Entscheidungsvorlage - VO/1867/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Dorfgemeinschaft Vereinte Freunde Kipshoven stellte mit Schreiben vom 03.06.2011 den Bürgerantrag die Einmündungsbereiche der Kreuzstraße beidseitig zur L 127 (Am Alten Schlagbaum) zu entschärfen.

 

Aus Sicht der Dorfgemeinschaft kommt es in diesem Bereich neben dem hohen PKW-Verkehrsaufkommen, durch die ein –und ausfahrenden Fahrzeuge der Firma Heyer, immer wieder zu Gefahrsituationen mit dem Querungsverkehr der Kreuzstraße. Insbesondere seh- und gehbehinderte Menschen erreichen nur schwer die auf Firma Heyer´s gelegene Bushaltestelle.

 

Die Dorfgemeinschaft schlägt die Kontaktaufnahme mit der Firma Heyer und eine eventuelle Erörterung zur Verlegung der Ausfahrt unmittelbar an die B 57 vor.

 

Die durch den Antrag betroffenen Straßen sind klassifizierte Straßen (Landstraße / Bundesstraße). Die Straßenbaulast obliegt hier dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, der als Entscheidungsträger an der Erörterung zu beteiligen ist.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Keine entstehenden Kosten.

 

 

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beauftragt die Verwaltung Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger zu führen, um Lösungsmöglichkeiten, für die laut Antrag bestehende Gefahrensituation L 127 / Einmündungen Kreuzstraße beidseitig, zu erörtern. Nach Abschluss der Gespräche erfolgt ein Bericht durch die Verwaltung an den Ausschuss.

 

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Anlagen

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