Mitteilungsvorlage - VO/1928/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 30.03.2011 hat die SPD-Fraktion den Antrag gestellt einen Sachstandsbericht über die Situation des Brandschutzes an den Schulen der Stadt Wegberg anfertigen zu lassen. (siehe hierzu TOP 9.5 / Sitzung des Rates vom 24.05.2011)

 

Bevor im Teil 2 dieser Vorlage hierzu näheres erläutert wird, werden im 1. Teil zum Thema Brandschutz einige allgemeine und grundsätzliche Themen erläutert.

 

 

Teil 1. Allgemeine Erläuterungen zum Thema Brandschutz bei Gebäuden und baulichen Anlagen

 

Der Gesetzgeber gibt in Abhängigkeit der Nutzung gemäß BauO NRW und Sonderbauvorschriften (z.B. Versammlungsstättenrichtlinien / Schulbaurichtlinien) Vorgaben zur Errichtung und Instandhaltung von Gebäuden / baulicher Anlagen vor. Diese beschreiben / fordern unter anderem die Beschaffenheit von Gebäuden (BauO NRW § 3-Allgemeine Anforderungen etc.) und die Anforderungen zur  Vorbeugung der Entstehung eines Brandes sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch (BauO NRW § 17-Brandschutz ).

 

Der Brandschutz wird unterteilt in:

1. Abwehrender Brandschutz

und

2. Vorbeugender Brandschutz

 

 

1. Der „Abwehrende Brandschutz“ wird durch die Feuerwehr sichergestellt

2. Der „Vorbeugende Brandschutz“ unterteilt sich in:

 

2.1 Baulicher und anlagentechnischer Brandschutz (Gebäude)

Für die Gebäude der Stadt Wegberg ist der Fachbereich Gebäudewirtschaft

(Ausführung) gemeinsam mit dem Fachbereich Planen Bauen Wohnen (Über­

wachung) für den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz  zuständig.

 

2.2  Organisatorischer / Betrieblicher Brandschutz (Nutzung)

Der organisatorische und betriebliche Brandschutz der Stadt Wegberg wird

      durch den Brandschutzbeauftragten des/der jeweiligen Gebäude sichergestellt.

      Für die Stadt Wegberg nehmen diese Aufgabe Mitarbeiter der Feuerwehr wahr

     (Anmerkung des Fachbereichs 201: Die bestellten Brandschutzbeauftragten

      sollen noch eine entsprechende Fortbildung erhalten)

 

 

Im Weiteren wird nachfolgend die Vorgehensweise der Bearbeitung/Betreuung des Punktes 2.1 Baulicher und anlagentechnischer Brandschutz erläutert.

 

Grundsätzlich ist zunächst zu unterstellen, dass alle bestehende Schulgebäude der Stadt Wegberg rechtmäßig nach den zum Zeitpunkt deren Errichtung gültigen Bauvorschriften und nach dem entsprechenden Stand der Technik errichtet worden sind (Vertrauensschutz).

Diese Gebäude sowie deren zugehörige Baugenehmigungen genießen somit Bestandsschutz.

Das Anpassungsverlangen bestehender Anlagen und Einrichtungen auf geänderte Gesetze und Vorschriften regelt § 87 BauO NRW wie folgt:

 

Es kann verlangt werden, dass die rechtmäßig bestehenden baulichen Anlagen, die nicht mehr den heutigen Gesetzen und Vorschriften entsprechen, angepasst werden, wenn dies im Einzelfall wegen der Sicherheit für Leben oder Gesundheit (konkrete Gefahr) erforderlich ist.

Die Feststellung der Gefahrenlage erfolgt durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde bzw. durch beauftragte Brandschutzsachverständige.

 

Die Feststellung der Notwendigkeit zur Durchführung brandschutztechnischer (Ertüchtigungs-) Maßnahmen an den bestehenden Schulgebäuden der Stadt Wegberg ergibt sich, aus den bei regelmäßigen Überprüfungen festgestellten Mängeln bzw.  durch außerplanmäßige Überprüfungen erforderlich werdenden Maßnahmen.

 

Die regelmäßige Überprüfung der bestehenden Gebäude erfolgt durch:

 

1.      Bauaufsicht in Form von „Wiederkehrenden Prüfungen“, alle 3 bzw. 6 Jahre

2.      Gebäudewirtschaft (Beauftragte Sachverständige/-kundige) durch „Wiederkehrende Prüfungen“ der technischen Anlagen (Brandmelde- / Alarmierungsanlagen, elektrische Anlagen, etc.) nach den gesetzlichen Vorgaben

3.      Feuerwehr in Form von „Brandschauen“ , alle 5 Jahre

 

Auslöser von außerplanmäßigen Überprüfungen sind:

 

1.      Genehmigungspflichtige Umbauten / Anbauten / Bauvorhaben sowie

2.      Erneuerung / Austausch sicherheitsrelevanter Bauteile

 

 

Der Antrag auf Genehmigung der Änderung / Erweiterung einer baulichen Anlage erfordert in der Regel die Beurteilung der brandschutztechnischen Situation durch einen staatlich anerkannten Brandschutzsachverständigen in Form eines Brandschutzkonzeptes, welches von der im Genehmigungsverfahren über die genehmigende Behörde durch die Brandschutzdienststelle / Kreis Heinsberg geprüft und genehmigt wird.

