Empfehlungsvorlage - VO/1913/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Wegberg hatte am 29.05.2001 die 1. Änderung des Bebauungsplanes II-6, Wildenrath – Gewerbe- und Industriegebiet als Satzung  beschlossen. Insbesondere sieht die 1. Änderung eine Gliederung bzw. Einschränkung der bis dahin zulässigen Nutzungen im Hinblick auf Gefahrstofflagern vor.

 

Die Firma Times Logistic International GmbH (TLI) ist mit derzeit 15 Mitarbeitern ansässig im Gewerbegebiet WEGBERG-OVAL. Mit Datum vom 28.10.2011 hat sie einen Antrag auf Änderung des diesbezüglichen Bebauungsplanes gestellt. Dieser Antrag ist als Anlage beigefügt. Nach Aussage der Firma ist, um das wirtschaftliche Überleben auch in Zukunft zu gewährleisten, eine Erweiterung des Dienstleistungsportofolios unabdingbar. Ein Großteil der Kundenanfragen müssen derzeit abgelehnt werden, da sie den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entsprechen. Die Firma TLI beantragt daher,  diese Festsetzungen zu modifizieren und an die aktuellen Abstandsregelungen der Kommission für Anlagensicherheit anzupassen. Ein Vertreter der antragstellenden Firma wird die Einzelheiten in der Sitzung erläutern und für Rückfragen zur Verfügung stehen.

 

Sofern durch die geplante Änderung des Bebauungsplanes und der damit verbundenen Änderung der Lagerstoffe eine Gefährdungs- und Risikoerhöhung auszuschließen ist, bestehen von Seiten der Verwaltung keine Bedenken auf Einleitung des Bebauungsplanänderungsverfahrens. Der Nachweis der Verträglichkeit ist im Rahmen des Verfahrens gutachterlich zu erbringen. Sowohl die Fachbehörden und Nachbarkommunen als auch die Öffentlichkeit sind zu beteiligen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die im Rahmen der Aufstellung der Bebauungsplanänderung anfallenden Kosten werden durch die Antragstellerin übernommen.

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Sofern durch die geplante Änderung des Bebauungsplanes und der damit verbundenen Änderung der Lagerstoffe eine Gefährdungs- und Risikoerhöhung auszuschließen ist, schlägt der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr dem Rat der Stadt vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes II-6, Wildenrath – Gewerbe- und Industriegebiet /  6. Änderung zu beschließen.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wildenrath und umfasst das Gewerbe –und Industriegebiet  WEGBERG-OVAL.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Grundlagen für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW. S. 666 / SGV NRW 2023), in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.

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Anlagen

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