Empfehlungsvorlage - VO/0282/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zum 1. Januar 2007 treten Änderungen in Kraft, die auch die Abfallgebühren betreffen. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 % betrifft fast alle Leistungen im Bereich der Abfallentsorgung.

 

Darüber hinaus ändert der Kreis Heinsberg als entsorgungspflichtige Körperschaft zum 1. Januar 2007 die Berechnung der Verbrennungsgebühren. Einerseits wird der Preis je Tonne Abfall von bisher 240,00 Euro auf 230,00 Euro gesenkt; andererseits wird eine Grundgebühr eingeführt, die auf der Einwohnerbasis berechnet wird. Diese Gebühr beträgt je Einwohner 2,91 Euro. Die sich hieraus ergebende Mehrbelastung wird durch die Senkung des Tonnagepreises nicht aufgefangen. Trotzdem ist eine Anhebung der Gewichtsgebühr nicht erforderlich.

 

Dies trifft leider nicht für die Grundgebühr zu. Anhand der tatsächlichen Kosten im Jahr 2006 - hochgerechnet auf das gesamte Jahr - und aufgrund der Erhöhung der Mehrwertsteuer muss auch die Grundgebühr geringfügig angehoben werden.

 

Für das Haushaltsjahr 2007 entstehen voraussichtlich Einnahmen und Ausgaben laut folgender Aufstellung:

 

(siehe Anlage)

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

es entstehen keine Kosten

 

Alternativen:

keine Vorschläge der Verwaltung

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Änderung der Gebührensatzung vorzubereiten.

 

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Anlagen

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