Die erforderlichen Änderungen / Anpassungen sowie die zu beseitigenden brandschutztechnischen Mängel werden im Brandschutzkonzept beschrieben und nach Dringlichkeit sowie der zur Verfügung stehenden Mittel ausgeführt bzw. behoben.

Die Festlegung der Dringlichkeit (Prioritätenliste) wird in Absprache mit der zuständigen Baubehörde und dem Brandschutzsachverständigen abgestimmt und nach Bewilligung der erforderlichen Mittel umgesetzt.

 

 

 

Teil 2. Übersicht zum Stand / Grundlagen Brandschutz an den Schulen der Stadt Wegberg

 

1.      Katholische Grundschule Arsbeck

-          Zur Zeit Durchführung der Neubaumaßnahme Anbau der Gymnastikhalle mit Umsetzung des vorhandenen Brandschutzkonzeptes von 06/2010 (KP II – Maßnahme).

-          Brandschutztechnische Stellungnahme der Brandschutzdienststelle von 07/2003 zum Neubau der offenen Ganztagsschule.

-          Letzte Wiederkehrende Prüfung und letzte Brandschau am 12.05.2010, die Mängel sind weitestgehend beseitigt.

 

2.      Gemeinschaftsgrundschule Beeck

-          Umsetzung des Brandschutzkonzeptes von 02/2010 für die Umgestaltung der Pausenhalle / Eingangsbereich (KP II – Maßnahme)

-          Brandschutztechnische Begutachtung (Schwachstellenanalyse) des Bestands­gebäudes von 03/2010. Umsetzung der erforderlichen brandschutz­technischen Ertüchtigung des Schulgebäudes einschließlich Turnhalle in zwei Schritten 2010 und 2011 gemäß Prioritätenliste (Sicherstellung / Erstellung 2. Rettungswege, Einbau von Brand- und Rauchschutztüren, etc.)

-          Letzte Wiederkehrende Prüfung am 13.10.2008

-          Letzte Brandschau am 24.04.2007

 

Die brandschutztechnische Ertüchtigung des Schulgebäudes (Priorität 2 - Einbau erforderlicher Brandschutz- und Rauchschutztüren) steht noch aus und wird voraussichtlich Ende 2011 erfolgen.

 

3.      Gemeinschaftsgrundschule Klinkum

-          Umsetzung brandschutztechnischer Maßnahmen gemäß brandschutz­technischem Bauzustandbericht vom 07.05.2007 (Einbau einer RWA, Aufrüstung der Brandschutzqualität von Klassenzimmerdecken, Einbau von Brandschutztüren etc.) wurde  bis Mitte 2008 ausgeführt.

-          Letzte Wiederkehrende Prüfung und letzte Brandschau vom 21.01.2010, die Mängel sind weitestgehend beseitigt.

-          Der fehlende äußere Blitzschutz des Gebäudes wurde in 2011 aufgebracht.

 

4.      Gemeinschaftsgrundschule Merbeck

-          Umsetzung des vorhandenen Brandschutzkonzeptes von 02/2008 (Umbau und Erweiterung des Schulgebäudes) sowie 1. Nachtrag zum Brandschutzkonzept von 09/2009 (Einbau von Brandschutztüren etc.).

-          Letzte Wiederkehrende Prüfung in Form einer Brandschau am 10.05.2007.

 

Die Klärung von brandschutztechnischen Ertüchtigungen der Bauteile Flurwände (Feuerwiderstandsklasse) sowie Klassenraumtüren im Altbau steht noch aus.

 

5.      Gemeinschaftsgrundschule Rath-Anhoven

-          Zur Aufstellung eines Brandschutzkonzeptes gab es bis zum heutigen Zeitpunkt keine Erfordernis.

-          Umsetzung von brandschutztechnischen Ertüchtigungen  sowie der Forderungen aus der genehmigten Nutzungsänderung von Kellerräumen in Vereinsräume (Einbau von erforderlichen Feuerschutzabschlüssen, etc.) ist erfolgt.

-          Letzte Wiederkehrende Prüfung am 10.03.2010.

-          Letzte Brandschau vom 21.01.2010.

 

Die erforderlichen Maßnahmen aus der Wiederkehrenden Prüfung sind durchgeführt. Die noch ausstehende Ertüchtigung des Blitzschutzes erfolgt Ende 2011 / Anfang 2012.

 

6.      Erich-Kästner-Grundschule Wegberg

-          Umsetzung der vorhandenen Brandschutzkonzepte von 12/2006 (Bestandsgebäude) und 07/2005 (Erweiterung zur OGS).

