig über die Stadt abgerechnet.
Laut Abfuhrvertrag zahlt
die Stadt Wegberg zurzeit an die Fa. Schönmackers für die Erfassung und den
Transport von Sperrmüll
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51,65 € |
für nicht verwertbaren Sperrmüll |
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86,59 € |
für Metallschrott |
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51,75 € |
für Altholz der Kategorien A I bis A III |
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162,41 € |
für Umschlag, Transport und Verwertung zuzüglich |
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123,51 |
je Stunde für die Einsammlung von Altholz, Kat. A
IV |
Der Verwertungspreis für
Altholz und Metallschrott beträgt 103,14 € je Tonne.
Die Kosten für die
Erfassung und den Transport würden sich durch Selbstanlieferungen vermindern.
Im vorgesehenen Verfahren wird der Kreis Heinsberg bei Selbstanlieferungen nach
Materialart sortieren und der Stadt folgende Gebühren in Rechnung stellen:
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1. |
Altholz ( Kategorie A I bis
A III ) |
60,00 € / to ( bisher
103,14 € ) |
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2. |
Altholz ( gefährliche Inhaltsstoffe, A IV ) |
120,00 € / to ( bisher 162,41 € ) * |
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3. |
Gemischte Siedlungsabfälle, nicht verwertbar |
230,00 € / to ( bisher 230,00 € ) |
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4. |
Pflanzliche Abfälle |
100,00 € / to ( bisher -,-- €) ** |
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5. |
Altmetall |
kostenlos ( bisher 103,14 € ) |
* Hierin enthalten sind
auch Kosten für den Umschlag und Transport
** pflanzliche Abfälle
sind bisher von der Sperrgutabfuhr ausgeschlossen
Sollte sich die Stadt dem
Angebot des Kreises anschließen - die Entscheidung hierüber ist freiwillig - können
sicherlich Kosten, die zurzeit in die Gebührenkalkulation einfließen,
eingespart werden. Da jedoch keinerlei Erkenntnisse vorliegen, können diese
Einsparungen nicht beziffert werden. Es besteht die Gefahr, dass Bürger der
Stadt mit den Berechtigungskarten auch ihren Hausmüll entsorgen wollen. Dies führt,
bedingt durch das Wiegesystem zu Einnahmeverlusten. Sollte sich die Stadt
beteiligen wollen muss versucht werden, durch die Gestaltung der
Berechtigungskarten dem vorzubeugen. Denkbar wäre bei der Gestaltung den
Sperrmüllbegriff zu definieren und die Anzahl der Karten zu begrenzen. Es
sollten nicht mehr als zwei Karten pro Haushalt abgegeben werden. Ebenso ist
die Menge zu begrenzen (z. B. 3 Kubikmeter).
Nach Rücksprache mit der
Kreisverwaltung wird das neue Verfahren zunächst eingeführt um Erkenntnisse zu
sammeln. Sollte sich das Verfahren als nicht durchführbar erweisen, ist erneut
zu überlegen, in welcher Form eine solche zusätzliche Möglichkeit für den
Bürger geschaffen werden kann. Sollte sich die Stadt Wegberg an diesem neuen
Verfahren beteiligen wird empfohlen, dies zunächst für das Jahr 2007 zu tun.
Die Verwaltung wird die Erkenntnisse nach Abschluss des dritten Quartals 2007
zusammenfassen und dem Ausschuss erneut zur Beratung vorlegen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Städtebau,
Umwelt und Verkehr beschließt, zunächst für das Jahr 2007 den Bürgern der Stadt
Wegberg eine Selbstanlieferung von Sperrmüll zu den Kleinanlieferplätzen in
Gangelt-Hahnbusch und Wassenberg-Rothenbach zu ermöglichen. Die
Verwertungs-/Entsorgungskosten für die angelieferte Gewichtsmenge werden durch
die Stadt Wegberg übernommen. Nach Ablauf des dritten Quartals wird die
Verwaltung dem Ausschuss über die bis zu diesem Zeitpunkt ermittelten
Erkenntnisse berichten und Vorschläge für die Zeit ab 1. Januar 2008 machen.
Mit dem Abfallkalender
2007 erhält jeder Haushalt 2 Berechtigungskarten für die Anlieferung von bis zu
3 Kubikmeter Sperrmüll. Die angelieferten Gewichte werden durch den Kreis
Heinsberg ermittelt und mit der Stadt Wegberg abgerechnet.
