Entscheidungsvorlage - VO/1910/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport vom 07.10.2010 wurde dem SC Wegberg, rückwirkend ab dem 01.07.2009, ein jährlicher pauschaler Zuschuss zu den laufenden Kosten des Vereinsheims Ophover Mühle von 8.520,00 € gewährt.

In dieser Sitzung hat der Ausschuss des Weiteren entschieden, die Zahlungen vorbehaltlich der Findung einer transparenteren Regelung zunächst bis zum 31.03.2011 zu befristen. Ein monatlicher Abschlag in Höhe von jeweils 710,00 € für Januar bis März 2011 wurden an den SC Wegberg ausgezahlt.

 

Mit Schreiben vom 02.05.2011 (Eingangsdatum) beantragte der SC Wegberg weitere Abschlagszahlungen zu den laufenden Betriebskosten des Vereinsheims Ophover Mühle. Begründet wurde dies damit, dass Abrechnungsunterlagen der Versorgungs­unternehmen  noch fehlen würden und daher erst später vorgelegt werden könnten.

 

Im § 4 des Pachtvertrages (Nebenkosten) vom 26.06.2009, der auch die vom Verein zu zahlende Nutzungsentschädigung beinhaltet, ist ausdrücklich geregelt, dass „der Verein neben dem Nutzungsentgelt  Betriebskosten nicht zahlen muss“.

Mit Abschluss des Kaufvertrages hat die Stadt Wegberg eine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung dieser Betriebskosten übernommen. Für die Monate April bis September 2011 sind daher weitere Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 4.200,00 € (6 Monate à 700,00 €) gezahlt worden. Eine Kopie des Pachtvertrages ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Für den Zeitraum Januar 2011 bis September 2011 wurden somit Abschlagszahlungen von insgesamt 6.330,00 € an den SC Wegberg geleistet.

 

Nach Überprüfung der vom SC Wegberg vorgelegten Jahresrechnungen 2010/2011 für Strom, Gas, Wasser, Müll- und Schornsteinfegergebühren, stellt die Verwaltung  anerkennungsfähige Betriebskosten in Höhe von 7.906,75 €/Jahr (gerundet 7.900,00 €/Jahr) fest. Gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport vom 16.11.2010 ist auf Grund der nachgewiesenen Abweichung des Betriebskostenbeitrages um mehr als 10% eine Neuberechnung der pauschalen Entschädigung vorzunehmen.  

 

Eine Verrechnung dieser geleisteten Abschlagszahlungen auf den neu errechneten Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2011 von 7.906,75 € (gerundet 7.900,00 €), ergibt einen Differenzbetrag von 1.570,00 €, der für die Monate  Oktober 2011 bis Dezember 2011  in monatlichen Raten ausgezahlt werden soll.

 

Zur Überprüfung, ob zukünftig Verrechungen auf Grund von Abweichungen von mehr als 10%  vorgenommen werden müssen, soll der Verein jährlich entsprechende Nachweise über die Höhe der laufenden Betriebskosten des Vereinsheims vorlegen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Mittel sind im Haushalt 2011 beim Produktsachkonto 08 02 00/ 531830 (Zuschüsse an Sportvereine) eingestellt. Im Sinne der vorläufigen Haushaltsführung kann der Betrag ausgezahlt werden, da die Stadt hierzu rechtlich verpflichtet ist.

 

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport beschließt, die nach Vorlage der entsprechenden Belege nachgewiesenen Betriebskosten für 2011 in Höhe von insgesamt 7.900 € an den SC Wegberg auszuzahlen.

 

Der für 2011 noch offene Betrag von 1.570,00 € soll in drei Monatsraten (Oktober bis Dezember 2011) an den Verein ausgezahlt werden.

 

Die neue Zuschusshöhe soll entsprechend dem bisherigen Beschluss als Ausgangssumme für zukünftige Berechnungen gelten.

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Anlagen

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