-          Der Neubau einer WC-Anlage für die OGS ist fertig gestellt. Brandschutztechnische Maßnahmen (z.B. Anpassung der Flucht- und Rettungspläne) sind berücksichtigt.

-          Letzte Wiederkehrende Prüfung und letzte Brandschau am 13.02.2008.

 

Die Umsetzung einiger brandschutztechnischer Maßnahmen (z.B. 2. baulicher Rettungsweg Klassenraum OG, Installation einer RWA Aula / Treppenraum) aus der Wiederkehrenden Prüfung steht noch aus und soll Anfang 2012 erfolgen.

 

7.      Gemeinschaftsgrundschule Wildenrath

-          Umsetzung des vorhandenen Brandschutzkonzeptes von 02/2008 (Erweiterung zur OGS) sowie Umsetzung des Brandschutzkonzeptes  von 11/2010 und 1. Nachtrag von 01/2011 zur Errichtung einer Einfachturnhalle / Einhausung der Pausenhalle.

-          Ertüchtigung der Flucht- und Rettungswegsituation der vorhandenen Turnhalle mit Jugendheim nach Begehung mit der Bauaufsicht und der Kreis­brandschutzdienststelle (Nutzungseinschränkung der Versammlungsstätte).

-          Letzte Bauzustandsbesichtigung durch die Bauaufsicht (Teilabnahme Erweiterungsbau OGS) am 02.04.2009.

 

Die Umsetzung der noch ausstehenden notwendigen brandschutztechnischen Maßnahmen der Bestandsgebäude erfolgt im Zuge der Neubaumaßnahme Einfachturnhalle bis voraussichtlich Ende April 2012.

 

8.      Gemeinschaftshauptschule Wegberg

-          Umsetzung des vorhandenen Brandschutzkonzeptes von 03/2010 (Einhausung der Pausenhalle) sowie der letzten Fortschreibung von 03/2011 zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Schulgebäudes.

-          Letzte Wiederkehrende Prüfung und letzte Brandschau am 13.02.2008.

 

Mit der Umsetzung der erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen (Sicherstellung 2. Rettungsweg KG, Einbau von Brandschutztüren, Einbau einer F 30 Decke im Bereich Fluchtweg-Fachräume KG, Notbeleuchtung, Alarmierungs­einrichtung, etc.) wurde im Oktober 2011 begonnen. Die Arbeiten werden voraus-sichtlich bis Ende November abgeschlossen sein.

 

9.      Edith-Stein-Realschule Wegberg

-          Umsetzung des vorhandenen Brandschutzkonzeptes von 12/2003 und der 1. Fortschreibung von 04/2004 sowie der Beseitigung der aus der brandschutztechnischen Bauzustandsbesichtigung von 10/2007 festgestellten Mängel (Einbau einer maschinellen Entrauchungsanlage etc.).

-          Letzte Wiederkehrende Prüfung am 15.12.2005.

-          Letzte Brandschau am 12.09.2003.

 

Die erforderlichen Maßnahmen und Empfehlungen aus der letzten brandschutz- technischen Bauzustandsbesichtigung von 10/2007 sind zum Teil ausgeführt bzw. befinden sich zur Zeit in der Ausführung. Die Durchführung der noch ausstehenden Maßnahmen und Empfehlungen ist für Anfang 2012 vorgesehen.

 

10.  Maximilian-Kolbe-Gymnasium Wegberg

-          Umsetzung des vorhandenen Brandschutzzielkonzeptes (nach Prioritäten 1-3) von 03/2010

-          Umsetzung des 1. Brandschutz(teil)konzeptes von 04/2010 zur Sanierung Gymnasium 1. BA / Klassentrakt sowie die brandschutztechnische Maß­nahmen gemäß Priorität 1 im gesamten Schulgebäude (Einbau / Erneuerung von Feuerschutzabschlüssen, RWA / Treppenhaus 1. BA, Überprüfung  brandschutztechnischer Durchdringungen sowie Ertüchtigung vorhandener Fehlstellen, etc.) ist erfolgt.

-          Letzte Wiederkehrende Prüfung am 13.10.2008

 

Die brandschutztechnischen Ertüchtigungen gemäß Priorität 2 werden im Zuge der weiteren Sanierung des Gymnasium (II. BA und weitere Bauabschnitte) umgesetzt. Für die nächsten Sanierungsabschnitte werden weitere Brandschutz(teil)konzepte erstellt.

 

 

 

Der Fachbereich Gebäudewirtschaft arbeitet die vorhandenen Mängel in Abstimmung mit der Bauaufsicht und den jeweiligen Brandschutzsachverständigen sukzessive unter Berücksichtigung deren Dringlichkeit (Prioritätenlisten) sowie der zur Verfügung stehenden Mittel ab.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Keine

 

Alternativen:

Keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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