Empfehlungsvorlage - VO/1911/11
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Neuaufstellung des Bebauungsplanes V-6, Rickelrath - Camping- und Wochenendplatz "Heidehaus" vom 25.10.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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15.11.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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20.12.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 25.10.2011 hat die Eigentümerin des Camping- und Wochenendplatzes Heidehaus nördlich der Ortslage Rickelrath einen Antrag auf Neuaufstellung eines Bebauungsplanes gestellt. Zur sachlichen Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen, welches als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt ist.
Der Bereich des Camping- und Wochenendplatzes ist im Flächennutzungsplan der Stadt Wegberg als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Camping- und Wochenendgebiet dargestellt. Somit entspricht das beantragte Bebauungsplanverfahren den Zielsetzungen der vorbereitenden Bauleitplanung. Von Seiten der Verwaltung bestehen daher keine Bedenken, dem Antrag stattzugeben. Darüber hinaus besteht durch das Verfahren die Chance, eine verträgliche weitere Entwicklung des Bereiches zukünftig planungsrechtlich zu steuern und damit die Belange der Nutzer des Camping- und Wochenendplatzes auf der einen Seite und die Belange der Forstwirtschaft und des Naturschutzes auf der anderen Seite in Einklang zu bringen.
Die Kosten des Verfahrens werden durch die Antragstellerin übernommen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr schlägt dem Rat der Stadt vor, die Neuaufstellung des Bebauungsplanes V-6, Rickelrath Camping- und Wochenendplatz Heidehaus zu beschließen.
Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wegberg, im Norden des Ortsteils Rickelrath, westlich angrenzend an die Dülkener Straße.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Grundlagen für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW. S. 666 / GSV NRW 2023), in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414). Beide Gesetze gelten in der derzeit gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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134,1 kB
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