Mitteilungsvorlage - VO/1919/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 10.05.2011 beantragte die SPD Fraktion eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Friedhofstraße im Teilbereich zwischen Brücke und Einmündung Kahrbahn auf 30 km/h.

 

Begründung ist aus Sicht der SPD Fraktion, ein als ziemlich hoch und schnell einzustufendes Verkehrsaufkommen, welches für Fußgänger und Radfahrer ein Gefahrenpotential darstellt.

 

Ein besonderes Augenmerk sei auf die Friedhofsbesucher und Spaziergänger sowie Kinder und älteren Mitbürger zu richten. Es gilt laut Antragsteller das bestehende Gefahrenpotential zu verringern.

 

Die Kreispolizeibehörde wird im Rahmen einer Anhörung gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) beteiligt. Zwischenzeitlich wird das Verkehrserfassungsgerät zur Feststellung der Verkehrsdichte und Durchschnittsgeschwindigkeit durch den städtischen Baubetriebshof installiert.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

Es werden seitens der Verwaltung keine Alternativen vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt Kenntnis und beauftragt die Verwaltung nach Auswertung der Daten und Stellungnahme der Kreispolizeibehörde eine entsprechende Beratungsvorlage zu erstellen.

 

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Anlagen

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