Entscheidungsvorlage - VO/1869/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 06.06.2011 - Verkehrssituation Kreuzung Am Tömp / Römerstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beteiligt:
- Bürgermeister/ Dezernat I; Beigeordneter / Dezernat II; Erste Beigeordnete / Dezernat III; Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.11.2011
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beantragte mit Schreiben vom 06.06.2011 die Entschärfung des Kreuzungsbereiches Römerstraße / Am Tömp in Wegberg-Klinkum durch Einrichtung einer Stopstraßenregelgung.
Laut Antrag ist die Verkehrssituation sehr problematisch, da die Fahrzeuge meist mit überhöhter Geschwindigkeit den Kreuzungsbereich queren und die Einsicht sehr schlecht ist, da hohe Hecken die Einsicht verhindern.
Fahrzeuge in Fahrtrichtung Bissen (auf der Straße Am Tömp von Klinkum nach Bssen) können von Fahrzeugen aus der Römerstraße (Fahrtrichtung von Klinkum nach Bissen) nicht rechtzeitig gesehen werden.
Das Zurückschneiden der hohen Hecken wäre wünschenswert, ist aber laut Antrag nicht ausreichend, da der Kreuzungsbereich von Fahrzeugen mit überhöhter Geschwindigkeit befahren wird.
Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Straße von vielen Kindern als Schulweg genutzt wird.
Der Eigentümer des Eckgrundstückes Römerstraße / Am Tömp ist unterdessen, nach Aufforderung durch den Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit, seiner Rückschnittspflicht zur Wiederherstellung des Sichtdreieckes nachgekommen.
Da es sich bei der einmündenden Römerstraße um eine Zone 30 km/h handelt, auf der es bei rechtmäßiger Benutzung zu keiner gefährlichen Einmündung in die Straße Am Tömp kommen darf, ist aus Sicht der Verwaltung durch die Anordnung einer Stropstraßenregelgung keine Verbesserung der Sicherheit zu erwarten.
Bei den betroffenen Straßen handelt es sich um innerörtliche Straßen (Stadtstraßen) die eine reine Zubringerfunktion haben und keine klare Über- und Unterordnung in der Klassifizierung gegeben ist.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, die derzeitige Regelung durch eine zusätzliche Blockmarkierung auf der Römerstraße hervorzuheben und eine entsprechende Beteiligung der Kreispolizeibehörde im Rahmen des § 45 Straßenvekehrsordnung vorab durchzuführen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
114,4 kB
|
